Ehepartner für Tot erklärt- und jetzt?
Erst mal, es geht bei der Frage weder um mich, noch um irgendjemand den ich kenne. Die Frage schwirrt mir einfach im Kopf rum. Seit ich in einer Serie so ein Fall gesehen habe in der der mann aber nicht weiß das sie noch lebt.
FRAGE: angenommen ein/e Ehe Partner/in wird aus welchen umständen auch immer. Für Tot erklärt, also vieleicht durch einen Flugzeugabsturz ect. Die Leiche wird aber nie gefunden.
Der Wittwe/r Heiratet neu und der/ die Ehepartner/in, die eigentlich schon Tot sein sollte, taucht aufeinmal wieder auf. Wie ist dann die rechts Lage? Ist der/die Wittwe/r dann automatisch von dem vermeintlichen Toten geschieden, oder wird seine/ ihre Aktuelle Ehe als ungültig erklärt?
FRAGE 2
wenn der vermeindliche Wittwe oder die Wittwe nicht wieder Heiratet, sondern Wittwern Rente bezieht und der/die für Tot erklärte wieder auftaucht, wie würde es dann mit der Rechtslage sein?
Muss er dann zurückzahlen? Und, Ist die Ehe dann noch gültig?
Ich würde mich auf eure Antworten freuen.
4 Antworten
Bei Verheirateten erfolgt die Todeserklärung auf Antrag des überlebenden Ehegatten. Musste er damit rechnen, dass der Ehegatte doch noch am Leben war oder gab es gesicherte Anhaltspunkte für sein Ableben? Diese Frage ist entscheidend dafür, ob die eventuell später geschlossene Ehe, durch welche die Vorehe endgültig aufgelöst worden war, gilt oder für nichtig erklärt werden muss. Danach entscheidet sich, ob weitere Ansprüche geltend gemacht werden (z. B. Rückzahlung von "Hinterbliebenenrente").
die 2. Ehe wird dann ungültig, wenn der 1. Ehemann wieder auftaucht. Sie müsste annullliert werden und auch die Witwenrente gestrichen werden, aber nicht zurück gezahlt werden, wenn es der Partner nicht wissen konnte, dass der 1. doch noch leben kann. es gab schon ähnliche fälle, wo einer absichtlich abhaut, sein boot verbrennen lässt, sich für tot erklären lässt, damit sie und er selbst dann heimlich seine lebensversich bekommt und er heimlich zu ihr oder zur geliebten zurück kann usw. medical detectives.
Hat die z.b. Witwe wieder geheiratet, wird die früherer Ehe in der Regel aufgelöst.
1319 BGB
das wird schwierig ....
auch wenn der für tot erklärt wurde seine Rechtsfähigkeit endet damit noch lange nicht
(sprich Ehe dauert an)