Darf man bei Erwerbsminderungsrente nur einen 450€-Job oder auch 450€ netto verdienen?

4 Antworten

Natürlich darf sie das.

Der Status ist dadurch nicht gefährdet.

FrauFanta 
Beitragsersteller
 29.12.2016, 15:10

Aber es gibt Abzüge, oder?

DerHans  29.12.2016, 17:58
@FrauFanta

Über 450 werden selbstverständlich Sozialbeiträge und auch Steuern fällig.

Für die Steuern zählen dann ja die gesamten Einkünfte.

Hallo FrauFanta,

Sie schreiben:

Darf man bei Erwerbsminderungsrente nur einen 450€-Job oder auch 450€ netto verdienen?

Meine Bekannte bezieht volle Erwerbsminderungsrente. Sie darf ja 450€ dazu verdienen. So, nun hat sie ein Angebot, wo sie 560€ Brutto verdient und 445 netto. Täglich 2 Stunden Arbeit/ 4 mal die Woche. Darf sie das? Oder darf man nur einen ganz normalen 450€ Job?

Antwort:

Bei voller Erwerbsminderungsrente pro Monat bis 450 Euro und zweimal pro Jahr bis 900 Euro, das ist die absolute Obergrenze!

Außerdem sollte strikt darauf geachtet werden, daß die Arbeitszeit pro Tag unter 3 Stunden sein sollte!

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232618/publicationFile/53414/erwerbsminderungsrentner_hinzuverdienen.pdf

https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a-261-erwerbsminderungsrente-2013-04-26.pdf?__blob=publicationFile

Fazit:

Alle weiteren Details sind unter den o.a. Links nachvollziehbar!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

FrauFanta 
Beitragsersteller
 29.12.2016, 20:05

Ja eben nicht. Es ist nicht erkennbar ob 450€ netto oder brutto

Konrad Huber  29.12.2016, 20:15
@FrauFanta

http://www.budget.bmas.de/DE/StdS/Alter/Rente_Ruhestand/Erwerbsminderung/dossier6_hinzuver_erwerbsmind_inhalt.html?nn=373358

Auszug:

Als Hinzuverdienst gelten das monatliche Bruttoentgelt, der monatliche steuerrechtliche Gewinn, vergleichbares Einkommen (zum Beispiel Abgeordnetenbezüge), Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung, Vorruhestandsgeld oder Lohnfortzahlung sowie bestimmte Sozialleistungen beziehungsweise Lohnersatzleistungen. Bei Lohnsatzleistungen ist als Hinzuverdienst das zugrunde liegende Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen zu berücksichtigen.

Jede Erwerbstätigkeit ist dem Rentenversicherungsträger zu melden. 

Die Höhe der individuellen Hinzuverdienstgrenze und welche Einkommensarten als Hinzuverdienst berücksichtigt werden, sollte beim Rentenversicherungsträger erfragt werden.

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Du darfst auch mehr verdienen, wenn du weniger als 3 Stunden täglich arbeitest.

FrauFanta 
Beitragsersteller
 29.12.2016, 15:10

Sicher? Bei voller Erwerbsminderungsrente? Könnte man theoretisch so 60h/ Monat arbeiten und damit auch so ca 750€ brutto verdienen? Aber dann wird das angerechnet, oder?

DerHans  29.12.2016, 17:57
@FrauFanta

So lange du nicht mehr verdienst, als in deinem vorherigen Beruf ist das angemessen.

Bei 60 Stunden sind 750 € BRUTTO ja auch kein Riesenverdienst.