TROTZ VOLLZEIT UND MONIJOB, KLEINGEWERBE MÖGLICH?

3 Antworten

Vorab: es gibt kein Kleingewerbe, es gibt nur die Kleinunternehmerregelung http://www.existenzgruender.de/DE/Gruendung-vorbereiten/Gruendungswissen/Steuern/Kleinunternehmerregelung/inhalt.html ,die hat aber nur mit der Umsatzsteuer zu tun. Jemand, der ein Gewerbe anmeldet, unterliegt der gleichen Gewerbeordnung, egal, ob er alle paar Wochen nur ein paar Schnürsenkel auf dem Wochenmarkt verkauft oder ständig Wolkenkratzer baut.

Deinem Verdienst sind keinerlei Grenzen gesetzt. Lediglich die Einkommenssteuer wird (hoffentlich) mehr, aber die Krankenkasse könnte noch ein Wort mitreden wollen: https://www.fuer-gruender.de/wissen/existenzgruendung-planen/selbststaendig-machen/nebenberuflich-selbststaendig/

Es gibt noch ein großes ABER ;-) Eine Nebenbeschäftigung ist normalerweise immer möglich, das kann zunächst der AG nicht verbieten. Wenn aber deine Hauptbeschäftigung unter deiner Nebentätigkeit leidet, dann sind die Interessen deines AG betroffen und er kann dir das verbieten. Typisch ginge das nicht, was du in deiner Freizeit machst, ist grundsätzlich deine Sache, bis auf die obige Ausnahme und noch einige andere wie z.B. dem Konkurrenzverbot.

erst müssen deine Vollzeit- und Minijob arbeitgeber einverstanden sein.

Das Kleingewerbe anzumelden ist in der Regel kein Problem.

Der Gewinn aus dem Kleingewerbe muß dem Finanzamt mitgeteilt werden egal wie er ausfällt. Dieser wird deinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit hinzugezogen und daraus neue Steuern errechnet.

Ob sich der Aufwand dann noch lohnt sollteste sehr genau errechenen da solche Kleingewerbe trotzdem sehr zeitaufwendig sein können

Mach das was ein Mechaniker macht , besser als die anderen ! Dann steigt auch der Lohn !

Damit kann man aus "Hotel MAMA " ausziehen .