Wer kriegt was bei einer Scheidung?
Person A und Person B sind seit 20 Jahren verheiratet und haben Kinder.
A hat 4 Jahre vor der Trauung sein Haus gekauft, also vor der Ehe. Ein weiteres Einfamilienhaus (noch nicht abbezahlt, ist vermietet) vor 10 Jahren gekauft.
Person A war durchgehend Vollzeit beschäftigt, Person B arbeitet seit März 2022 auf Minijob.
Wer kriegt was bei einer Scheidung? Kann Person A sein Haus behalten oder muss er mit Person B teilen bei einer Scheidung?
2 Antworten
Bei einer Scheidung werden gar keine Sachen geteilt, sondern es findet ein Vermögensausgleich statt. das ist der so genante Zugewinnausgleich. Es ist ein reiner Zahlungsanspruch, der sich danach bemisst, welche Vermögenssteigerungen beide Eheleute während der Ehe erzielt haben.
Man muss also für jeden Ehegatten getrennt berechnen, wie hoch sein Vermögen am Tag der Heirat war, und wie hoch es heute ist. Jeweils Aktiva abzüglich Passiva. Der Mehrbetrag, also die Vermögenssteigerung ("Zugewinn"), muss hälftig mit dem anderen Ehegatten geteilt werden.
absolut richige und erschöpfende Antwort. Anders könnte es nur sein, wenn die FS. einen Güterrechtsvertrag mit ihrem Mann geschlossen hat, was aber offenbar nicht der Fall ist.
Das Haus, das bereits vor der Ehe da war, gehört dem entsprechenden Besitzer alleine. Zu klären ist natürlich wie viel vom gemeinsamen Einkommen in die Tilgung für dieses Objekt geflossen ist. Dabei ist es unerheblich, wer im Grundbuch steht.
Wer getilgt hat ist beim standardmäßigen Zugewinnausgleich unerheblich.
Es zählt Gesamtvermögen bei Scheidung - Vermögen bei Eheschließung.
Die Differenz wird hälftig geteilt, auch unabhängig davon ob es Hauptverdiener:in gab und Person 2 eben primär nicht bezahlte Arbeit geleistet hat.
Hat hier im Beispiel das Haus 1 eine Wertsteigerung von 100.000 gegenüber dem Kaufpreis erfahren und sonst wurde trotz allem kein Cent Vermögen aufgebaut, dann darf der Ehemann der Ehefrau in diesem Beispiel 50.000 zahlen.
Eigentumsverhältnisse (Grundbucheintragungen) bleiben erstmal unberührt.
wie viel vom gemeinsamen Einkommen in die Tilgung für dieses Objekt geflossen ist
Einkommen von Person A
wer im Grundbuch steht
Auch hier nur Person A