2 Personen im Mietvertrag Einer Zahl die Hälfte?
Hallo ich und meine Freundin haben uns getrennt. Wir stehen beide im Mietvertrag. Sie möchte die Wohnung gerne behalten und lebt solang bei ihren Eltern bis ich eine neue Wohnung gefunden habe. Möchte solang allerdings keine Miete bezahlen. Geht das so einfach? Ich habe nächsten Monat eine gute Wohnung in Aussicht und würde dann einen auflösevertrag vorschlagen damit sie alleinige Mieterin ist. Jetzt ist die Frage ob ich rechtlich gesehen sicher bin wenn ich die Hälfte der miete an unseren Vermieter bezahle und ihr überlasse ob sie ihren Anteil zahlt. Muss sie denn zahlen, wenn sie hier nicht wohnt? Sie könnte ja im Wohnzimmer schlafen da steht ihre Couch
7 Antworten
Wenn Du nur 50 % zahlst und die Freundin 0 %, schuldet ihr beide dem Vermieter 50 %.
Wenn ihr das 4 Monate lang macht sind 2 MM offen und der Vermieter kann fristlos kündigen.
Möchte solang allerdings keine Miete bezahlen.
Nö
Egal wie - Ihr seid verpflichtet die volle Miete zu bezahlen - wer dabei wieviel bezahlt ist dem Vermieter gleichgültig. Eins ist jedoch "ganz sicher" zahlst Du jetzt nur die Hälfte der Miete und die Freundin verweigert die Zahlung, dann kann sie sich die Fortführung des Vertrages als alleinige Mieterin abschminken.
Außerdem wäre zu klären, ob der Vermieter überhaupt gewillt ist den Vertrag mit Deiner Freundin alleine fortzuführen - sprich wäre er bereit Dich aus dem Vertrag zu entlassen.
Gesamtschuldnerische Haftung - dem Vermieter gegenüber haftet ihr unmittelbar und unbeschränkt.
Der Vermieter will jeden Monat die volle Miete. Von wem, wird ihm egal sein. Aber auf Spielchen mit Teilbeträgen muss und wird er sich wahrscheinlich nicht einlassen.
Wenn ihr beide im Mietvertrag steht haftet ihr auch BEIDE gesamtschuldnerisch. Dem Vermieter ist es egal, ob ihr euch getrennt habt, der will natürlich die volle Miete.
Kündigen könnt ihr den Vertrag nur gemeinsam.
Der Mietvertrag kann nur aufgelöst werden, wenn alle Mieter (du plus Freundin) und auch der Vermieter zustimmen. Kündigen könnt ihr beide nur gemeinsam.
Der Vermieter kann sich von jedem von euch die gesamte Miete holen, wenn nur eine Hälfte eingeht. Ihr haftet für die Miete beide gesamtschuldnerisch. Ob ihr euch dann die andere Hälfte vom jeweiligen Partner zurückholt, interessiert den Vermieter nicht. Das müßt ihr im "Innenverhältnis" zwischen euch regeln.