Muss ich die Differnz zahlen?

8 Antworten

 Nun besteht noch eine Differenz von 163€ und diese will die Firma jetzt von mir haben.

Den Auftrag für die Reparatur hat doch dein Vermieter erteilt, also muss auch dieser die Rechnung zahlen.

Dein Haftpflichtversicherer zahlt auf Grund des Schadens den Betrag der dem Vermieter zu steht. Darüber hinaus hat dieser keinen Anspruch.

Sollte der Vermieter weitere Forderungen an dich stellen, leite diese an deinen Haftpflichtversicherer weiter.

Gruß N.U.

Deine Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert.

Weitere Forderungen musst du umgehend an deinen Versicherer weiter leiten. 

Eine wesentliche Aufgabe der Haftpflichtversicherung besteht darin, unberechtigte Forderungen zurück zu weisen (auch vor Gericht)

Wenn du jemandem materiellen Schaden zufügst, musst du nur diesen materiellen Schaden ersetzen. Der Geschädigte muss nicht durch den Ersatz des Schadens besser gestellt werden, als er es vorher war.

Der materielle Schaden ist der Zeitwert des beschädigten Sache. Auf mehr hat der Vermieter keinen Anspruch. Den "Vorteil", dass er jetzt statt eines gebrauchten ein nagelneues Waschbecken hat - in Form des Differenzbetrages - muss der Vermieter selber tragen.

Und die Installationsfirma kann schonmal gar nicht an dich herantreten, da du nicht Auftraggeber bist.

EDIT: Ich finde es nur seltsam, dass die Privathaftpflicht den Schaden trägt. Das muss sie nämlich gar nicht.

mal ne Frage

wer hat das Waschbecken kaputt gemacht ?

Sie oder der Vermieter

denke doch das dürfte unstrittig sein wer bezahlen muß !

oder muß der auch gerade stehen wenn ihr Sohn nen Ball durch die Scheibe wirft ? diese bezahlen

auch klar wenn ein Rollladen aus Altersgründen kaputt geht, dass das nicht ihr Problem ist ! sondern das des Vermieters

aber das Waschbecken ging nicht aus Altersgründen kaputt sondern aus Fahrlässigkeit

Die Firma bekommt von dir schonmal gar nichts. Die wurde von deinem Vermieter bestellt, also muss der die auch bezahlen. Ob der dann wiederum das Geld von dir verlangt ist eine andere Sache. Grundsätzlich ist ein Schadenersatz nach Zeitwert korrekt. Ob die Höhe auch in Ordnung ist kann aus der Ferne keiner beurteilen.