Taschengeld für heimbewohner, gesetzlich einforderbar?
Meine Mutter ist im Pflegeheim. Die heimleitung fordert jeden Monat 100 eu taschengeld von mir. ist das gesetzlich? Muß ich die zahlen ? Können die diese einklagen von mir? Meine Mutter ist geistig schwer verwirrt, gehbehindert und rundum versorgt. Ich habe wegen dem hohen eigenanteil den ich noch zusätzlich zahlen muß das taschengeld nicht auch noch !!!! Bin ich verpflichtet das zu zahlen????
2 Antworten
Aus einer Antwort zu einer anderen Frage:
"Das Taschengeld bezahlt der Pflegeheimnewohner an sich selber. es ist das was von der Rente nach allen Abzügen übrig bleibt........jeder hat sein eigenes Konto, das in der Verwaltungsabteilung des Pflegeheims bearbetet und überwacht wird!!!!
ABER = Heimbewohner, die über ein geringes Einkommen verfügen und daher staatliche Unterstützung bei der Finanzierung der Heimunterbringung benötigen, haben nicht nur Anspruch auf die Kostenübernahme der Heimunterbringung, sondern zudem ein Anrecht auf ein sogenanntes Taschengeld..........Bei diesem Taschengeld handelt es sich um einen Barbetrag zur persönlichen Verfügung..........meiner Meunung nach mindestens 96,93 Euro Taschengeld monatlich.
Hat man aber finanziell gut gestellte Kinder sind sie dafür zuständig!!!!!"
http://www.gutefrage.net/frage/wer-zahlt-das-taschengeld-an-den-pflegeheim-bewohner
Hallo!
Verwandte in gerader Linie sind sich gegenüber unterhaltspflichtig. Das heisst nicht nur Eltern für ihre Kinder sondern auch Kinder für ihre Eltern. (Großeltern, Urgroßeltern, Enkel usw) Das geht natürlich nur bis zu einer gewissen Grenze, die von deinem Verdienst abhängig ist. Es gibt Tabellen im www (google) anhand deren du mal kontrollieren kannst, wieviel Unterhalt du insgesamt zahlen musst. Das beinhaltet den Eigenanteil des Heimaufenthaltes, Taschengeld etc.
Wenn dein Anteil, den du als Unterhaltszahlung leisten musst noch nicht ausgeschöpft ist mit dem Heimbeitrag, dann können sie dich zur Zahlung von Taschengeld verpflichten.