Befristete volle Erwerbsminderung Rente und gleichzeitig ein ruhendes Arbeitsverhältnis wie verhalten?
Hallo
Ich beziehe demnächst eine Befristete volle Erwerbsminderung Rente ,da bei mir ende diesen Monat das Krankentagegeld von 78 Wochen ausläuft.!Da ich aber noch immer ein Ruhendes Arbeitsverhältnis habe hätte ich gern einmal gewusst ob ich mich trotz Rente weiterhin krankschreiben lassen müsste ...??? Und da ich von der Agentur für Arbeit als nicht Arbeitsvermittlung fähig eingeschätzt wurde...!!! Wo ich mich als Arbeitslos melden musste zwecks der Beantragung des Nahtlosengeldes.
4 Antworten
Hallo Spassti622,
Sie schreiben:
Befristete volle Erwerbsminderung Rente und gleichzeitig ein ruhendes Arbeitsverhältnis wie verhalten?
Antwort:
Ganz einfach: "Sie lassen das Arbeitsverhältnis einfach ruhen!"
Sollte Ihnen Ir Arbeitgeber kündigen, gehen Sie mit dem Kündigungsschreiben unbedingt zu Ihrem zuständigen Arbeitsamt (Arbeitsagentur), legen die Kündigung dort vor und lassen Sie sich über die weitere Vorgehensweise aktenkundig beraten!
Warum:
Weil Sie sonst im Einzelfall mit der Agentur für Arbeit im Zusammenhang mit einem später folgenden Antrag auf Weitergewährung der Erwerbsminderungsrente Probleme bekommen können!
Dies ist gar nicht so abwegig, wenn man bedenkt, daß sich ein Antragsverfahren auf Erwerbsminderungsrente je nach Einzelfall "seeeehr" in die Länge ziehen kann!
Dann kann es ggf. sehr hilfreich sein, wenn man in der Übergangszeit "ALG1" geltend machen kann!
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Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
das ist eher eine arbeitsrechtliche Frage.
ich sag mal wie es bei uns läuft. im Tarifvertrag und auch in der Betriebsvereinbarung ist bei uns geregelt, dass bei Bewilligung einer vollen EM-Rente das Beschäftigungsverhältnis automatisch endet. bei einer befristeten Rente lebt das Beschäftigungsverhältnis wieder auf sobald die Rente wegfällt.
das sind alles Sachen, die du mit deinem Arbeitgeber klären musst und ggf. auch in deinem Arbeitsvertrag und den Tarifverträgen nachlesen musst. da gibts keine pauschale Aussage das es so oder so ist. das ist individuell geregelt.
Da hast du mir jetzt sehr geholfen, weil ich ja auch nichts falsch machen möchte.
MfG
Für solche Fragen würde ich den SOVD oder VdK in Anspruch nehmen, damit Du nichts falsch machst.
Dort bekommst Du bei Mitgliedschaft Rat von einem Anwalt.
Vielen dank für deinen Vorschlag werde mich mit dieser Frage mal Vertrauensvoll an die Beratungsstelle des VdK wenden.!
LG
Hallo,
deine Mitteilung an den Arbeitgeber, dass du eine Zeitrente hast, führt dazu, das dein Arbeitsverhältnis bis zum Befristungsende der Erwerbsminderung ruht.
Insofern müssen jetzt keine AU-Bescheinigungen, weil du Rentner bist, an den Arbeitgeber gereicht werden.
Beste Grüße
Dickie59