steigt eine volle erwerbsminderungsrente auch wenn es eine Renten erhöhung gibt?
4 Antworten
Alle gesetzlichen Renten werden zu dem vereinbarten %-Satz angepasst. Das gilt auch für eine BG-Rente
Die Rentenformel lautet:
Entgeltpunkte x aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor x Zugangsfaktor.
Angepasst wird jedes Jahr der aktuelle Rentenwert und wenn der steigt, steigt logischerweise auch die Brutto-Rente:
VORSICHT: Rentenerhöhungen betreffen immer ausschließlich den steuerpflichtigen Teil der Rente und durch die Erhöhung kann man auch eine Steuerforderung auslösen.
Hallo Babymia,
Sie schreiben:
steigt eine volle erwerbsminderungsrente auch wenn es eine Renten erhöhung gibt ?<
Antwort:
Die Antwort lautet ganz klar und unmißverständlich:
Ja, bei allgemeinen Rentenanpassungen werden selbstverständlich auch teilweise und volle Erwerbsminderungsrenten mit angepaßt und die Rentenbezieher erhalten dann wie die Altersrentner einen entsprechenden Rentenbescheid, wo der neue Rentenbetrag ausgewiesen wird!
Beste Grüße. viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
ja, wie alle anderen Renten auch.
was ist eine BG- RENTE ?????