Zahle ich Steuern bei Werkstudentengehalt + Waisenrente?
Hey,
ich werde demnächst eine Stelle als Werkstudent antreten und wie das so üblich ist, blicke ich beim Thema Versteuerung, Freibeträge etc. überhaupt nicht durch. Mein "Problem": Ich bekomme neben dem Einkommen meiner Beschäftigung auch noch (Halb-)Waisenrente.
Nun weiß ich natürlich, dass es einen gewissen Freibetrag gibt - sowohl für Werkstudenten, wie auch für Renten. Beides in Kombination (Einkommen + Rente) würde in der Summe den Freibetrag für Werkstudenten jedoch übersteigen.
Also meine Frage: Wird die Halbwaisenrente für die Einkommenssteuer auch berücksichtigt? Oder in anderen Worten: Wird meine Halbwaisenrente und/oder das Gehalt versteuert, wenn beides in Summe oberhalb des Freibetrages liegt?
1 Antwort
Nun weiß ich natürlich, dass es einen gewissen Freibetrag gibt - sowohl für Werkstudenten, wie auch für Renten.
Das ist schon falsch. Es gibt einen Grundfreibetrag (§ 32a Abs. 1, Nr. 1 EStG) auf diesen dürfen keine Steuern erhoben werden.
Das Einkommensteuergesetz kennt weder Rentner noch Studenten, es kennt nur Einkünfte bzw. Einkunftsarten und davon hättest du dann zwei Stück:
- nichtselbständige Arbeit
- sonstige (Renten)
Die Einkommen werden abzgl. der jeweiligen Werbungskosten addiert zur Summe der Einkünte. Deine Vorsorgeaufwendungen (KVdR bzw. -S, Rentenversicherung, private Haftpflicht, BUV, etc.) werden in Abzug gebracht und du hast dann ein zu versteuerndes Einkommen und ob Steuern anfallen hängt davon ab ob es größer oder kleiner dem Grundfreibetrag ist.
Da Renten keinem Quellensteuerabzug unterliegen, ist die Abgabe der Einkommensteuererklärung für dich zwingend vorgeschrieben.