Fernbedienung-Handsender für Garagentor?
In einer Wohnanlage mit einer Tiefgarage und einem gemeinsamen Garagentor hat jeder der 8 Nutzer eine kleine Fernbedinung im Besitz. Bei einem Verkauf oder einem Mieterwechsel blebt das kleine Gerät, wie ein Hausschlüssel, da und geht in den Besitz des Nächsten über. Hier die Frage: Wer ist der Eigentümer des Geräts? Der Nutzer (?) oder ist das Gerät sogar Gemeinschaftseigentum und gehört folglich der WEG?
2 Antworten
Das hängt doch davon ab, ob die WEG die Fernbedienungen anschafft oder jeder Eigentümer / Mieter separat. Ich kenne das eigentlich nur so, dass die Fernbedienungen durch die Eigentümer selbst angeschafft und auch direkt mit dem Hersteller abgerechnet werden.
Warum hier scheinbar de WEG die FB angekauft hat, ist mir nicht klar.
Üblicherweise der Nutzer / Besitzer. Das sind doch nur simple Knopfzellen, die gibt´s in jedem Elektroladen??
Derjenige, der es hat, der die tatsächliche Sachherrschaft darüber ausübt, ist der Besitzer, der dem es gehört, ist der Eigentümer. In diesem Fall die WEG.
Okay, aber wenn an der Fernbedienung die Batterie leer ist, wer muss die dann ersetzen und auch bezahlen?
Der Besitzer, das ist so was wie Betriebskosten.
Okay, aber wenn an der Fernbedienung die Batterie leer ist, wer muss die dann ersetzen und auch bezahlen?