Pflegekasse und Erwerbsminderungsrente

7 Antworten

Hallo,

ich versuche dir dies mal an einem Beispiel aufzuzeigen:

Ein Pflegebedürftigter (Pflegestufe 2) muss in ein Pflegeheim: mtl. Kosten - Rheinland-Pfalz mindestens 2.700 € pro Monat /

davon zahlt die gesetzliche Pflegevers. 1.279 € /

verbleibt also ein Eigenbeitrag von 1.421 €

Reicht dafür die Rente aus ?

Bei Pflegestufe 3 kostet das heim pro Monat mindestens 3.400 €

davon zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 1.550 €

verbleibt also ein Eigenbeitrag von 1.850 € pro Monat.

Also bleibt festzuhalten - eine zusätzliche Pflegeversicherung ist schon sinnvoll.

Bitte auch beachten, dass Unterhaltspflichtige (kinder) evt. auch einspringen müssen um die restlichen Kosten zu übernehmen.

man sollte auch nicht unbedingt von Pflegestufe III ausgehen, denn bis man die kriegt, dauert das. Bei Stufe I bist Du ggf. noch zu Hause, hast nur noch die Hälfte Deines bisherigen Einkommens (EM-Rente) und kostest aber mehr Geld als vorher (häusliche Pflege). Deine Ausgaben für Miete, Essen, etc. haben sich auch nicht verändert.

Hallo Hypernia,

Sie schreiben:

Pflegekasse und Erwerbsminderungsrente<

Antwort:

Grundsätzlich hat das Eine nichts mit dem Anderen zu tun!

Bei der vollen Erwerbsminderungsrente geht es in erster Linie darum, in wieweit die Leistungsfähigkeit im Zusammenhang mit den gesundheitlichen Gebrechen auf Dauer beeinträchtigt, sprich reduziert wird!

Voraussetzung für die Geburtsjahrgänge nach dem 1.1.1961 ist, daß vom Betroffenen an Hand der medizinischen Nachweise bewiesen wird, daß die Leistungsfähigkeit auf Dauer, auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag innerrhalb einer 5-Tage-Woche, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken ist!

Bei der Pflegeversicherung geht es einzig und allein darum, in welche Pflegestufe der MDK, der medizinische Dienst der Krankenkassen, den Betroffenen einstuft.

Daraus resultieren verschiedene Scenarien, welche je nach Einzelfall durchkalkuliert werden müßen.

In der Regel erhalten die Pflichtversicherten in der DRV regelmäßig eine schriftliche Rentenauskunft, aus welcher die aktuell erreichte Höhe der Altersrente und somit die aktuell erreichte Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente ersichtlich ist!

Liegt diese schriftliche Rentenauskunft nicht vor, kann diese Auskunft jederzeit bei der DRV angefordert werden!

Zu beachten ist bei der vollen Erwerbsminderungsrente, daß diese bei Inanspruchnahme vor dem 63-igsten Lebensjahr pro Monat um 0,3 Prozent gekürzt wird, maximal jedoch um 10,8 % und zwar auf Lebenszeit!

Das heißt:

Wechselt der Betroffene bei Erreichen des Renten-Regeleintrittsalters in die Altersrente, wird sich an der Höhe der Altersrente lebenslang nichts wesentliches mehr ändern mit Ausnahme von allgemeinen Rentenerhöhungen!

Somit steht ziemlich sicher fest, welche Leistungen aus der DRV erwartet werden können und dies kann als Kalkulationsgrundlage für die Bedarfsermittlung einer privaten Pflegeversicherung herangezogen werden!

Was daneben an Betriebsrenten oder sonstigen Zusatzrenten erwartet werden kann, sollte man nicht überbewerten, denn niemand weiß, ob der Arbeitgeber bei Eintritt eine entsprechenden Scenarios überhaupt noch existiert bzw. die angesammelten Mittel überhaupt noch verfügbar sind!

Als weitere Kalkulationsgrundlage besteht die aktuelle Leistungshöhe seitens der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung-durch die Krankenkasse je nach Pflegestufe!

Zählt man beide Leistungen (volle Erwerbsminderungsrente und gesetzliche Pflegeversicherung, Pflegestufe 1) zusammen, so hat man die fehlende Differenz zur Bestreitung der tatsächlichen Pflegeheimkosten (Pfegestufe 3) zu ermitteln.

Man sollte hierbei bei der Kalkulation von der Extremsituation und somit vom Extremfall ausgehen, um im Schadensfall eine finanzielle Versorgungslücke zu vermeiden!

Greift nicht aber (vermutlich) im Pflegefall auch eine volle Erwerbsminderungsrente? Denn wenn ich per Definition bestimmte Zeiten Hilfe beim Waschen etc. benötige, werde ich wohl kaum über 3 Stunden am Tag arbeiten können?<

Antwort:

In der Regel wird es so laufen, daß die berufliche Leistungsfähigkeit absinkt (siehe oben) und zunächst die volle Erwerbsminderungsrente zum Tragen kommt!

Oder mache ich hier einen Denkfehler oder wird in der Praxis wirklich von Pflegefällen verlangt, mindestens 3 Stunden am Tag zu arbeiten?<

Antwort:

Von einem echten Pflegefall wird in der Regel wohl niemand eine berufliche Betätigung erwarten!

Dies wäre wohl der absolute Widerspruch in sich!

Stellen Sie sich vor, ein Arbeitgeber würde sich auf so eine Geschichte einlassen, welche Krankenkasse und welche Berufsgenossenschaft würde hier mitspielen!

Fazit:

Daß Sie über den rechtzeitigen Abschluß einer privaten Pflegezusatzversicherung nachdenken, ist sehr positiv.

Je früher Sie eine solche Versicherung abschließen, je preiswerter ist der Versicherungsschutz, denn mit zunehmendem Alter verteuert sich dieser Versicherungsschutz extrem!

Des weiteren erfolgt eine problemlose Aufnahme in der Regel nur, wenn noch keine gesundheitlichen Gebrechen vorliegen, was ja in den zu beantwortenden Gesundheitsfragen abgefragt wird!

Ihre Angehörigen werden es Ihnen ggf. danken, wenn Sie diese durch den rechtzeitigen Abschluß einer privaten Pflegeergänzungsversicherung vor erheblichen Zuzahlungen bewahren!

Die Kosten werden ggf. in den nächsten Jahren explodieren (Stichwort-Pflegenotstand), weshalb unbedingt auf einer dynamischen Anpassung (ohne erneute Gesundheitsprüfung) der Leistungen geachtet werden sollte!

Die Auswahl der richtigen Ergänzungsversicherung ist für Laien in der Regel kaum zu schaffen!

Aus diesem Grund sollte man sich entweder von einem versierten, unabhängigen Versicherungsmakler, vom Verbraucherschutz oder vom Bund der Versicherten gründlichst beraten lassen!

Link:

http://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungsmakler_%28Deutschland%29

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Hallo,

am besten bei der Rentenversicherung eine Rentenauskunft beantragen (Höhe einer vollen Erwerbsminderungsrente, die sofort beginnen würde, und einer Altersrente).

Dann in der Region Preislisten von Pflegeheimen besorgen.

Dann alle Einnahmen im Pflegefall (Rente, Zuschuss der Pflegekasse, Miete/Zinsen ...) mit den Kosten im Pflegefall vergleichen. Ggf. auch wegfallende Kosten beachten (z.B. Fahrten zur Arbeit, Auslandsurlaube ...).

http://www.pflege-deutschland.de/pflegeversicherung/stationaere-pflege-heim.html

Gruß

RHW

Dickie59  13.10.2013, 20:21

wenn du bereits 27 jahre alt bist, bekommst du jährliche ine renteninformation. diese enthält die höhe der vollen erwerbsminderungsrente bis zur nächsten renteninformation. diese kannst du als anhaltspunkt nutzen. die mögliche altersrente, die dort angezeigt wird, wird dann im falle der vollen erwersbminderung geringer ausfallen, also von den möglichen bisherigen entgeltpunkten pro jahr dann für diese zeit um 23% gekürzt.

komplizierte rentenmathematik...

beste grüsse

dickie59

hallo,

ja, du hast recht, demzufolge sollte man in der bedarfslückenberechnung eigene einkommen (rente, private bu-versicherung, alterrente, einkünfte aus vermietung und verpachtung) mit berücksichtigen. mit der vollen erwerbsminderungsrente steigerst du noch deine altersrente, weil der zugangsfaktor für diese jahre mit 0,6667 berechnet wird. daher wäre das zu berücksichtige.

dennoch berücksichtige:

die längste verweildauer in den pflegestufen findet in der I und II statt!!! also setze die beträge der leistung hier nicht zu gering an, im ernstfall wirst du dankbar sein.

beste grüsse

dickie59

Konrad Huber  14.10.2013, 11:34

mit der vollen erwerbsminderungsrente steigerst du noch deine altersrente, weil der zugangsfaktor für diese jahre mit 0,6667 berechnet wird.<

Antwort:

Das ist aber eine ganz neue Erkenntnis, daß man mit der vollen Erwerbsminderungsrente seine Altersrente steigern kann!

Woher beziehen Sie diese Information?

Nimmt der Versicherte der DRV die volle Erwerbsminderungsrente vor dem 63-igsten Lebensjahr in Anspruch, muß er einen lebenslange Rentenkürzung in Höhe von bis zu 10,8 % hinnehmen.

Alles andere wäre eine Überraschung!

Da ab Inanspruchnahme der vollen Erwerbsminderugnsrente keine Beiträge mehr auf das Rentenkonto fließen stellt sich doch die Frage, woher dann die Steigerung der Altersrente, so wie von Ihnen behauptet, kommen soll!?

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad