Teilen einer BU- bzw. EU.Rente nach der Trennung/Scheidung
Muss man mit seinem ehemaligen Ehepartner seine BU- bzw. EU-Rente (allgemein Versorgungsbezüge) teilen, wenn diese noch innerhalb der Ehe erstmals bezogen wurde? Gilt das dann auch für die Zeit des Getrenntlebens vor der (bis zur) Scheidung und was ist mit der Zeit, die nach der Scheidung erfolgen wird?
1 Antwort
Hallo irinati, beim Versorgungsausgleich anläßlich der Ehescheidung werden Rentenanwartschaften aufgeteilt. Das heißt es wird durchgerechnet wer in der Ehezeit mehr Rentenanwartschaften zusammenbekommen hat. Wer mehr hat - muß dem anderen davon die Hälfte abgeben. Bei einem laufenden Rentenbezug kann dies dazu führen, falls der Partner der die Rente bezieht Anwartschaften abgeben muß, daß die Rente weniger würde.