Tagessatz für Obdachlose (Wohnungssuchende) durch Jobcenter nur drei Tage lang (SGB II, §36)?
Hallo,
Ich bekam bislang meinen mir zustehenden Tagessatz über die Caritas ausbezahlt. Dies verlief ausgesprochen reibungslos und sehr zufriedenstellend für mich. Seit ich mich allerdings in einem anderen Kreis aufhalte, muss ich für die Auszahlung zum Arbeitsamt, bzw. zum Jobcenter.
Hier hieß es zuerst, dass ich nur drei Tage in Folge mein Geld bekäme, dafür jeden Tag dort warten müsste und ich dann mindestens einen Tag woanders den Satz beziehen müsse, bevor ich wieder erscheinen darf. Das schien mir bereits merkwürdig, aber als Obdachloser mit dem Anwalt zu drohen, wirkt leider nicht glaubhaft. Also nahm ich dies zuerst einmal so hin. Als ich nun drei Tage dort brav vorgesprochen habe und jedesmal meine 13 € bekam, bin ich für die nächsten vier Tage andernorts gewesen, um den Tagessatz zu erhalten. Heute kam ich zurück und erhielt die, unnötig unfreundliche formulierte, Mitteilung, dass man mir im Jobcenter keine weitere Tagessätze mehr bezahlen möchte. Auf Nachfrage nannte man mir, als rechtlich Grundlage für die Verweigerung der Auszahlung, den § 36. Ich nehme einmal an den § 36 des SGB II. (Da es sich bislang immer um dieses Buch drehte).
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/36.html
Leider werde ich aus der dort vorzufindenden Formulierung nicht schlau!
Kann mir den freundlicherweise jemand, diesbezüglich Versierteres, klar machen, ob es keine gesetzliche Verpflichtung zur Auszahlung des Tagessatzes gibt? Oder an wen ich mich wenden muss, um mir meine Situation erklären zu lassen?
Vielen, vielen Dank!
2 Antworten
Es gibt viele Kreise/Gemeinden/Städte, die für den Tagessatz für durchwandernde Obdachlose, eine zeitliche Beschränkung, von 3-7 Tage haben. Das ist auch rechtlich abgesichert und ist eigentlich eine Sonderregelung für Nichtsesshafte, die immer unterwegs sind. Viele bieten die Möglichkeit für Tagessätze für Durchwanderer gar nicht mehr an. Denn dazu gibt es keine rechtliche Verpflichtung mehr.
In ganz wenigen Städten, kann man ohne Antrag, auch längere Zeit Tagessätze erhalten.
Wenn du länger ALG II beziehen möchtest, musst du dir eine Postadresse einrichten und somit auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Dann kannst du in den Festbezug und bekommst ganz normal monatlich dein Hartz 4.
Also hast du 2 Möglichkeiten: Fest machen oder weiter ziehen.
für den bezug von alg2 brauchst du eine feste meldeadresse. das kann entweder die caritas sein, eine andere öffentliche einrichtung oder das jobcenter. schau auch hier rein wenn du magst: www.elo-forum.org
Das stimmt vollkommen! Ich brauche keine Meldeanschrift. Und es ist strafbar sich bei jemandem anzumelden, wo man dann aber selbst nicht wohnt. Zumindest habe ich diese Information bekommen.
Danke!
Nein, man braucht nur eine Postanschrift. Das war aber nicht seine Frage. Wenn er keinen festen Wohnsitz hat kann er sich schließlich nirgendwo offiziell anmelden. Das wäre sogar ein melderechtlicher Verstoß.
Die Ausgangsfrage war aber eh ne andere.