Student und seit 3 Jahren Freibetrag überschritten. Was tun?

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Wenn dir Lohnsteuer abgezogen wurde, solltest du den Jahresausgleich auf jeden Fall machen. 8.004 Grundfreibetrag 920 Werbungskostenpauschale. Außerden dann noch Vorsorgeaufwendungen. Also wenn du Steuern gezahlt hast, bekommst du sie zurück. Wenn du "unter Null" kommst, kannst du einen Verlustvortrag ins nächste Jahr übernehmen.

ninanue 
Beitragsersteller
 17.12.2010, 12:21

Besten Dank! Sind die Vorsorgeaufwendungen pauschal oder sollte man Quittungen beifügen? Was kann angerechnet werden?

DerHans  17.12.2010, 13:18
@ninanue

Vorsorgeaufwendungen sind alles Aufwendungen, die du tätigst, um dein Vermögen und deine Zukunft zu sichern. Belege müssen schon vorzeigbar sein. Allerdings bei Antrag über ELSTER brauchen sie nur bei Anforderung nachgereicht werden.

bei deinen steuererklärungen muss du wahrscheinlich nicht so viel beachten. dein einkommen ist nur knapp über dem grundfreibetrag. eine steuererklärung MUSST du NICHT machen, wenn du nur Lohn bezogen hast und keine weiteren einnahmen. wenn du nur lohn bezogen hast, interessiert sich das finanzamt nur für den lohn, der auf deiner lohnsteuerbescheinigung ist. und das ist nur der steuerpflichtige lohn. steuerfreie zuschläge sind dort nicht enthalten. wenn dein bruttolohn (der auf der steuerbescheinigung draufsteht), weniger als 10.000 beträgt, dann dürfte dort aber auch keine lohnsteuer stehen. wenn doch, bekommst du diese wieder zurück - nach der steuererklärung