2 Personen im Mietvertrag Einer Zahl die Hälfte?

7 Antworten

Wenn Du nur 50 % zahlst und die Freundin 0 %, schuldet ihr beide dem Vermieter 50 %.

Wenn ihr das 4 Monate lang macht sind 2 MM offen und der Vermieter kann fristlos kündigen.

Möchte solang allerdings keine Miete bezahlen.

Egal wie - Ihr seid verpflichtet die volle Miete zu bezahlen - wer dabei wieviel bezahlt ist dem Vermieter gleichgültig. Eins ist jedoch "ganz sicher" zahlst Du jetzt nur die Hälfte der Miete und die Freundin verweigert die Zahlung, dann kann sie sich die Fortführung des Vertrages als alleinige Mieterin abschminken.

Außerdem wäre zu klären, ob der Vermieter überhaupt gewillt ist den Vertrag mit Deiner Freundin alleine fortzuführen - sprich wäre er bereit Dich aus dem Vertrag zu entlassen.

Gesamtschuldnerische Haftung - dem Vermieter gegenüber haftet ihr unmittelbar und unbeschränkt.

Der Vermieter will jeden Monat die volle Miete. Von wem, wird ihm egal sein. Aber auf Spielchen mit Teilbeträgen muss und wird er sich wahrscheinlich nicht einlassen.

Wenn ihr beide im Mietvertrag steht haftet ihr auch BEIDE gesamtschuldnerisch. Dem Vermieter ist es egal, ob ihr euch getrennt habt, der will natürlich die volle Miete.

Kündigen könnt ihr den Vertrag nur gemeinsam.

Skitch 
Beitragsersteller
 26.08.2021, 16:24

Ja aber wenn ich die Hälfte doch zahle ist doch meine Schuld damit beglichen man kann ja nachweisen das es mein Konto ist oder ?

Katharina010  26.08.2021, 16:27
@Skitch

Das hat damit nichts zu tun. Ihr haftet "gesamtschuldnerisch". Das heißt, das jeder von euch für den Gesamtbetrag haftbar ist. Wie ihr beide euch dann einigt, geht den Vermieter nichts an!

Bitterkraut  26.08.2021, 16:28
@Skitch

Jeder von euch haftet aber gegenüber dem Vermieter für die gesamte Miete. Du kannst dir natürlich die andere Hälfte von ihr holen.

Eckengucker  26.08.2021, 16:31
@Skitch

verstehst du das Wort gesamtschuldnerisch nicht? Du kannst nicht einfach deinen Teil eines Vertrages auf deinen Wunsch hin abändern. Wie ihr Mieter das untereinander regelt ist nicht das Problem des Vermieters.

Übrigens, sie hat ihren Anteil zu zahlen, punktum, so wie du auch weiterhin nach deinem Auszug, solange nicht ordentlich gekündigt wurde bzw. der Vermieter mit dem Umstand einverstanden ist -schriftlich-, dass du aus dem Vertrag aussteigst und sie alles übernimmt.

Und so klar ist es nicht, dass der Vermieter zustimmt. Das kommt auch darauf an, was deine EX verdient, ob sie in der Lage ist die Wohnung zu halten, usw.

Skitch 
Beitragsersteller
 26.08.2021, 16:41
@Eckengucker

Ja ist kein Problem die kennen sich also die Wohnung zu überschreiben wird kein Problem aber dann könnte ich ja auch einfach sagen ich zahl die Miete nicht gibts nicht ne Lösung das Geld von ihr einzuklagen hab ja zahlungseingänge auf meinem Konto die belegen das sie mir vorher auch monatlich die Hälfte gezahlt hat

Eckengucker  26.08.2021, 16:54
@Skitch

Am Schluß kommt die Abrechnung

Die Lösung ist sich mit ihr zu einigen. Sie kann genausowenig aus dem Vertrag aussteigen wie du, und das wird sie wissen.

Bitterkraut  26.08.2021, 17:02
@Skitch

Wenn du dich nicht mit ihr einigen kannst, kannst du auch klagen.

Von Experte albatros bestätigt

Der Mietvertrag kann nur aufgelöst werden, wenn alle Mieter (du plus Freundin) und auch der Vermieter zustimmen. Kündigen könnt ihr beide nur gemeinsam.

Der Vermieter kann sich von jedem von euch die gesamte Miete holen, wenn nur eine Hälfte eingeht. Ihr haftet für die Miete beide gesamtschuldnerisch. Ob ihr euch dann die andere Hälfte vom jeweiligen Partner zurückholt, interessiert den Vermieter nicht. Das müßt ihr im "Innenverhältnis" zwischen euch regeln.