Kleinunternehmerregelung & Übungsleiterpauschale werden Honorare die zusammengerechnet?

4 Antworten

Die Übungsleiterpauschale unterliegt nicht der Umsatzsteuer, also wirkt sie sich auf die 17500-€-Grenze nicht auf.

mein Kleinunternehmen dadurch gefährdet ist.

Beim Überschreiten der Grenze bist du eben ein ganz normaler Unternehmer wie -zig andere auch, wo ist das Problem?

Eine Übungsleiterpauschale darf 500 Euro nicht überschreiten. Du meinst vermutlich die steuerfreie Aufwandsentschädigung bis 2.400 Euro. Lass Dir eine Bestätigung über den erhaltenen Betrag (Aufwandsentschädigung muss zwingend drinstehen), ausstellen, auf der sicherheitshalber NICHT stehen sollte (üblicherweise auch nicht steht), dass Du diese auf selbständiger Basis bekommst.

Klingt kompliziert? Über Google bekommst Du weitere Informationen.

SK1984 
Beitragsersteller
 06.11.2014, 12:22

Ich danke Dir, ich werde das so noch einmal googlen

Skibomor  06.11.2014, 12:24
@SK1984

Die Bestätigung musst Du auch nicht zwingend Deiner Steuererklärung beifügen, schadet aber auch nicht bezüglich Deiner Versteuerung als Kleinunternehmer.

Wo ist dein Problem?

Auch als "Kleinunternehmer" darfst du mehr als 17.500€ verdienen.

Diese 17.500€ ist die JahresUMSATZgrenze bei der du von der Umsatzsteuer ( MwSt) befreit bist. Das hat nichts mit deinem Verdienst zu tun.

Verdienst = dein Einkommen, ist das, was dir nach Abzug deiner Betriebskosten vom Umsatz übrig bleibt.

Bei dir werden alle Umsätze adiert. Jedoch musst du bei der Steuererklärung die Umsatzsteuerfreien Umsätze gesondert aufweisen. Und was wäre der Nachteil, wenn du Umsatzsteuerpflichtig werden würdest? Dadurch ist dein Unternehmen nicht gefährdet. Die Umsatzsteuer ist " nur " ein durchlaufender Posten, mehr nicht.

Du musst dann die MwST auf deinen Rechnungen gesondert ausweisen. Du kannst dann die von dir gezahlte Umsatzsteuer gegen die vereinnahmte Umsatzsteuer ( MwST) gegenrechnen, die du an das Finazamt weiterleiten m üsstest.

Besuche mal einen Kurs für Existenzgründer, dass du einmal die grundlegenden Begriffe der Selbstständigkeit kennen lernst.

Gibst du die Pauschale in deiner Buchhaltung mit an?

Also für mich sind das zwei verschiedene Posten, die nichts miteinander zu tun haben - höchstens natürlich, du stellst dafür eine Rechnung aus, dann schauts anders aus.

Skibomor  06.11.2014, 12:20

Es ist absolut unüblich, hierüber Rechnungen auszustellen, aber wenn es in diesem Fall so ist...