Waschbecken defekt
Meinem Mann ist im Urlaubshotel eine Glasflasche ins Waschbecken gefallen .Es war ein großer Riss drin.Unsere Haftpflichtversicherung will den Schaden nicht begleichen. Müssen wir jetzt das Waschbecken des Hotels bezahlen?
4 Antworten
Über die private Haftpflichtversicherung sind Schäden an gemieteten Sachen nicht versichert, jedoch über die Deckungserweiterung der Mietsachschäden gedeckt. Hier handelt es sich um ein Waschbecken, welches fest mit dem gemieteten Objekt verbunden ist. Also nur bewegliche Dinge im Hotelzimmer sind nicht versichert. Schreibe nochmals an die Versicherung, dass es sich um einen Mietsachschaden handelt. Sie muss dann den Zeitwert des Waschbeckens übernehmen, ein Anspruch auf den Neupreis besteht nicht, musst auch Du nicht bezahlen.
Ich bedanke mich ganz herzlich für die ausführliche Antwort. Werde nochmal an die Versicherung schreiben. Viele Grüße!
Nein, dafür sind die versichert
die Versicherung meint,,es sind Schäden, die zum Gebrauch überlassen sind" und will deshalb nicht zahlen.Meinst Du,dass das Hotel dafür aufkommen muss. Oder soll ich die Rechnung anfordern?
Falsch!
Widerspruch einlegen. Versicherungen sagen fast immer erst einmal NEIN
Widerspruch hatte ich schon eingelegt.
Ja klar, wer sonst.
Richtig.