Welche Versicherung ist für einen Kabelbrand in der Wand zuständig?
Die Hausflurlichanlage war defekt (Dauerlicht). Der Elektriker hat dann festgestellt (nach dem Aufstemmen der Wand), dass es sich um einen Kabelbrand in der Wand handelte, der die Leitungen zerstört hat. Wahrscheinlich müssen jetzt auf allen drei Etagen neue Leitungen gezogen werden. Wir haben den Schaden bei der Versicherung angemeldet. Nach deren Aussage muss die Gebäudeversicherung für diesen Schaden nicht aufkommen. Stimmt das?? Wer kann weiterhelfen?
2 Antworten
Hallo
war das Kabel am Brand schuld?
Dann müsste nämlich der Herrsteller dafür aufkommen! Aber normal müsste die Gebäudeversicherung das bezahlen, da es sich um kein Gewaltsames vergehen handelt.
Viele Grüße
Danke für die Antwort, aber der Kabelhersteller ist wahrscheinlich nicht mehr feststellbar. Das Haus und damit auch die Lichtanlage ist über 50 Jahre alt. In der Wand hat es nicht gebrannt, also kein offenes Feuer, sondern das Kabel hat geschmort. Wir haben zurzeit ein riesiges Loch in der Wand und der Elektriker hat die Reparatur bis zur Klärung der Versicherung unterbrochen. Warum das jetzt kein Versicherungsschaden sein soll, ist für mich nicht nachvollziehbar. Hätte das Haus erst insgesamt abbrennen müssen???
Nach der Branddefinition in den Versicherungsbedingungen hat es sich höchstwahrscheinlich nicht um einen Brand gehandelt. Vielmehr dürften die Kabel verschmort sein. Dafür besteht dann allerdings kein Versicherungsschutz.
Es ist prinzipiell nicht Sache des Versicherers, für die Versäumnisse und Instandhaltungsrückstände der Gebäudeeigentümer aufzukommen und an deren Stelle normale Sanierungen zu bezahlen. Das bleibt die Pflicht des Eigentümers. Bei einer 50 Jahre alten Elektroinstallation wird's höchste Zeit, diese fachmännisch erneuern zu lassen - bevor wirklich noch ein "echter" Brand entsteht.