Kann ich wegen Hausfriedensbruch Entschädigung gegen den Einbrecher geltend machen?

7 Antworten

Wundert mich, dass es immer noch Menschen auf dieser Welt gibt, die sich bei Einzug nicht für 20-30€ ein eigenes Schloss einbauen...einfach schon, weil man nie wissen kann, ob irgendwelche Vormieter nicht doch noch Schlüssel haben...

Schmerzensgeld, also das, was du hier geltend machen möchtest, ist entweder mit einer eigenen Klage, oder in einem sogenannten Adhäsionsverfahren einklagbar. Zu klagen macht wenig Sinn, wenn man den Schädiger nicht vorher schriftlich zur Zahlung aufgefordert hat, inklusive einer Fristsetzung.

Schmerzensgeld ist bei Hausfriedensbruch nicht vorgesehen, die Aufzählung der gesetzlichen Fälle ist in § 253 Abs. 2 BGB abschließend:

Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.http://dejure.org/gesetze/BGB/253.html

Einen Anspruch kann ich darauf also nicht erkennen.

Wenn ein Gericht seine Schuld feststellt, kannst du auch zivilrechtlich gegen ihn vorgehen. Was angemessen ist, sagt dir dein Anwalt. Wofür willst du denn eine Entschädigung?

Hallo,

bei Beleidigung kann man eine Strafe zu eigenen Gunsten geltend machen .. das ist mir neu!

Schadensersatz kannst Du dann verlangen wenn Schaden entstanden ist, der,der Unrecht begeht handelt logisch nicht rechtens, der, der sich an Unrecht zu bereichern versucht aber auch nicht.

hi,

wenn ein hausfriedensbruch festgestellt wurde, ist es kein einbruch ...

was willst du da geltend machen?

Haglaz  04.12.2014, 00:17
wenn ein hausfriedensbruch festgestellt wurde, ist es kein einbruch ...

Unsinn. Einbruch ist kein juristischer Begriff.

macgun  03.12.2014, 23:05

... du könntest ev. zu einem psychiater gehen und dir bestätigen lassen, dass du dich nun in deiner wohnung nicht mehr sicher fühlst und angstattacken etc. seitdem hast, wenn er dir das bestätigt, dann hättest du zivilrechtlich einen klagegrund!