wasserschaden durch defekte Dachrinne am Nachbarhaus. was tun?

3 Antworten

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Hallo, der Schilderung nach wird hier keine Wohngebäudeversicherung und auch keine Hausratversicherung einspringen. Die Überlegung, ob da zufällig ein Bild hing kann ich nicht akzeptieren, dies wäre Versicherungsbettrug und der ist strafbar. Dies kann man als Schadenregulierer übrigens erkennen.

Für Dich ist es ein reiner Haftpflichschaden (und Deinen Vermieter auch). Eine Wohngebäudeversicherung tritt nur für Schäden am Gebäude des anderen Eigentümers ein, sofern er Leitungswasser versichert hat und es ein Rohrbruch im Sinne der Versicherungsbedingugen ist. Wegen evtl. weiter Zusatzrisiken könnte diese eintreten, braucht Dich aber nicht interessieren.

Die Frage mit Deinem Vermieter - er ist grundsätzlich erst einmal außen vor. Wenn Du aber wegen Schimmel und der Unbenutzarkeit des/der Zimmer Mietminderung geltend machen wirst, dann wird er sich sicherlich ganz schnell beim Vermieter des Nachbarn schadlos halten wollen. Ich würde an Deiner Stelle (und auch Dein Vermieter) erst mal den Vermieter des Nachbarn als Grunfstückseigentümer haftbar machen. Deren Innenverhältnis braucht Dich/Euch eigentlicht interessieren, ob und in wie weit die diese Fragen im Innenverhältnis geregelt haben. Zu diesen Schadenskosten gehört dann auch eine professionelle Trocknung der Räume, die zügig angegangen werden soll, weil sonst noch größere Schäden auftreten werden. Da hat der andere Eigentümer und Mieter auch die Verpflichtung einer Schadenminderung zu berücksichtigen. Sonst gibt es weiteren Streit.

Wenn nun in Deiner Wohnung Löcher gebohrt werden bzw. die Trocknungsgeräte laufen kommt wieder die Frage nach Mietminderung auf, weil diese Geräte sehr sehr laut sind. Den Stromverbrauch für diese eräte mußt Du auch nicht bezahlen, aber unbedingt genau aufschreiben. Dann kannst Du auch noch die Zeiten mit ca. 10€/Std. abrechnen, in denen Du für die Gegenwart und Entleerung der Wasserbehälter anwesend bist. Evtl. anfallende Fahrtkosten ebenfalls, falls deswegen notwendige Fahrten anfallen sollten. Außerdem eine Unkostenpauschale in Höhe von ca. 15€ für die Telefon und sonstige Kosten. Die dauer der Trocknung wird 2 - 3 Wochen dauern weil auch die Außentemperaturen nicht besonders trocknungsfreundlich sind. Alles Gute

ralfluk 
Beitragsersteller
 26.07.2011, 05:03

Hallo und vielen Dank für die ausführliche Antwort zu meinem Problem !! Um es vorweg zu nehmen... die "Überlegung" mit dem Bild an der Wand war von mir spaßig kommentiert und ich habe dies nie ernsthaft in Erwägung gezogen.

Eine Nachfrage hätte ich aber noch.... wenn ich richtig verstehe ist das ganze ein Fall für die Haftpflichversicherung nur wessen und wie bringe ich den Verursacher (Nachbarn) dazu endlich aktiv zu werden, denn auf neuerliche Anfrage reagiert der gute Mann weiterhin nicht (trotz Fristsetzung udgl.). !?

lg. und nochmals Danke

VersBerater  26.07.2011, 10:58
@ralfluk

Hallo, erst einmal Danke für den Stern.

Die Frage an wen Du Dich wenden sollst ist genauso einfach wie auch kompliziert: An den Verursacher! Aber wer ist der Verursacher. Weil wir beide dies hier nicht genau auseinander dividiren können würde ich an erster Stelle den Hauseigentümer angehen. Wie oben beschrieben geht Dich deren Innenverhältnis nichts an bzw. es kann Dir egal sein. Der Hauseigentümer sollte eigentlich eine Haus-Haftpflicht-Versicherung haben. Nachdem man Dich aber schon so lange sitzen gelassen hat, würde ich nun nur noch über einen RA korrespondieren, sonst wartest Du ewig auf die Schadensregulierung. Gleichzeitig würde ich mit dem RA auch wegen der Mietminderung reden, damit Dein Vermieter auch in die Gänge kommt. Es ist DEINE Gesundheit und SEINE Immobilie. Ich kann diese Verzögerungs- oder Hinhaltetaktik nicht ganz nachvollziehen. Wenn es nicht Deine Gesundheit wäre wäre es mir auch egal, aber bei möglicher Schimmelbildung hast Du die Folgen zu tragen, es sei denn Du willst ausziehen.

Dein Vermieter kann zwar nichts dafür, aber eine Mietminderung ist trotzdem gerechtfertigt. Da Du nicht angibst, wie viele Zimmer der Wohnung betroffen sind, musst Du halt selbst nachschauen, welche Minderung gerechtfertigt wäre. Dein Vermieter kann sich das Geld von der Versicherung des Nachbarn wieder holen, das Ganze läuft wahrscheinlich sowieso auf einen Rechtsstreit hinaus.

Rede mal mit Deiner Hausratversicherung, ob sie Dir den Schaden regulieren können. Die holen sich dann das Geld von der anderen Versicherung wieder.

ralfluk 
Beitragsersteller
 20.07.2011, 06:39

Da mir kein Schaden an meinem Hausrat entstanden ist fühlt sich die Hausratsversicherung auch nicht zuständig. Die zum Nachbarhaus angrenzenden Wände sind sehr Nass, an den Rändern zeichnen sich deutlich sichbare Flecken bereits ab und es riescht zunehmend "muffiger" in dem betroffenen Raum (trotz ständiger Lüftung).

gkyFFM  21.07.2011, 03:37
@ralfluk

Ich hatte bereits zweimal einen Wasserschaden in meiner Küche, weil meine Nachbarn über mir ihre Küche unter Wasser gesetzt hatten. An der Decke hatte sich ein riesiger Fleck gebildet. Küchenmöbel waren nicht betroffen. In beiden Fällen hat das meine Hausratsversicherung geregelt.

Als eine Kanalreinigungsfirma die Abwasserleitung reinigte, machten sie einen Fehler. Die waren oben im 6. Stock und liessen das Wasser laufen, obwohl die Leitung nicht bis in den Keller gereinigt worden war. Und in meiner Küche lief dann der Dreck aus Geschirrspüler und Waschbecken. Jedenfalls war das eine riesige Sauerei. Auch das regulierte meine Hausratversicherung.

gkyFFM  21.07.2011, 03:38
@ralfluk

Hing nicht rein zufällig ein Bild an der Wand, wo die Nässe auftrat?

ralfluk 
Beitragsersteller
 21.07.2011, 05:11
@gkyFFM

das wäre noch eine Überlegung wert...zwinker

ralfluk 
Beitragsersteller
 21.07.2011, 05:20
@gkyFFM

Klingt ja auch nicht sehr rosig was Dir da wiederfahren ist und wenn ich das lese bin ich über meine "Lapalie" noch ganz zufrieden. Das Problem bei mir ist auch weniger der Schaden als solches. Wie schon beschrieben sind sich die beiden Eigentümer nicht "grün" und debattieren darüber wer von beiden nun in der Pflicht ist den Schaden seiner Gebäudeversicherung zu melden. Denn bevor ich bei mir etwas Reparieren lassen kann muss erst einmal die Nässe aus der Wand. Mein Vermieter meint, seine Versicherung tät sich weigern (was ich angesichts des Verursacherprinzips auch verstehe). Und der Nachbar regt sich garnicht weil es sein Gebäude ja nicht betrifft. in den Hintern gekniffen sind wir als Betroffene.