Wie Lohnsteuerersattung berechnen?

6 Antworten

Wenn du deine Steuererklärung angibst wird das zu versteuernde Einkommen berechnet. Das ist dein bruttolohn abzüglich Werbungskosten (mindestens 1000 Euro) (zb. Entfernungspauschale), sonderausgaben wie Spenden, Kirchensteuer, Vorsorgeaufwanden (ein großer Teil der Beiträge dir Sozialversicherung) und ggf außergewöhnlich Belastungen.

Liegt das zu versteuernde Einkommen dann unter dem grundfreibetrag wird die komplette Lohnsteuer erstattet. Liegt er darüber ist entsprechend Einkommensteuer zu zahlen. Da die bereits gezahlte Lohnsteuer wie eine vorrauszahlung angerechnet wird, wird die Differenz entsprechend erstattet

Loliper 
Beitragsersteller
 21.09.2020, 13:44

Danke! Der Grundfreibetrag (9400€) wird dann also auch vom zu versteuernden Einkommen abgezogen korrekt?

Angenommen ich mache lediglich den Grundfreitrag geltend:

10500€ Einkommen - 9400 Grundfreibetrag = 1100€ zu versteuerndes Einkommen. Das bedeutet, dass nur die Lohnsteuer einbehalten wird, welche auf die 1100€ fällig werden würden?

Sprich ich würde gut 90% der einbehaltenen Lohnsteuer zurückerhalten, da mein Einkommen nur zu ca. 10% zu versteuern ist?

Stefan1248  21.09.2020, 13:54
@Loliper

Nicht ganz so.

der Grundfreibetrag (Der in Lohnsteuerklasse 1 bereits für jeden Monat in Höhe von 1/12 berücksichtigt ist)wird nicht nochmal vom Einkommen abgezogen. Aber bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 9400€ beträgt die Einkommensteuer nach §32a EStG 0€.

wirf mal einen Blick in §2 EStG. Der ist im Grunde ein Schema wie das zu versteuernde Einkommen ermittelt wird. Das ist das die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer. Die Formel für die Einkommensteuer steht dann in §32a EStG

Loliper 
Beitragsersteller
 21.09.2020, 14:21
@Stefan1248

Vielen Dank. Ist alles sehr kompliziert für mich :D

Habe jetzt auf quicksteuer.de errechnet, dass bei 10500€ Jahresbrutto 164€ Lohnsteueranfallen. Den Rest werde ich wohl wiederbekommen.

Stefan1248  21.09.2020, 14:26
@Loliper

Bei einem zu versteuernden Einkommen von 10500 Euro wird 164 euro Einkommensteuer fällig. Du hast aber bei 10500 Euro Einnahmen deutlich weniger. Nach Abzug von Werbungskosten und Sonderausgaben (i.b. vorsorgeaufwendungen) wird dein zu versteuerndes Einkommen unter 9400 Euro sein und du bekommst die komplette gezahlte Lohnsteuer erstattet.

Vorausgesetzt natürlich es kommen wirklich keine weiteren Einkünfte (auch keine steuerfreien aber unter Progressionsvorbehalt stehende wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld) hinzu

Loliper 
Beitragsersteller
 21.09.2020, 14:42
@Stefan1248

Alles klar. Wie sieht es mit Soli und Kirchensteuer aus? Wird davon auch der Teil erstattet der unter 9400€ fällt?

Sind auch fast 200€ zusammen.

Oblige  21.09.2020, 14:50
@Loliper

Selbstverständlich!

Stefan1248  21.09.2020, 14:59
@Loliper

Ja, Soli und Kirchensteuer bemisst sich an der Einkommensteuer. Beträgt diese 0 gilt das auch für diese Zuschläge

Du bekommst wahrscheinlich deine ganze Steuer zurück. Mir erscheint aber 1200 Euro als sehr hoch, hast du denn wirklich so viel Steuer bezahlt? Lohnsteuer und Kirchensteuer und Soli.

Oder hast du da auch noch deine Sozialversicherungen dazu gerechnet? Die werden nicht erstattet. Welchen Rechner hast du denn da verwendet?

Wenn ich einen brutto Netto Rechner nehme und 10500 eingebe, dann sagt er mir, es ist keine Lohnsteuer zu zahlen, d h. was du gezahlt hast, bekommst du zurück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Dein Freibetrag kann nicht höher als deine Steuerschuld sein. Es heißt Steuer-Erstattung: wenn Du wenig Steuer zahlst kannst Du nicht viel zurück bekommen.

Loliper 
Beitragsersteller
 21.09.2020, 13:38

Das ist mir klar, dass ich kein Geld zurückbekommen kann was ich nicht gezahlt habe. Aber wenn ich 1200€ Lohnsteuer gezahlt habe und durch den Grundfreibetrag und der Pendlerpauschale über meinen Brutto Verdient bin, dann müsste ich doch die gezahlte Lohnsteuer komplett zurückerhalten, da ich nicht über dem Freibetrag bin, oder mache ich einen Denkfehler?

Stefan1248  21.09.2020, 13:54
@Loliper

der Kommentar sollte bei der zurückfrage auf meine Antwort stehen

Ja, dein Verständnis vom System ist grundsätzlich richtig.

Keine Ahnung, warum der Onlinerechner ein anderes Ergebnis zeigt als du erwartet hast.

Du kannst im Zweifel auch eine Einkommensteuererklärung abgeben und wenn doch eine Nachzahlung kommt, innerhalb der Einspruchsfrist die Steuererklärung (die bei freiwilliger Abgabe ein Antrag auf Veranlagung ist) wieder zurückziehen.

Nur wenn die Pendlerpauschale und sonstige "Werbekosten" höher sind als 1.000 €, kannst du die geltend machen.

Pauschal 1.000 € wurden bei deiner Lohnberechnung automatisch berücksichtigt.

Aber du hast Versicherungen, die du absetzen kannst (Haftpflicht etc)

Oder "außergewöhnliche Belastungen", wie eine Brille oder Zahnreinigung etc.

Außerdem wird durch die Steuererklärung dein in wenigen Monaten verdientes Geld auf 12 Monate verteilt.

Dadurch kriegst du wahrscheinlich fast alles zurück.