Was passiert, wenn ich meinen Freistellungsauftrag in Höhe von 801€ übersteige?
Hallo, hab mittlerweile bei bestimmt 10 oder 15 Banken Zinsgewinne, (Neukundenboni, zählt das auch dazu) gemacht und an der Börse liefs auch ganz gut. Da ich natürlich nie genau wusste, wie hoch mein Freibetrag bei welcher Bank sein soll hab ich einfach bei allen die 801€ angegeben. Nun hab ich allerdings zugegeben so ziemlich den Überblick über alle meine Geschäfte verloren (hab auch ehrlich gesagt nicht damit gerechnet, dass meine Gewinne so hoch ausfallen, will mich aber auch nicht beschweren ;-). So, ich bin noch Azubi, zahl also keine Lohnsteuer, weswegen ich normalerweise auch keine Lohnsteuererklärung abgeben muss, was bei mir aber nun etwas anders ist. Angenommen ich belass es der Kompliziertheit halber dabei keine Lohnsteuererklärung zu machen, glaubt ihr, dass das Finanzamt noch den Überblick über meine ganzen Finanzgeschäfte hat und was kann mir im schlimmsten Fall passieren, eine einfache Nachzahlung der Steuern oder auch eine Strafe?
Bitte keine Antworten mit irgendwelchen Mutmaßungen, sondern wirklich nur qualifizierte Antworten, dankeschön.
6 Antworten
Grundsätzlich bist Du dafür verantwortlich, dass Dein Freistellungsauftrag bei allen Geldinstituten die 801 EUR nicht überschreitet. Die Anzahl wird Dir eher negativ ausgelegt getreu dem Motto "wer braucht bitte so viele Banken" oder "dann müssen sie auch den Überblick bewahren". Neukundenboni sind KEINE Zinserträge im Sinne der Steuer, wieso Du also bei allen einen FSA in voller Höhe gestellt hast, weißt Du allein. Das FA wird Dir nicht gleich die Tür einrennen. Die bekommen zwar alles gemeldet, haben aber mit anderen Dingen genug zu tun. Wenn die jedem Steuerpflichtigen ein Briefchen schreiben, der offiziell mehr als 801 EUR freigestellt hat... Erst wenn Du mit den Erträgen über die 801 EUR gehst aber aufgrund des überall vorhandenen 801ers nix zahlst und das jemandem auffällt, DANN wirds ernst. Über Deine Praxis solltest Du allerdings nachdenken und Deine mehrere tausende FSA mal in den Griff kriegen.
Das hat weniger mit Pädagogik als mit Aufwand/Nutzen zu tun, den ich selbst durch hab und den ich seit Jahren an meine Kunden weitergebe. Natürlich bist Du für das Finanzamt ein kleiner Fisch, nur sehen eben 10 Banken a 801 EUR FSA schon nach frechem Vorsatz aus und da wird das FA schonmal aktiv. Nicht alles im Leben erreicht man mit Bequemlichkeit ;-)
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Wieso er da jetzt nen anderen User genommen hat... wohl irgendwas mit den Cookies von GF falsch gelaufen. Ich wars jedenfalls :-)
DH für den Kommentar, uncutparadise.
Wenn der Fragesteller das mehrere Jahre so durchzieht und auch keine Steuererklärung abgibt, um die entsprechenden Beträge nachzuversteuern, ist er auch kein kleiner Fisch mehr. Wobei das eh egal wäre, weil die Finanzämter auch kleine Fische aufgreifen.
Mein Freund, da wird sich das Finanzamt bald bei dir melden, denn die erteilten Freistellungsaufträge werden zentral von den Behörden erfasst. Klicke bei deinen banken die Performance p.a. an und du siehst alle Details! Willst du einen Besuch bei deinem Finanzamt vermeiden korrigiere schnellstmöglich - spätestens zum 1 Januar 2011 deine Freistellungsaufträge. (Übersteigende Einahmen werden mit 25% Quellenbesteuert) - aber ich ich denke du könntest bei deinem Azubigehalt auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen, dann sind alle Zinsgewinne steuerfrei :-)) gruss
Wenn er nicht gerade bei einem FA gemeldet ist, bei dem sie die Sekunden zählen, passiert erstmal nix. Die haben mit anderen sachen genug um die Ohren. Und wenn, gibts erstmal ne Verwarnung. Sollten die Zinserträge 801 EUR übersteigen wirds ernst.
Was die Nichtveranlagungsbescheinigung betrifft: Alle Einkünfte bis zu einem zvE von 8.004 EUR für Ledige sind steuerfrei, erst danach beginnt die Progression. Solltest Du nachweisen können, dass Deine Einkünfte (Gehalt + Zinsen) unter dieser Grenze liegen, kannst Du zur Vereinfachung die NV-Bescheinigung beantragen und wirst von Abgeltungssteuer generell befreit. Bekommst vom FA x Ausfertigungen, die Du dann bei den Banken abgibst. Die ziehen dann keine Steuern mehr ab. Die NV gilt 3 Jahre und muss dann neu beantragt werden.
Danke für die Antwort und was genau hats mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung auf sich?
Wenn das Finanzamt vielleicht auch nicht nächstes oder übernächstes Jahr drauf kommt, aber eines Tages merken sie es doch, und dann musst Du nicht nur die Steuer zahlen, sondern auch noch Zinsen und Zinseszinsen in nicht unbeträchtlicher Höhe. Was zusätzlich dann noch auf Dich zukommt, keine Ahnung.
Kläre die Sache mit dem Finanzamt, wie Du Dich verhalten sollst, und dementsprechend füllst du die Steuererklärung aus.
is wahrscheinlich das Beste ich frag direkt bei denen nach.
Hallo, die Frage hat mich geich zum Rechnen angeregt. Bei Zinserträgen über 800 Euro und den zugrundeliegenden (niedrigen) Zinssätzen der letzten Jahre, mußt Du eine echt "gute Partie" sein. Ich würde auf die Konten mit den höchsten Beträgen die 800 Euro Freistellungsauftrag verteilen bis die 800 aufgebraucht sind. Alles was dann drüber geht wird abgeführt ans Finanzamt. Die Konten ohne Freistellung werden dann sowieso , (die Zinsen) versteuert.
dafür müsste man aber erst einmal einschätzen können, wieviele Zinserträge man wo erwirtschaftet oder kann man den FSA im Nachhinein noch abändern.
ok, kann man scheinbar.
Grundsätzlich werden alle Zins- und Dividendengewinne an das für Dich zuständige Finanzamt gemeldet. Wenn Deine Zinsgewinne den Freibetrag übersteigen mußt Du eine Steuererklärung abgeben. Dann noch zu den Freibeträgen. Wer bei all seinen Banken, Versicherungen, Bausparkassen usw. insgesamt mehr als die 801 € Freibetrag vergibt, macht sich strafbar. Das kann bis zu 10.000 € Strafe kosten. Deshalb macht es Sinn, die vergebenen Freibeträge zu dokumentieren, so dass man nicht über die 801 € kommt.
Strafbar? Weil?
Wir wollen mal nicht übertreiben, ich hab ja keine Millionen nach Liechtenstein verschippert.
zuerst kann eine Überschreitung als Fahrlässigkeit ausgelegt werden, da gooogy allerdings die Grenze von 801 Euro kennt und den Freistellungsauftrag bei mehreren Banken in voller Höhe angegeben hat, wird daraus Vorsatz. Es besteht allerdings die Möglichkeit bis zum Ende des Kalenderjahres die Freistellungsaufträge anzupassen und am Ende innerhalb der Grenze von 801 Euro zu bleiben. Dann würde nichts passieren. Fragt sich nur, ob dieses Hin-und-her des Zeitaufwandes lohnend ist, für die paar Euro Zinsen.
Deine pädagogischen Ratschläge sind wirklich lobenswert, andererseits denk ich auch, dass ich für das Finanzamt nur ein ganz kleiner Fisch bin. Und der Mensch ist halt nunmal von Natur aus bequem.