Auto kilometer stand manipuliert. Beim Händler gekauft?
"Hallo, ich habe ein mehr oder weniger großes Problem. Ich habe vor kurzem
ein Auto von einem Gebrauchtwagenhändler gekauft. Nun habe ich
heraus gefunden das die Tacho anzeige manipuliert wurde.
Ich habe im Kaufvertrag unterschrieben das der Händler keine Garantie auf
das auto Gewehren kann. Aber da der Tachostand so manipuliert wurde grenzt
das doch schon an Betrug oder? Kann mir da jemand ein rat geben?"
7 Antworten
Du kannst von dem Kauf zurücktreten oder Schadenersatz verlangen, da es sich um eine maßgebliche Wertminderung handelt.
Der dir überlassene Kaufgegenstand hat nicht die Eigenschaften die dir zugesichert wurden und es sich um einen versteckten Mangel handelt. Da hilft dem Händler auch ein Ausschluss der Garantie nichts. Wenn der Auspuff kaputt wäre, dann wäre das etwas anderes.
Versuch mit dem Händler zu sprechen, wenn er nicht darauf eingeht würde ich direkt zum Anwalt.
Das ist Betrug. Tachomanipulationen sind illegal. Dir wurde ein Fahrzeug verkauft, dass nicht mit dem im Vertag stimmt.
An deiner Stelle würde ich den Händler noch heute bei der Polizei wegen Betruges anzeigen und Schadensersatz bzw. die Rückgabe fordern.
Da muss man zwei Sachen trennen, das strafrechtliche und das zivilrechtliche.
Zivilrechtlich wurde dir ein Auto verkauft, das nicht die zugesicherten Eigenschaften (160 TKM) hat. Das geht gar nicht und das musst du auch nicht hinnehmen, egal ob der Händler vom falschen Tachostand wusste oder nicht. Entweder er lässt den Preis ordentlich nach und zahlt dir den Fehlbetrag am besten bar aus oder du kannst verlangen, dass der Kauf rückgängig gemacht wird, wobei du ihm auch alle bisher aufgelaufenen Kosten in Rechnung stellen kannst.
Die zweite Sache ist das strafrechtliche. Da kannst du bei der Polizei jederzeit eine Anzeige wegen Betruges machen. Dass der Tacho manipuliert wurde, ist offensichtlich beweisbar und strafbar. Wer diesen Betrug begangen hat, musst nicht du ermitteln, dafür ist das Betrugsdezernat bei der Kripo zuständig.
Dir wurde zugesichert, dass das Auto 160t km gelaufen ist, also steht dir das auch zu.
Egal was du unterschrieben hast: Ein gewerblicher Händler kann die gesetzliche Sachmängelhaftung auch nicht ausschließen, entsprechende Passagen im Vertrag sind ungültig. Wenn nicht die vereinbarte Soll-Beschaffenheit gegeben ist, hat der Händler erst ein Mal das Recht nachzubessern (§ 439 BGB), da das aber nicht möglich ist (außer er besorgt ein völlig identisches Auto mit der zugesicherten Laufleistung), kannst du vom Vertrag zurücktreten, § 440 BGB, denke aber an die korrekte Fristsetzung nach
ja, du kannst das Auto zurückgeben, setze den Händler unter Druck, er wird nachgeben, weil es eine Straftat ist den km-Stand zu manipulieren