Folgen von Erbe bei einer vom Jobcenter finanzierten Umschulung?
Hallo liebe Leute,
vor knapp 2 Monaten ist mein Vater gestorben und ich beginne nun eine Umschulung die 2 Jahre dauert damit ich eine vollwertige Ausbildung habe.
Nun ist es aber so, das wohl ein Erbe ansteht von wohl insgesamt ca 10.000€. Davon ist noch nichts auf meinem Konto oder irgendwo gelandet. Der ehemalige "Versicherungsmann" meines Vaters hat mir und meinem Bruder sowas angedeutet, dass eben Erst Dinge ausgefüllt werden müssen wegen Lebensversicherung etc und das eben erst alles fertig bearbeitet sein muss bevor auch nur ein Cent fließt. Deshalb habe ich auch noch nichts dem Jobcenter mitgeteilt. Sie wissen von dem Tod aber noch nicht von einem möglichen Erbe weil bevor ich nicht wirklich das Geld habe, ich es für dumm halte da mit zahlen umher zu werfen die ich weder belegend noch wiederlegen kann.
Jetzt sind meine Fragen folgende:
- Muss ich ohne bisher konkreten Geldfluss angeben das ich vielleicht Summe X Erbe oder ist es ok direkt Bescheid zu sagen, wenn das Geld da ist und stimmt es, dass das Jobcenter sowie so auf mich zukommt wegen dem Datenabgleich mit dem Finanzamt?
- Muss ich jetzt Angst haben, im Falle des Herausfallens aus der Hilfebedürftigkeit, dass die Umschulung mittendrin abgebrochen wird?
- Kann ich die Kosten für die Beerdigung auf die Erbsumme anwenden? Es sind ca. 11.000€ Offen für Sarg, Grabmiete, Grabstein etc.
- Kann man die Umschulung, im Falle eines Abbruchs von seiten des Jobcenters, in eine normale Ausbildung umwandeln wenn der Betrieb das mitmacht? So als ob ich bei einer Firma im z.B. zweiten Lehrjahr einsteige?
Vielen Dank mal im Vorraus.
5 Antworten
Als Sachbearbeiter würde ich jetzt erstmal den Nachweis von dir sehen wollen, das DU 11.000 € für die Beerdigung bezahlt hast. Dann würde mich wenn auf der Anlage VM beim Erstantrag kein Vermögem vorhanden war, interessieren woher das Geld auf einmal kommt.
Solltest du es nicht freiwillig mitteilen und es kommt im Rahmen des Datenabgleichs raus, hast du automatisch ein Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten am laufen.
Du erhältst ja einen Erschein, den kannst du dann beim JC vorlegen. Beim Erbe handelt es sich um Einnahmen aufgrund des Zuflusses während des Leistungsbezugs. Bedeutet Erbe-Freibeträge=anrechenbares Einkommen. Dieses wird auf 6 Monate verteilt, wenn du sonst einen Monat vollständig aus dem Leistungsbezug fallen würdest. In dem Fall stellt sich die Frage bzgl. der Maßnahme nicht.
Im anderen Fall solltest du Rücksprache mit deinem Arbeitsvermittler halten.
1 Das erbe hat keinen Einfluss auf die Umschulung.
2 Das einziegste was sein könnte wäre das wen du alg 2 bekommen würdest du entweder nichts mehr bekommst bis das aufgebraucht ist aber die summe halbiert sich ja auch noch erst mal weil zwei erben da sind und dan sind auch noch steuern fällig womit weniger als 5000€ für jeden übrig bleibt dazu kommt dann noch dein schon vermögen da Must du nach der aktuellen Reglung nachfragen da die auch altersbedingt sein kann zb 150€ mal Lebensalter ist das Schonvermögen.!Nach allen Abzügen bleibt dir vielleicht 2- 3000€ übrige und das dürfte schon im Schonvermögen liegen zb 21*150=3150€ und nur wen dann noch Geld übrig wäre müsste das erst verbraucht werden !Aber wen ihr das Geld zur Bestattung benutzt bleibt da nichts übrig!Und dazu gibt e ja auch Rechnungen die du dann als Kopie vorlegen kannst!Die Originale werdet ihr noch fürs Finanzamt brauchen!Da du in der Umschulung bist müsstest du zb auch wegen der zusätzlichen kosten zb beim Sozialamt einen Antrag stellen wen euer Vater zb keine vorsorge für die Beerdigung selber getroffen hat!
3 Sagt am besten beide den versicherungsman das das Geld für die Beerdigung ist da es da andere Voraussetzungen gibt den dann fällt zb ja auhc die Erbschaftsteuer zb weg!
Die zahlt jeder der erbt! Am sichersten ist du fragst bei einem Anwalt für erbrecht nach den den kannst du derzeit auch kostenlos bekommen wen du mit deinem Bewilligungsbescheid einen Beratungsschein beim Gericht holst !
Jap Freibetrag von den Steuern ist für Kinder ist bis 400.000€
Dan habt ihr Glück aber macht immer noch 1000€ schulden!
also bleibt nichts was das Amt dir anrechnen könnte also musst du auch nichts melden da du kein Gewinn machst!bzw hinterlege die unterlagen als Sicherheit wen alles vorbei ist den dann ist klar das du kein Geld bekommst bzw das es zweckgebunden war dan können sie dir gar nichts!
Ganz ehrlich solange du gar niht weisst,ob du etwas erbst,ürde ich auch nicht die Pferde scheu machen.Nochdazu wenn die Beerdigungskosten noch ausstehen,den dann sollte Geld fliessen es dann auch für die Beerdigungskosten verwendet werden.
Zunächst ist die Bestattung aus dem Nachlass zu bezahlen. Wovon wollt ihr es sonst? Was dann noch übrig ist, ist das Erbe- dann werdet ihr sehen, was und wie viel du ggf. dem Jobcenter melden musst.
Also nicht die Pferde scheu machen1
Reichen dafür die Rechnungen vom Bestattungsunternehmen?
wenn das erbe zufließt, wird es als einkommen angerechnet. dann wird das jc berechnen wie lange du davon leben musst.
auf die umschulung hat das keinen einfluss.
erbschafststeuerfrei ist doch alles bis 400.000€ für kinder oder?