Taschengeldparagraph mit 17?
Hallo, ich habe ein kleines Problem und zwar geht es um eine 17 jährige die ein Kaufvertrag für ein Auto unterschrieben hat. der Händler wusste das sie 17 ist und jetzt ist die Mutter mit dem Kauf nicht einverstanden aber der Händler sagt er nimmt das Auto nicht zurück wegen des Taschengeldparagraphes. Jetzt ist meine Frage, wer ist im Recht? Es handelt sich um einen Betrag von 1600€
7 Antworten
1. Der Kaufpreis von 1600 EUR liegt eindeutig nicht im üblichen Rahmen des Taschengeldparagraphen. Allerdings sin die Taschengelder ja unterschiedlich und im Rahmen dieser Regelung ist auch das Ansparen von Beträgen abgedeckt. Trotzdem hätte der Händler sich vorher versichern müssen, dass es in diesem Fall vom Taschengeld gedeckt ist.
2. Der Kauf zieht Folgekosten nach sich, und die sind eindeutig nicht durch den Taschengeldparagraphen gedeckt.
Mein Fazit: kommt der Händler nicht mit durch.
Guten Abend,
Ist der Kaufpreis schon vollständig bezahlt? Das ist hier relevant:
Grundsätzlich gilt zunächst folgendes: Ein vom Minderjährigen geschlossener Vertrag, der rechtlich nachteilhaft ist, bedarf grundsätzlich immer der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Der § 110 BGB ist in diesem Sinne so zu verstehen, dass die Zustimmung konkludent mit dem Aushändigen des Geldes erfolgt. (Das gilt auch für erarbeitetes Geld: "mit Zustimmung der Vertreter durch Dritte" § 110 Var. 3). In diesem Fall wäre das Geschäft wirksam.
Vorraussetzung für die Wirksamkeit ist aber, dass der Minderjährige die vertragliche Leistung auch tatsächlich erfüllt hat (Hier: Zahlung des gesamten Kaufpreises). Ist dies nicht der Fall, hängt die Wirksamkeit des Vertrages gem. § 108 BGB von der Genehmigung des gesetzlichen Vertreters ab und der Vertrag ist schwebend unwirksam.
Die Mutter hat diese Genehmigung verweigert und dann ist der Vertrag unwirksam, wenn das Auto noch nicht vollständig bezahlt wurde.
In diesem Sinne, einen schönen Abend noch.
Die Mutter, 1600.- ist weit über dem üblichenTaschengeld.
§ 110 BGB
"Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm
zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind."
Aha. Und der Verkäufer kann belegen, daß die 17-Jährige das Auto mit Mitteln gekauft hat, die ihr vom gesetzlichen Vertreter zur freien Verfügung überlassen wurden? Da würde mich mal interessieren, wie er das wohl anstellen möchte...
Nein, die Eltern müssen dem Kauf zustimmen, bzw. das Geld zur freien Verfügung oder für diese Sache zur Verfügung stehen. Und dies ist ja nicht der Fall wenn die Mutter damit nicht einverstanden ist.