Während der Ehe wurden drei Bausparvertrag gespart. Was passiert damit nach der Scheidung?
Während der Ehe wurden insgesamt drei Bausparverträge bespart, die alle auf den Namen meines abgeschlossen wurden. Ich bin Hausfrau ohne eigenes Einkommen.
Nach der Trennung hat er alle Bausparverträge gekündigt und sich auszahlen lassen.
Habe ich einen Anspruch auf die Hälfte dieses Geldes oder nicht?
Ich finde leider nichts konkretes im Internet und hoffe, hier findet sich jemand, der sich auskennt.
Vielen Dank!
9 Antworten
Sicherlich hast Du einen Anspruch auf einen Anteil des gesamten Vermögens. Außerdem wird Dir Dein Ex auch Unterhalt zahlen müssen, wenn Du Hausfrau warst.
Du solltest Dich beim Anwalt erkundigen!
Bist du bei keinem Anwalt bzgl. der Scheidung um dort um Rat zu fragen ? Ansonsten können die Abgeschlossenen Verträge schon weiterhelfen ;-) da steht meist alles wichtige drin. Wie bei uns damals gab es einen nur auf seinen Namen, einen auf meinen Namen und einen gemeinsamen ;-) der gemeinsame hätte dann geteilt werden müssen die anderen so wie sie auch unter begünstigte Standen ;-)
...mein Nochehemann hat alle Dokumente und Unterlagen mitgenommen und mein Anwalt ist für die nächsten zwei Wochen nicht erreichbar.
dir steht die hälfte des gemeinsam erwirtschafteten vermögens zu. hier handelt es sich aber nicht um gemeinsames vermögen.
Worum handelt es sich hier dann?
Da hast du natürlich ein Anrecht auf die Hälfte. Das hätte dir aber auch dein Scheidungsanwalt sagen müssen. Du musst eine Auflistung machen von allen Finanzen, die während deiner Ehe abgeschlossen wurden!
frag deinen scheidungsanwalt. den braucht ihr ja eh.
danke für deine qualifizierte Antwort. Und jetzt geh spielen und zank dich mit deinen Freunden - sofern du welche hast.
danke für deine qualifizierte Antwort. Und jetzt geh spielen und zank dich mit deinen Freunden - sofern du welche hast.
ruhig, braune ! alle, die eigentlich sowas wie eine verbindliche rechtsauskunft erwarten (Standesberuf !) und keine 14 Tage auf ihren Anwalt warten können, obwohl meines erachtens keine frist abläuft, sollten jetzt einfach mal ruhe bewahren und andere nicht so ankeifen ;-) diese äußerung ist kein grund für solche anfeindungen !
...ich möchte aber gerne jetzt eine Antwort und mein Anwalt ist die nächsten 14 Tage im Urlaub.