Streuche im Garten (Eigentumswohnung) versetzen?
Hallo zusammen, ich habe da mal eine Frage. Ich habe eine neue Wohnung gekauft mit Garten (Sondernutzungsrecht). Dieser Garten wird in der Mitte geteilt durch eine neue bepflanzte Hecke (Blätter sind grad noch am auftreiben)
Auf meiner Seite des Gartens sind dann noch 2 kleine Schtreuche eingepflanz worden. Die sind vielleicht ca. 70cm hoch. Wenn ich diese jetzt z.B versetzen würde an einer anderen Stelle in meinem Teil des Gartens, wäre das erlaubt? Oder müsste ich da die ganze Gemeinschaft fragen? Oder auch anders gefragt, was wäre wenn ich 1-2 solche Streuche bepflanzen würde?
Danke und Liebe Grüße
4 Antworten
Auf ihrem Sondernutzungsrecht dürfte die Veränderung erlaubt sein, bei einer möglichen Veränderung der Trennhecke sollten Sie aber vorher den Verwalter fragen.
... ist es wirklich zur Wohnung gehörend oder zum Eigentümer?
Schaue vorsorglich nach und wenn es Deines ist, schaue in die Vereinbarungen, ob dort etwas vorhanden ist für Veränderungen.
Viel Glück.
*bin
... dannn schaue in die Vereinbarungen. Nutzen bedeutet ja nicht gleich umbauen/verändern.
Das hängt ganz von der Gemeinschaftsordnung, hier insbesondere den Gebrauchsregelungen ab.
Sondernutzungsrecht bedeutet das alleinige Gebrauchsrecht an einem Teil des gemeinschaftlichen Eigentums zu haben. Dies kann gem. § 15 Nr. 1 WEG durch Vereinbarung (=Gemeinschaftsordnung oder ugs. auch Teilungserklärung genannt) geregelt sein.
Ist dort nichts diesbezüglich geregelt, kann die WE-Versammlung entsprechende Beschlüsse fassen (§ 15 Nr. 2 WEG). Ist dies auch bislang nicht geschehen, darfst du leider keine Sträucher versetzen oder Bepflanzungen (Ausnahme Blumen) vornehmen.
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Würdest du dennoch Sträucher pflanzen, oder versetzen, könnte dich ein oder mehrere Wohnungseigentümer gerichtlich dazu zwingen, den ursprünglichen Zustand auf deine Kosten wieder herzustellen.
Wenn dieses Teilstück dein Sondernutzungsrecht ist, dann darfst du es auch so bepflanzen, wie du möchtest..........natürlich unter Einhaltung der normalen Regeln. Also nicht auf der Grenze riesige Bäume pflanzen und so.
hallo, ich nin eigentümer dieser Wohnung. Garten gehört zu unserer Wohnung und wir haben darauf ein sondernutzungsrecht.