Mehr als 3 Stunden an 3 Tagen arbeiten und volle Erwerbsminderungsrente
Für mich immer noch nicht ganz klar! Ich Bekomme volle Erwerbsminderungsrente+ Grundsicherung. Ich möchte jetzt aufgrund meiner etwas verbesserten Gesundheitssituation meine Rente, die weder zum Leben noch zum Sterben reicht, etwas aufbessern und etwas für mein Selbstwertgefühl tun (und Grundsicherung durch Einkommen ersetzen) ...
Ich bin Dialyse-Patient, brauche aufgrund von Problemen bei der Dialyse einen Arzt anwesend und muss daher Morgens oder Vormittags zur Dialyse. Danach geht es mir sehr schlecht. Daher bin ich an den 3 Dialyse-Tagen gar nicht arbeitsfähig. Dazwischen die Tage könnte ich nach meiner aktuellen Leistungsfähigkeit wieder bis zu 4 in Ausnahmefällen 5 Stunden (Empfehlung des Arztes) durchgängig arbeiten. Bleiben mir also regulär 12 bis in, guten Monaten, maximal 15 Wochenstunden zum Arbeiten.
Die in Frage kommende Arbeitsstelle als EDV-Betreuer setzt auch voraus das ich 10 bis 12 Wochenstunden und an einem Tag in der Woche auf jeden Fall 4 Stunden Arbeite. Ich bin schon froh überhaupt jemanden zu finden der mich in der Situation beschäftigt.
Werde ich, obwohl ich nicht mehr als einer der "jeden" Tag maximal 3 Stunden (also auch max 15 Wochenstunden), arbeiten kann trotzdem nur die halbe Rente bekommen? Ich würde dann trotz arbeiten, aufgrund der wenigen Stunden, monatlich ca. 100-150 € weniger haben und dadurch in ALG II fallen?
4 Antworten
Hallo migaki,
Sie schreiben:
Mehr als 3 Stunden an 3 Tagen arbeiten und volle Erwerbsminderungsrente.<
Antwort:
Alarmstufe Rot!
Die Grundbedingung für die volle Erwerbsminderungsrente lautet, daß die noch vorhandene Restleistungsfähigkeit auf Dauer, auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag innerhalb einer 5 Tage-Woche, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken ist!
Die Betonung liegt auf "unter 3 Stunden, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt!"
Leichte Tätigkeiten sind laut Rentenversicherung:
Pförtner, Museumswärter, Nachtportier, usw.
Ob die Tätigkeit als "EDV-Betreuer" mit der "leichten" Tätigkeit eines Pförtners gleichzusetzen ist, das ist nochmals eine andere Baustelle und dürfte weitere Fragen aufwerfen.
Wenn Sie das nicht glauben wollen, dann sollten Sie mehreren öffentlichen Sitzungen am Sozialgericht Ihres Wohnortes beiwohnen, wo tagtäglich die Rechtsanwälte der Rentenversicherung und Betroffene sich genau um diese Themen streiten und wo es dann heißt:
Klage abgewiesen!
In der einschlägigen Fachliteratur findet sich nirgends ein Hinweis, daß betreffs diesem Passus Ausnahmen erlaubt sind.
Da Sie jede Änderung in Ihren persönlichen Dingen umgehend der Rentenversicherung anzeigen müßen (Siehe Ihren Rentenbewillligungsbescheid) können Sie davon ausgehen, daß die RV früher oder später beim Arbeitgeber eine detallierte Arbitsplatzbeschreibung anfordert, wo die Stundenzahl pro Arbeitstag und die genaue Arbeitsbeschreibung ebenfalls eine große Rolle spielt.
Bitte seien Sie sich darüber im Klaren, daß es bei der Rentenversicherung niemanden interessiert wie es Ihrem "Selbstwertgefühl" oder Ihren persönlichen Finanzen geht!
Dieser Verwaltungsapparat ist "Eiskalt!"
Siehe hierzu auch den Fall der Familie Ries unter
Google<<zwergdavid gegen Goliath!
und
Google>>ZDF-volle-Kanne-Ärger um die Erwerbsminderungsrente!
Fazit:
Sie setzen mit diesem Schritt Ihre volle Erwerbsminderungsrente auf``s Spiel und laufen Gefahr, daß Ihnen die volle Erwerbsminderungsrente entzogen wird!
Die Rentenversicherung hat jederzeit das Recht, Ihre persönlichen Verhältnisse zu überprüfen, zu erfragen, auszuspionieren!
Denken Sie nur an die seit einigen Jahren eingeführte, neue Steuer-Identnummer!
Die Arbeitgeber müßen auf Anfragen genaueste Auskünfte, wahrheitsgemäß, erteilen und machen sich strafbar, wenn unwahre Angaben gemacht werden!
In jedem Fall sollten Sie, bevor Sie diese Tätigkeit antreten, ein persönliches Beratungsgespräch bei Ihrer Rentenversicherung vereinbaren, dort Ihre Situation und Ihr Anliegen vortragen und für den Fall, daß Sie gründes Licht für diese Tätigkeit erhalten, dies unbedingt in einem schriftlichen Bescheid bestätigen lassen.
Sie haben ein Recht auf eine derartige Beratung!
Alles andere ist buchstäblich "Russisches Roulette!"
Führen Sie dieses Gespräch nicht und haben keine Sie schriftliche Bestätigung (Einverständnis), dann sollten Sie von Ihrem Vorhaben Abstand nehmen!
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Es ist ganz einfach.
- Arbeitest du mehr als 2:59:59 am Tag, wird deine Rente um 50% gekürzt, weil du dann laut Gesetz nur noch teilweise erwerbsgemindert bist.
- Verdienst du mehr als 400,- € wird der darüber hinaus gehende Teil von deiner Rente gekürzt.
Du darfst NIEMALS länger als 3 Stunden am Tag arbeiten.
Du darfst NIEMALS länger als 3 Stunden am Tag arbeiten
Richtig!
Abweichungen von dieser gesetzlich festgelegten Regelung könnten nur im Einzelfall auf der Grundlage eines schriftlichen (nicht mündlichen Bescheides der RV) Bescheides der Rentenversicherung riskiert werden.
Es besteht bei deratigen Dingen immer die große Gefahr, daß schlafende Hunde geweckt werden!
In Anbetracht leerer Kassen werden die Sozialversicherungsträger künftig Ihre Nachforschungen weiter ausweiten.
Beste Grüße
Konrad
Ich habe die gesetzliche Regelung und die zur Erwerbsminderungsrente zu findenden Informationen so verstanden , das die Leistungsfähigkeit von bis 3 Stunden Täglich für die Bewilligung maßgeblich sind.<
Das haben Sie vollkommen richtig verstanden!
Zwei Mitarbeiter an der Hotline der "Deutschen Rentenversicherung" bezogen sich sehr schwammig, aber eben dennoch auf die Wochenarbeitsstunden und die 400 € als maßgebliche Grenze<
Dringende Empfehlung:
Vertrauen Sie niemals auf mündliche Aussagen und Auskünfte, denn diese haben keinerlei Beweiskraft!
Bestehen Sie grundsätzlich bei allen Dingen auf einen schriftlichen Bescheid/schriftliche Bestätigung/schriftliches Einverständnis!
Kann natürlich auch sein das die mir nur die Rente kürzen wollen.<
Diese Gefahr besteht in der Tat!
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Wenn du dadurch nur 400 EUR im Monat verdienst, ist das kein problem für die rente, aber die grundsicherung wird sicher gekürzt. Mfg
Wenn du mehr als 3 Stunden pro Tag arbeiten kannst, erhältst du nur die halbe EM-Rente.
Diese kannst du NICHT nach Belieben auf die Woche verteilen. Entweder du findest einen Job, der dazu passt, oder du kannst eben nicht arbeiten.
Die 400 € sind nicht das Problem. Mir ging es darum ob die 4 Stunden, die ich ein mal die Woche arbeiten müsste und auch schaffen könnte, ein Problem darstellen. Ich arbeite ja dann nur 10-12 Stunden die Woche.
Ich habe die gesetzliche Regelung und die zur Erwerbsminderungsrente zu findenden Informationen so verstanden , das die Leistungsfähigkeit von bis 3 Stunden Täglich für die Bewilligung maßgeblich sind. Zwei Mitarbeiter an der Hotline der "Deutschen Rentenversicherung" bezogen sich sehr schwammig, aber eben dennoch auf die Wochenarbeitsstunden und die 400 € als maßgebliche Grenze. Kann natürlich auch sein das die mir nur die Rente kürzen wollen.