Scheidung Auto vor der Ehe gekauft

5 Antworten

B hat das Auto doch auch mitbenutzt,also wofür den Ausgleich? 

Susanne2015 
Beitragsersteller
 17.03.2015, 10:58

Wegen den Schulden vor der Ehe...

Ein schwerer Fall. Hängt davon ab. 1.wurde das Auto für die Ehe gekauft. 2.wie wurden die ganze Krediten bezahlt ? Zusammen oder nur person A hat es bezahlt? 3. von wem wurde das Auto generell benutz? Obwohl es für teil 1 wichtig wäre. 4. hängt von Richter auch ab.

hoss68  17.03.2015, 13:32

Ob das Auto für die Ehe gekauft worden ist soll eigentlich genauer bewiesen werden. Solche Fälle sind echt schwer. Meistens hängt von der Aussage ab. Wenn kein konkretes gesetzt für einen fall gibt, der Richter entscheidet sich von Gefühl her. Das heißt wenn die Aussage von Person A glaubwürdig vorkommt und das Auto für die Ehe gekauft worden ist dann wird schwer fall Person B werden. wie viele wer bezahlt das kann hier keine sagen. Ob die Person B genau die Hälfte Zahlen wird, das verzweifle ich. P.s. Ich kenne manche Fällen die sehr ähnlich sind aber die Entscheidungen sind unterschiedlich. Glaubwürdige Aussage spielt eine große Rolle. Das heißt entweder sollen sie die Geschichte so erzählen dass sie da die arme Opfer sind. Wenn sie noch nie vor Gericht waren eins sollen sie wissen. Die Richtern mögen ruhige und geduldige Leute eher mehr. Das heißt wenn eine vor Gericht immer die andere unterbricht und versucht laut zu sein werden ihre Aussagen öfter auch als unglaubwürdig entgegen genommen werden.

Susanne2015 
Beitragsersteller
 17.03.2015, 12:58

ja, das Auto wurde für beide gekauft, angemeldet aber auf Person A. Die Kreditraten ging ebenfalls von dem Konto von Person A ab. Das Auto wurde generell für alle Fahrten verwendet, außer für die Fahrt zur Arbeit von B. (Urlaub, Einkaufen, etc.). Person A ist mit dem Auto zur Arbeit gefahren. Ansonsten war alles eher gemeinschaftlich.

Wenn es Nachweislich für die Ehe gekauft wurde, dann ja. Leider! Z. B. Auch wenn Person A alleine einen Kredit aufnimmt für die Hochzeit, sitzt die Person B automatisch mit an Bord. Weil es ihr gemeinsamen Eheinteressen betrifft. Liegt aber trotzdem im Ermessen des Richters.

Hasipupps  18.03.2015, 14:44

Entweder bezahlen oder es wird der Person B anderweitig angerechnet. Stell dir mal vor. Beide wohnen in einem Haus / whg. Scheidung läuft, Person A verkauft das Haus und bezahlt seinen Anteil von den in der Ehe angehäuften Schulden. Kommt fein raus, null auf null ( oder hat sogar noch Geld übrig) während Person B mit Schulden da steht. Dann kommt es meistens auf den Richter an. Der kann der Person B dann Unterhalt oder was zusprechen...

Susanne2015 
Beitragsersteller
 17.03.2015, 10:49

Meinst du also das A nochmal die Hälfte des Kredites an B ausgleichen/bezahlen muss?

Hallo,

wenn die Schulden beide betrafen, warum soll A dann noch einmal etwas dafür bezahlen. ich finde es okay so

Susanne2015 
Beitragsersteller
 17.03.2015, 10:59

Die Schulden von A wurden ja während der Ehe komplett beglichen...

Hennes43  17.03.2015, 11:15
@Susanne2015

also mal ehrlich. ich finde, dass alles korrekt ist. Hätte ich auch so gemacht. tut mir leid, aber damit kommt B nicht durch

Das Auto ist kein Zugewinn, es war schon vor der Ehe bei Person A. Wird es während der Ehe verkauft, dann ist aber der Erlös eine Einnahme während der Ehe, also Zugewinn. Wenn nun das Auto nicht bezahlt ist, wird erst die Restschuld aus der Finanzierung abgezogen, was dann vom Autoverkauf übrigbleibt ist Zugewinn und muß dann beim Zugewinnausgleich geteilt werden.

Macht euch von dem Gedanken frei, daß irgendwelche Dinge als Zugewinn geteilt werden, es geht sich dabei nur um Geldbeträge die aufgerechnet werden.

Man rechnet das Gesamtvermögen (Auto und Immobilen und Barvermögen), das jeder vorher hatte und und zieht das vom jetzigen Gesamtvermögen ab, der Rest wird geteilt.

Beispiel:  A hat vor der Ehe ein Gesamtvermögen von 30.000 EUR und B eines von 5.000 EUR. Nach der Ehe haben beide zusammen aber 50.000 EUR.

Starkapital war dann zusammen 35.000 EUR. Der Zugewinn betrögt also 15.000 EUR. Jeder erhält dann die Hälfte von den 15.000 EUR also 7.500 EUR aus dem Zugewinn und sein jeweiliges Startkapital.

A hat also nach der Scheidung 42.500 EUR und B 12,500 EUR.

Wobei Erbschaften nicht in den Zugewinn einfliessen.

Ich hatte ein ähnliches Problem.

Ich kaufte vor der Ehe einen Kombi für 20.000 EUR von meinen Privatvermögen, meine Ex-Frau hatte einen alten Kleinwagen.

während der Ehe hatten wir mit dem Kombi einen Unfall und erhielten von der Versicherung 15.000 EUR.

Diese 15.000 EUR waren jetzt aber Zugewinn, das ist Kapital, das wir eingenommen haben, obwohl das Fahrzeug von mir alleine finanziert worden ist.  Meine Frau war allerdings fair, für sie war klar, das ist mein Auto und fertig.

Mein Arbeitskollege hat während der Ehe die Eigentumswohnung seiner Oma geerbt (150.000 EUR), eine Erbschaft ist KEIN Zugewinn. Dummerweise hat der Idion diese Wohnung für 150.000 EUR verkauft, das war dann der Zugewinn. seine Frau bekam also 75.000 EUR davon ab.


Susanne2015 
Beitragsersteller
 18.03.2015, 09:12

Klingt alles sehr kompliziert.

D.h. Wenn A das Auto während der Ehe verkauft hat und damit seine Schulden, die vor der Ehe durch das Auto entstanden sind, bezahlt hat. Muss A nichts mehr an B an Geld bezahlen, richtig?