Ist es tatsächlich ein Kaufvertrag(mündlich)?
Auto war bei einen Gutachten auf Grund eines Unfalls. Als Eigentümer steht meine Mama drin. Durch die Gebote wurde ja der Restwert ermittelt. Höchstgebot war vom Händler x: 1800€. Gültig bis 21.01.2019.
Bestätigung das die Versicherung den Rest bezahlt, kam am 28.01.2019.
Neues Auto gefunden. Das alte Auto kann verkauf werden.
Am 30.1.2019, haben wir Kontakt zum Händler x aufgenommen. Per Email (mit meinem Namen)
Zitiere:
Besteht noch Interesse an diesem Auto? (Bild vom mittlerweile ungültigen Vertrag, damit er weis welches.)
Händler X. Seiner seits besteht noch Interesse am Auto. Gerne weiteres am Telefon. Abholung,Bezahlung, und Kaufvertrag. Noch zwei Fragen, stimmen Km und ob es eine Klimaanlage hat.
Ich ja es stimmt und hat es. (Kein Anruf, da ungünstiger Zeitpunkt)
Händler x.Ich soll bitte Adressen mitteilen wo es abzuholen wäre.
Ich habe Adresse mitgeteilt und das es Dienstag am besten wäre.
Weiteres wurde noch nicht besprochen.
Zum keinen Punkt wurde ein Preis vereinbart. Und zweiten läuft der Kaufvertrag auf meine Mutter. Ihr Eigentum. Ich sollte ihm nur schreiben.
Da es ja noch zur keiner preislichen Zusage gekommen ist. Und wir das Geld so schnell wie möglich brauchen, wegen neuem Auto, haben wir ihm abgesagt.
Der Händler von neuem Auto, würde genau die 1800€ zu 100% zahlen.
Händler X ist ja nicht mehr an diesen Gutachtenvertrag gebunden. Und hätte spontan sagen können er nimmt es nicht oder nicht für den Preis. Das war uns zu unsicher.
Nun meine Frage:
Ist das wirklich schon ein bindender Kaufvertrag???
Er droht nun wegen mit einem Anwalt, wegen Vertragsbruch. Original Bild.
Liebe Grüße😊
5 Antworten
Deine Mutter ist Eigentümerin... da er von ihr keine Unterschrift und auch nicht mit ihr gesprochen hat, kam kein Kaufvertrag zustande
schreib ihm das und lass ihn ruhig mit dem Anwalt drohen
Man kann auch Verträge über Sachen abschließen, die einem nicht gehören. Dass er nicht Eigentümer ist, steht einem Vertragsabschluss grds. nicht im Wege.
Also wenn ich das richtig verstehe hat er ein Angebot zum Preis von 1800€ gemacht?
Das Angebot ist dann eigentlich ohne Annahme am 21.1. 19 abgelaufen.
Am 30.1.19 habt ihr dann erneut um Kontakt gegeben. Über die E-Mail habt ihr kein Angebot unterbreitet.
Dann habt ihr telefoniert? Fraglich ist dann, ob es da zu einem Kaufvertragsschluss gekommen ist. Vertragsparteien lagen vor, Kaufgegenstand war klar. Für einen Vertragsschluss müsste es zu einer Einigung über den Kaufpreis gekommen sein. Ausreichend dafür ist die Bestimmbarkeit des Kaufpreises. Da ihr bereits Vertragsvehandlungen hattet und davon auszugehen ist, dass beide Vertragsparteien z.Z. mit dem bereits verhandelten Preis rechnen ist der Preis wohl hinreichend bestimmbar. Damit kam es am Telefon zu einem wirksamen Kaufvertrag. Wer behauptet ein Vertragsschluss liegt vor, muss das Vorliegen auch grundsätzlich beweisen.
Ja es stimmt das das auto 20.000 km und eine Klima Anlage hat es.
Das war die Antwort auf seine Fragen.
Er wollte Abholung, Preis und Kaufvertrag telefonisch besprechen. Aber es gab kein Telefonat.
Du hast oben geschrieben, du hättest ihm mitgeteilt wo er das Auto abholen könnte und das dir Dienstag am besten passt. War das mit der Antwort, ob KM Anzahl stimmen und es Klima Anlage hat?
Und war die E-Mail vor oder nach dem E-Mail Verkehr von dem Bild?
Das Bild war in der ersten Mail, da wo ich wissen wollte ob noch Interesse an diesen Auto bestehen würde. Bild daher, das er weis welches auto gemeint ist. Zu diesem Zeit punkt, war der Gutachtervertag nicht mehr gültig.
Also über den E-Mail Verkehr auf dem Bild ist definitiv kein Vertrag zustande gekommen.
Ob anschließend ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, ist hier nicht abschließend zu klären.
Fraglich ist zum einem, ob du „Ich habe Adresse mitgeteilt und das es Dienstag am besten wäre.“ damit einen Antrag abgegeben hast. Hängt etwas vom Wortlaut ab, aber ich würde aufgrund der ersten Mail hier eher sagen, dass das noch kein Antrag iSd §§145 ff. BGB darstellt. Das kann aber auch anders gesehen werden.
Zum anderen ist noch problematisch, dass man wenn man im obigem Punkt von einer Willenserklärung die darauf ausgelegt ist einen Kaufvertrag abzuschließen (fraglich) ausgeht, ihr nicht ausdrücklich einen Preis vereinbart habt. Der Kaufpreis müsste in dem Fall nach §157 BGB bestimmbar sein. Dies erscheint aus o.g. Gründen möglich, ist aber auch fraglich.
Nach meiner Ansicht gibt es, nach Deiner Sachverhaltsdarstellung also durchaus berechechtigte Zweifel am Zustandekommen des Kaufvertrages.
Auf dem nicht mehr aktuellen Vertag, war sein Gebote darauf. Aber dies war nicht mehr bindend..
Nein über den aktuellen Verkaufspreis wurde nicht gereden.
Und zum Telefonat ist es ja nicht gekommen.
„Ich ja es stimmt und hat es. (Kein Anruf, da ungünstiger Zeitpunkt)
Händler x.Ich soll bitte Adressen mitteilen wo es abzuholen wäre.
Ich habe Adresse mitgeteilt und das es Dienstag am besten wäre.“
Das wurde also per E-Mail ausgemacht?
Nein, es kamm kein Kaufvertrag zu stande.
Die Restwertermittlung funktioniert über eine Restwertbörse, das ist so eine Art eBay, wo die Restwertaufkäufer ihre Gebote abgeben können.
Die Gebote sind aber nur fpr den Käufer rechtsverbindlich, also eine Art einseitiger Kaufvertrag oder Vorvertrag.
Der Bieter ist an sein Gebot bis zu der angegebenen Frist verbindlich gebunden, Du kannst bis dahin also in Ruhe sehen, ob Du jemanden findest, der Dir mehr zahlt oder das Auto auch behalten. Du musst auch nicht den Höchstbueter nehmen, Du kannst auch an einen unterlegenen Bieter verkaufen, den Wagen verschenken oder ihn anderweitig verkaufen.
Nach dem Fristablauf ist auch der Höchstbieter nicht mehr an sein Gebot gebunden.
Das ist definitiv kein Kaufvertrag. Die Frage, ob noch Interesse besteht, ist kein verbindliches Angebot.
Und eine Interessenbekundung seinerseits ist ebenfalls keine Absichtserklärung zum Kauf. Er schreibt selber, "näheres am Telefon", womit er ja selber zugibt, dass bislang noch keine Einigung über den Kauf und seine Details getroffen wurde.
Also ganz ehrlich? Solange nix unterschrieben ist, juckt es keine Sau. Da kann man durchsetzen, was man will, Anwälte kosten Geld und ein öffentliches Interesse für das Gericht besteht nicht. Also ist ein mündlicher Vertrag in diesem Fall völlig schnuppe.
Wenn jemand Interesse am Kauf hat, will er dies so schnell wie möglich schriftlich vereinbaren, wenn nicht, besteht auch kein wirkliches Interesse.
Letzlich kann bis zur Geldübergabe alles passieren, das Auto könnte bis dahin auch geklaut werden. Also wem juckts? Wenn der mit Anwalt droht, ist er ein Betrüger. Würde ich gar nicht mehr weiter drauf eingehen. Das ist ja absurd.
Ich verstehe ihn ja auch. Sowas ist ärgerlich. Denke ein Betrüger ist er aber nicht.
Ja kommt jetzt drauf an, man hat über Abholung geredet. Aber über keinen Preis der aktuell ist. Und das mit mir und die Mama hat nichts unterschrieben.
Der geht die Sache etwas zu aggressiv an, ignoriere es. Er hat halt Pech gehabt und ärgert sich jetzt. Er könnte eventuell über einen mündlichen Vertrag sprechen, wenn der Preis verhandelt wurde, aber dazu gehört noch mehr. Abholung Tag und Uhrzeit müssen ebenfalls ausgemacht sein. Nur weil man mal drüber geredet hat, heißt es noch lange nicht, dass man auch an ihn verkauft.
Hoffe das ist so einfach😊