Sicherheitsdienst Einweisung nicht bezahlen?

2 Antworten

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Ganz so kritisch, wie sie Maeeutik in seiner Antwort darstellt, ist die Situation für Dich nicht.

Erstens einmal hast Du einen mündlichen Arbeitsvertrag; da ist natürlich der Beweis mündlicher getroffener Vereinbarungen schwierig bis unmöglich.

Das Du aber Kopien von Stundenzetteln für 3 Tage und sogar Arbeitskleidung im Besitz hast, ist Beweis genug für das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses. Und selbstverständlich müssen Dir diese 3 Tage auch bezahlt werden.

Was soll sich denn nun aus dem Telefonat und der Aussage ergeben, Du würdest das Geld nur bekommen, wenn Du dort weiterhin arbeitest?

Wenn die Firma einerseits "verlangt", dass Du dort arbeitest, muss sie Dir andererseits auch Arbeit anbieten; tut sie das nicht, obwohl Du erklärt hast, dass Du arbeiten willst, muss sie Dich trotzdem bezahlen, als wenn Du arbeiten würdest - sie kommt in "Annahmeverzug". Wenn Du allerdings nicht mehr dort arbeiten willst, musst Du kündigen - und da "kommt es drauf an", wie die Frist ist.

Ich nehme an, Du hast mit Deinem Anruf wegen der Bezahlung der 3 Tage und wegen Arbeit nachgefragt? Wie lange ist diese 3-Tage-Arbeit her?

Familiengerd  17.06.2014, 17:13

Nachtrag "Minijob":

Die Tatsache, dass es sich um einen Minijob handelt, spielt überhaupt keine Rolle!

Maeeutik  19.06.2014, 06:59
@Familiengerd

Klingt alles sehr überzeugend aber .... grau ist alle Theorie ...... wie stellt sich der Sachverhalt dar, wenn der Arbeitnehmer sein Entgelt erstreitet und die Gegenseite (Arbeitgeber bzw. sein Vertreter) einen Zeugen aufruft, der bestätigt die "Probe" sei immer unbezahlt, darüber sei der "Probe-Arbeitnehmer" auch angemessen (mündlich) informiert gewesen, ausserdem sei dieser Hinweis auch Bestandteil des sonst üblichen schriftlichen Arbeitsvertrags? Was nützen dem AN dann Stundenzettel und Arbeitskleidung?

Droitteur  19.06.2014, 11:48
@Maeeutik

Erst bezweifelst du, dass der AN plausibel machen kann, dass ein Vertrag besteht und nun willst du in genau verkehrter Manier betonen, dass der AG plausibel machen könnte, dass der AN unentgeltlich arbeiten wollte?

Das ist eben der pessimistische Grundtenor bei gf.net..

Familiengerd  19.06.2014, 13:19
@Maeeutik

@ Maeeutik:

"Wenn, wenn, was wäre, wenn ..."

Wenn es danach geht, können wir viel spekulieren, statt von den gegebenen Informationen auszugehen - aber nur an die kann ich mich halten.

Im Übrigen: Wofür soll ein Stundenzettel sonst gut sein, wenn nicht - als Nachweis für geleistete Arbeit - als Grundlage für die Entlohnung. Schon alleine der Stundenzettel ist ein deutliches Indiz dafür, dass eine Entlohnung durch den Arbeitgeber zu leisten ist - zumindest stillschweigend und entsprechend BGB § 612 "Vergütung" Abs. 1:

Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.

Hier gilt offensichtlich RECHT haben und Recht BEKOMMEN sind zwei sehr voneinander getrennte Dinge. Grundsätzlich hat man auch bei einem mündlich abgeschlossenen Arbeitsvertrag einen (anteiligen) Entgeltanspruch. Aber wie soll ein Arbeitnehmer diesen Anspruch durchsetzen, es fehlen doch die Beweise. Die Kopien der Stundenzettel sind bestenfalls ein Indiz, als schlüssiger Beweis werden sie vermutlich nicht ausreichen.

Betriebsferien 
Beitragsersteller
 18.06.2014, 21:17

Hallo und danke schonmal für die Antwort! Ich bin voll berufstätig und dies war nur ein Minijob von mir. Ich habe vom 01.05.14 - 03.05.14 dort gearbeitet, etwa 25 Stunden. Ich habe auch nicht mehr nach Arbeit gefragt, da mir von meinem Chef die Genehmigung für den Minijob nachträglich etwa Mitte / Ende Mai entzogen wurde

Betriebsferien 
Beitragsersteller
 18.06.2014, 21:15

Hallo und danke schonmal für die Antwort! Ich bin voll berufstätig und dies war nur ein Minijob von mir. Ich habe vom 01.05.14 - 03.05.14 dort gearbeitet, etwa 25 Stunden. Ich habe auch nicht mehr nach Arbeit gefragt, da mir von meinem Chef die Genehmigung für den Minijob nachträglich etwa Mitte / Ende Mai entzogen wurde

Betriebsferien 
Beitragsersteller
 18.06.2014, 21:14

Hallo und danke schonmal für die Antwort! Ich bin voll berufstätig und dies war nur ein Minijob von mir. Ich habe vom 01.05.14 - 03.05.14 dort gearbeitet, etwa 25 Stunden. Ich habe auch nicht mehr nach Arbeit gefragt, da mir von meinem Chef die Genehmigung für den Minijob nachträglich etwa Mitte / Ende Mai entzogen wurde.