Schenkung / Übertragung einer Immobilie an das Kind ohne deren Partner zu berücksichtigen?
Hallo, ist es möglich eine Immobilie an ein Kind zu übertragen/ zu verschenken ohne dabei dessen Ehepartner zu berücksichtigen? Die Immobilie soll auch langfristig in der Familie bleiben und nicht "auf den angeheirateten Teil" mit übergehen. Das könnte ja bei Todesfällen, oder auch Scheidungen passieren.
Lieben Dank vorab für die Antworten
6 Antworten
Wenn das Kind clever war, dann besteht ein Ehevertrag. Der umfasst dann sowohl den Besitz, der in die Ehe eingebracht wurde, aus auch den danach erworbenen - also eine Art freiwillige Verzichtserklärung. Die lässt sich zwar dann immer noch anfechten, aber wenn man es schon auf diese Weise tut, dann hat man eh einen guten Anwalt.
So eine Regelung gibt es bestimmt auch für nachträglich eintretende Fälle.
Sie können , in einen Schenkung jeden bedenken, auch ein Kind
Da es ein persönliches Geschenk ist , bleibt das , im Normalfall von der Scheidung unberührt ,
Im Fall des Ablebens ,geht es dann aber auf die Erben über, wem auch immer
Da es ein persönliches Geschenk ist , bleibt das , im Normalfall von der Scheidung unberührt
Nein, im Normalfall (also ohne Ehevertrag) handelt es sich um eine Zugewinngemeinschaft.
Im Zuge einer Scheidung hätte der Ex-Partner dann einen entsprechenden hälftigen finanziellen Anspruch.
Wenn die Immobilie nur an das Kind übertragen werden soll, dann wird eben nur das Kind als Eigentümer im Grundbuch eingetragen.
Aber: Wenn dein Kind verheiratet ist und kein Ehevertrag existiert, dann befinden sich beide in einer Zugewinngemeinschaft.
Wenn sich beide scheiden lassen, dann erfolgt ein Zugewinnausgleich. Hier wäre dann eine entsprechende Geldsumme an den Ehepartner zu leisten.
Korrekt. dieser muss aber notariell beurkundet werden.
Gechenkt ist geschenkt!
Der Ehepartner eines beschenkten Kindes hat keinen Anspruch auf das Geschenk, welches stets nur Eigentujm des Beschenkten bleibt.
Der Bechenkte kann mit seinem Geschenk wiederum tun und lassen was er möchte.
Will der Schenkende das vermeiden, sollte er sich seine unbedingte Schenkung noch mal gründlich überlegen.
ja, sicher
müsste auch aus dem zugewinn rausfallen, da es ja einem direkt zuzurechnen ist
aber wenn solche werte da sind, sollte das kind eh einen ehevertrag haben
müsste auch aus dem zugewinn rausfallen, da es ja einem direkt zuzurechnen ist
Das Gesetz sieht vor, dass jeder Zugewinn innerhalb einer Ehe einer bestimmten Person zuzuordnen ist, d.h. es gibt gar kein gemeinschaftliches Ehevermögen (§ 1363 BGB).
Trotzdem erfolgt bei einer Scheidung eine Zugewinnaufteilung.
Heißt das Kind müsste dann noch vorher (oder zumindest zeitgleich mit der Übertragung) einen Ehevertrag aufsetzen lassen?!