Anzeige wegen Sachbeschädigung durch kaputtes Handy?
Am vergangenen Donnerstag habe ich versehentlich eine bekannte Person angerempelt sodass ihr das Handy aus der Hand gefallen ist und nun die Glasrückseige des Handys beschädigt ist. Ich habe bereits angeboten mit meiner Haftpflichtversicherung eine Reparatur o.ä. zu klären. Diese Person sagt jedoch dass sie auf jeden Fall ein Neugerät möchte andernfalls würde sie mich wegen Sachbeschädigung anzeigen. Meine Frage ist nun ob dies möglich ist, da das mit dem Handy unbeabsichtigt geschehen ist und dies auch mehrere andere Personen gesehen haben. Gibt es einen Weg mich anzuzeigen da ich ja angeboten habe mich um eine Reparatur zu kümmern und das mit dem Handy ein unglücklicher "Unfall" bzw Umstand war
5 Antworten
Da ist gar nix mit Sachbeschädigung - das war ein Unfall und fertig. Sachbeschädigung setzt Vorsatz voraus. Die Person hat gar kein Anrecht auf ein Neugerät, sondern nur auf Erstattung des Zeitwerts des alten Geräts.
Ich würde das der Haftpflicht übergeben und gut.
Eben:
Sachbeschädigung ist ein Vergehen, bei dem die vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache unter Strafe steht.
Was genau ist jetzt also an meiner Antwort falsch?
Bitte gründlich lesen bevor man etwas verlinkt.
Was Kinder nur immer gleich mit "anzeigen" haben, du hast keine Straftat begangen, somit kann er anzeigen was er will, das soll dich nicht interessieren, er wird von der Polizei so wie so nach Hause geschickt. Zudem ist Sachbeschädigung bei dieser Schadenshöhe ein Antragsdelikt, d.h. es muss Strafantrag gestellt werden und das kann ein Minderjähriger nicht, seine Eltern müssten tätig werden und wenn die nicht mit dem Klammerbeutel gepudert sind, werden sie ihm was husten.
Melde deiner Haftpflichtversicherung den Schaden unter Angabe der geschädigten Person. Die Versicherung wird sich mit dem Geschädigten in Verbindung setzen.
Dazu muss ich sagen dass wir beide volljährig sind :)
Tja, da sieht man wieder einmal, dass "volljährig" und "erwachsen" nicht dasselbe ist.
Eine "Anzeige" wegen "Sachbeschädigung" (also einem Vergehen bei dem der Staatsanwalt ermittelt) ist völliger Blödsinn.
Allenfalls eine Klage auf Schadenersatz ist möglich. Und da steht ihm nunmal nur der Zeitwert zu.
Den Schaden deiner Privathaftpflicht zu melden ist absolut der richtige Ansatz. Die prüft den Schaden auch der Höhe nach und zahlt so viel wie du zahlen müsstest. Wichtig: Wenn deine Versicherung nur den Zeitwert erstattet und der Geschädigte den Neuwert will, musst du diese Differenz NICHT bezahlen. Die Versicherung zahlt ihm nur den Zeitwert, weil eben genau nur dieser ihm (von dir) zusteht.
Neugerät ist nicht drin.
Auch die Haftpflicht zahlt in der Regel immer nur den Zeitwert
Haftpflichversicherung anrufen.
Falsch!
https://de.wikipedia.org/wiki/Sachbesch%C3%A4digung