Während der Ehe wurden drei Bausparvertrag gespart. Was passiert damit nach der Scheidung?

9 Antworten

Sicherlich hast Du einen Anspruch auf einen Anteil des gesamten Vermögens. Außerdem wird Dir Dein Ex auch Unterhalt zahlen müssen, wenn Du Hausfrau warst.

Du solltest Dich beim Anwalt erkundigen!

Bist du bei keinem Anwalt bzgl. der Scheidung um dort um Rat zu fragen ? Ansonsten können die Abgeschlossenen Verträge schon weiterhelfen ;-) da steht meist alles wichtige drin. Wie bei uns damals gab es einen nur auf seinen Namen, einen auf meinen Namen und einen gemeinsamen ;-) der gemeinsame hätte dann geteilt werden müssen die anderen so wie sie auch unter begünstigte Standen ;-)

sylvia12121212 
Beitragsersteller
 10.09.2013, 09:58

...mein Nochehemann hat alle Dokumente und Unterlagen mitgenommen und mein Anwalt ist für die nächsten zwei Wochen nicht erreichbar.

dir steht die hälfte des gemeinsam erwirtschafteten vermögens zu. hier handelt es sich aber nicht um gemeinsames vermögen.

sylvia12121212 
Beitragsersteller
 10.09.2013, 10:06

Worum handelt es sich hier dann?

Da hast du natürlich ein Anrecht auf die Hälfte. Das hätte dir aber auch dein Scheidungsanwalt sagen müssen. Du musst eine Auflistung machen von allen Finanzen, die während deiner Ehe abgeschlossen wurden!

frag deinen scheidungsanwalt. den braucht ihr ja eh.

sylvia12121212 
Beitragsersteller
 10.09.2013, 09:54

...ich möchte aber gerne jetzt eine Antwort und mein Anwalt ist die nächsten 14 Tage im Urlaub.

Ohnmaechtiger  10.09.2013, 09:57
@sylvia12121212

...ich möchte aber gerne jetzt eine Antwort

ich will ein pony.........

sylvia12121212 
Beitragsersteller
 10.09.2013, 10:05
@Ohnmaechtiger

danke für deine qualifizierte Antwort. Und jetzt geh spielen und zank dich mit deinen Freunden - sofern du welche hast.

Candlejack  11.09.2013, 09:54
@sylvia12121212

danke für deine qualifizierte Antwort. Und jetzt geh spielen und zank dich mit deinen Freunden - sofern du welche hast.

ruhig, braune ! alle, die eigentlich sowas wie eine verbindliche rechtsauskunft erwarten (Standesberuf !) und keine 14 Tage auf ihren Anwalt warten können, obwohl meines erachtens keine frist abläuft, sollten jetzt einfach mal ruhe bewahren und andere nicht so ankeifen ;-) diese äußerung ist kein grund für solche anfeindungen !