Muss ich die Differnz zahlen?

8 Antworten

 Nun besteht noch eine Differenz von 163€ und diese will die Firma jetzt von mir haben.

Den Auftrag für die Reparatur hat doch dein Vermieter erteilt, also muss auch dieser die Rechnung zahlen.

Dein Haftpflichtversicherer zahlt auf Grund des Schadens den Betrag der dem Vermieter zu steht. Darüber hinaus hat dieser keinen Anspruch.

Sollte der Vermieter weitere Forderungen an dich stellen, leite diese an deinen Haftpflichtversicherer weiter.

Gruß N.U.

Deine Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert.

Weitere Forderungen musst du umgehend an deinen Versicherer weiter leiten. 

Eine wesentliche Aufgabe der Haftpflichtversicherung besteht darin, unberechtigte Forderungen zurück zu weisen (auch vor Gericht)

Wenn du jemandem materiellen Schaden zufügst, musst du nur diesen materiellen Schaden ersetzen. Der Geschädigte muss nicht durch den Ersatz des Schadens besser gestellt werden, als er es vorher war.

Der materielle Schaden ist der Zeitwert des beschädigten Sache. Auf mehr hat der Vermieter keinen Anspruch. Den "Vorteil", dass er jetzt statt eines gebrauchten ein nagelneues Waschbecken hat - in Form des Differenzbetrages - muss der Vermieter selber tragen.

Und die Installationsfirma kann schonmal gar nicht an dich herantreten, da du nicht Auftraggeber bist.

EDIT: Ich finde es nur seltsam, dass die Privathaftpflicht den Schaden trägt. Das muss sie nämlich gar nicht.

NamenSindSchwer  16.01.2017, 14:28

Ich finde es nur seltsam, dass die Privathaftpflicht den Schaden trägt. Das muss sie nämlich gar nicht

Wieso das? Ganz klassischer Mietsachschaden der in genau dieser Form dutzende Male pro Jahr reibungslos über die Tische der Privathaftpflichtversicherer geht. 

Mojoi  16.01.2017, 14:30
@NamenSindSchwer

Kenn mich mit Mietsachen nicht so aus. Aber in der Haftpflicht kenn ich das so, dass Dinge, die dem Versicherungsnehmer überlassen wurden (sei es leih- oder mietweise) regelmäßig vom Versicherungsschutz ausgenommen sind. Und das Waschbecken bzw. die gesamte Wohnung ist ja der Mieterin überlassen.

NamenSindSchwer  16.01.2017, 14:40
@Mojoi

Schäden an beweglichen geliehenen und gemieteten Dingen sind in der Tat auch heute noch oft ausgeschlossen. Schäden an gemieteten Wohnräumen hingegen sind in allen mir bekannten Tarifen in der Standard Deckung enthalten und das seit Jahrzehnten (hier gibt es wiederum einige besondere Ausschlüsse wie z.B. Glasscheiben).  

DerHans  23.01.2017, 12:25
@Mojoi

Mietsachschäden sind bereits seits AHB 74 regelmäßig in der privaten Haftpflicht eingeschlossen. Ausnahme ist Glasbruch, da dieser anderweitig versicherbar ist.

Kentukytaner 
Beitragsersteller
 16.01.2017, 14:29

Danke für die rasche Antwort. Mein Vermieter will jetzt prüfen ob ich zahlen muss. Da bin ich mal gespannt... Er begründet es so, das er ja das Waschbecken nicht hätte austauschen müssen, aber da ich es kaputt gemacht habe, müsste ich jetzt seines Erachtens auch die Differnz zahlen. Denn hätte ich nichts kaputt gemacht, hätte er auch nichts erneuern müssen und hätte somit auch keine Kosten.

Mojoi  16.01.2017, 14:31
@Kentukytaner

Dann argumentierst du gegen, dass er das Waschbecken in acht Jahren sowieso hätte austauschen müssen. Durch den vorzeitigen Austausch braucht er das nun erst in 14 Jahren.

Diesen Vorteil, der längeren Nutzung / Vermietung, den ER hat, muss auch ER bezahlen.

Kentukytaner 
Beitragsersteller
 16.01.2017, 14:38
@Mojoi

Ich wohne bereits seit November 2006 in der Wohnung.

Mojoi  16.01.2017, 15:15
@Kentukytaner

Macht doch nichts. Die Fristen waren jetzt gewillkürt.

Ändert ja nichts an der Tatsache, dass das Waschbecken irgendwann mal hinüber ist und ausgetauscht werden muss.

Und dieser Austausch findet nun sehr viel später statt.

Apolon  16.01.2017, 16:10
@Kentukytaner

Er begründet es so, das er ja das Waschbecken nicht hätte austauschen müssen,

Dein Vermieter hat scheinbar wenige Kenntnisse über das Mietrecht.

lies deinem Vermieter mal folgenden § des BGB vor:

 

§ 535 BGB Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren.

Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.

Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.

 

Mojoi  16.01.2017, 16:12
@Apolon

Wenn du damit argumentieren möchtest, dass der Vermieter den Schaden komplett tragen müsste, dann wäre das ein Freibrief für den Mieter, in der Wohnung nach Lust und Laune zu randalieren.

sagitarius01  16.01.2017, 17:15
@Apolon

lustig

wenn der die Türen kaputt schlägt, muß der Vermieter die laut § 535 BGB zahlen ? oder den Teppichboden, wenn der seine Kippen darauf  austritt

nach der Rechtsprechung muß der Mieter Kleinbeträge die auf Abnutzung gehen sogar bezahlen (Wasserhahnendichtung etc.)

Apolon  17.01.2017, 15:15
@Mojoi

Habe ich dies?

Der vom Mieter verursachte Schaden ist lediglich mit dem Zeitwert zu erstatten - entweder von der Privathaftpflicht oder von ihm selbst.

Apolon  17.01.2017, 15:20
@sagitarius01

@sagitarius01,

du scheinst ja ein sehr witziger Mensch zu sein.

Hast du überhaupt erkannt auf welchen Kommentar hin ich geantwortet habe?

Aber ich helfe dir gerne weiter.

Wenn ein Mieter vorsätzlich die Mietwohnung verwüstet, zahlt keine Privathaftpflichtversicherung sondern er selbst den Schaden.

Wenn durch den Mieter fahrlässig oder grob-fahrlässig ein Schaden verursacht wird, leistet die Privathaftpflichtversicherung und zwar den Zeitwert.

Der Vermieter hat aber keinen Anspruch auf den Rest.

Und er kann dann nicht argumentieren, dass er die Schäden in der Wohnung nicht beheben muss, da er den Schaden ja nicht verursacht hat.

In diesem Fall muss der Vermieter den Schaden nach § 535 BGB beheben.

DerHans  23.01.2017, 12:22
@Mojoi

Der Mieter muss hier überhaupt nicht argumentieren. er leitet weiter gehende Forderungen einfach an seinen Haftpflichtversicherer weiter.

Eine wesentliche Aufgabe der Haftpflichtversicherung besteht darin, unberechtigte Forderungen zurück zu weisen (auch vor Gericht)

mal ne Frage

wer hat das Waschbecken kaputt gemacht ?

Sie oder der Vermieter

denke doch das dürfte unstrittig sein wer bezahlen muß !

oder muß der auch gerade stehen wenn ihr Sohn nen Ball durch die Scheibe wirft ? diese bezahlen

auch klar wenn ein Rollladen aus Altersgründen kaputt geht, dass das nicht ihr Problem ist ! sondern das des Vermieters

aber das Waschbecken ging nicht aus Altersgründen kaputt sondern aus Fahrlässigkeit

koten  16.01.2017, 18:27

Der Mieter zahlt ja auch. Bzw. in Vertretung seine Haftpflichtversicherung.

Was ist denn kaputt gegangen? Ein neuwertiges Waschbecken oder ein x Jahre altes? Man muß selbstverständlich nur das ersetzen, was man kaputt gemacht hat. Nicht weniger und schon gar nicht mehr.

sagitarius01  16.01.2017, 19:05
@koten

die Frage ist doch recht müßig ....

das Waschbecken hätte, wenn er´s nicht kaputt gemacht hätte, noch 50 Jahre seinen Dienst versehen

vielleicht hätte es mehr Sinn gegeben ein gebrauchtes Waschbecken zu installieren :-)

wobei in dem Fall Anfahrt/Montage wahrscheinlich 80 % der Kosten verursachten

da hätte man dann bei der Versicherung einhaken können

koten  16.01.2017, 21:51
@sagitarius01

Wieso bei der Versicherung?

Der Auftrag, ein neues zu installieren stammt doch vom Vermieter. Wenn der ein neues will, dann hat er eben auch die Mehrkosten zu zahlen.

Die Firma bekommt von dir schonmal gar nichts. Die wurde von deinem Vermieter bestellt, also muss der die auch bezahlen. Ob der dann wiederum das Geld von dir verlangt ist eine andere Sache. Grundsätzlich ist ein Schadenersatz nach Zeitwert korrekt. Ob die Höhe auch in Ordnung ist kann aus der Ferne keiner beurteilen.