Stromkosten nach Wasserschaden nur teilweise ersetzt?
Die Versicherung des Vermieters bzw. Wohnungsgesellschaft hat die Stromkosten nur zu ca. 2/3 ersetzt mit dem Hinweis, dass die Versicherung selbst einen entsprechenden Grundpreis pro Kilowattstunde zugrunde legt.
Ist das rechtens? Wo kann man sich hinwenden, um entsprechende Infos, Urteile etc. hierzu zu bekommen, um dagegen vorzugehen, falls die Aussage der Versicherung zweifelhaft ist?
Vielen Dank
4 Antworten
Du hast mit dem Verhältnis Versicherung vs. Eigentümer/Vermieter nichts zu tun. Soll heissen , dein Vermieter versucht den Fehlbetrag bei dir einzufordern. Du hast damit aber nun gar nichts zu tun. Soll heissen, die Versicherung rechnet gem. des Vertragesmit dir wohl 2/3 ab, für die anderen 1/3 ist der Vermieter verantwortlich.
Du hast gegen Deinen Vermieter Anspruch auf vollständigen Ersatz der für die Trocknung entstandenen Stromkosten!
Der Gebäudeversicherer erstattet die Stromkosten vollständig zum Nachweis. Dazu wird vom Trocknungsunternehmen der Stromverbrauch mitgeteilt. Für die richtige Ermittlung der Kosten wird als zweite Komponente der Arbeitspreis je kWh beim Stromversorger des jeweils betroffenen Mieters benötigt. Diesen muss der Versicherungsnehmer mitteilen - das wäre hier der Eigentümer oder die Hausverwaltung. Vielleicht wollte man sich dort nicht die Mühe machen, entsprechende Unterlagen bei den Mietern anzufordern. Dann rechnet der Versicherer mit einem pauschalen Satz ab.
Du solltest also beim Vermieter darauf dringen, dass er Dir die Kosten vollständig ersetzt. Er kann sich die vollen Stromkosten vom Versicherer erstatten lassen.
Wieso hattest Du nach einem Wasserschaden Stromkosten?
Ich verstehe. Und diese nachweislichen Kosten wurde nicht voll bezahlt, weil die Versicherung eigene Bemessungsgrundlagen hat?
Genau. Und mich würde interessieren, ob die das so einfach dürfen...
Versuch mal den Rest von deiner Hausratvers. wieder zu bekommen , hat bei mir mal geklappt !
Vielen Dank für den Tipp. Das mache ich, falls es tatsächlich rechtens sein sollte, dass sich die so rauswinden kann, dass sie selbst festlegt, was sie zahlt.
Meisten läuft ja auch dein Haushaltsstrom über den Zähler und dann zicken die gerne rum !
Eigentlich nicht. Die Geräte haben einen eigenen Zähler eingebaut und man kann ganz genau ermitteln, wieviel die Geräte verbraucht haben. Zudem bekommt man von der Trocknungsfirma eine schriftliche Bestätigung mit der genauen Angabe des verbrauchten Stroms.
Weil man ein Trocknungsgerät und einen Entfeuchter aufstellen lassen muss, um das Mauerwerk trockenzulegen. Diese Geräte verbrauchen einiges an Strom.