Straftat anzeigen als Unbeteiligter?
Hallo :)
Am Wochenende kam es bei einer Tanzveranstaltung zu einem Streit zwischen 2 Personen. Dieser entwickelte sich zu einem Kampf. Weitere Personen eilten herbei um die Streithähne zu trennen. Letztlich wurde durch die Personen jedoch ein Holztisch beschädigt.
Da die Polizei vermutlich nicht informiert wurde (zumindest tauchten keine Beamten vor Ort auf) stellt sich nun die Frage ob auch unbeteiligte Personen diese Straftat anzeigen können oder ob es nur die Geschädigten bzw. Beteiligten dürfen?
Sinn der Anzeige soll die Abschreckung von weiteren Schlägereien sein, damit es weiterhin möglich ist ungestört und sorgenfrei diese Lokaltiät besuchen zu können.
Kann mir daher jemand sagen ob eine Anzeige als nicht unmittelbar Beteiligter möglich ist bzw. sonst einen Ratschlag geben was man tun könnte damit diese Kampflustigen für ihre Tat büßen müssen?
Danke :)
11 Antworten
Wenn sich wirklich nur 2 Streithähne prügeln und nicht zugetreten wird oder Messer o.ä. im Spiel sind, handelt es sich um eine "einfache" Körperverletzung (§ 223 StGB ) für die ein Strafantrag erforderlich ist, damit es verfolgt werden kann. Hier würde eine Anzeige von Dir also nix bringen, weil ein Strafantrag fehlt.
Eine Strafanzeige an sich ist aber lediglich eine Mitteilung an die Polizei, daß eine Straftat begangen wurde / geschehen ist. Das kann jeder machen. Auch Unbeteiligte.
Ja, das stimmt. Die Staatsanwaltschaft kann einen Strafantrag durch das "besondere öffentliche Interesse" ersetzen. Das passiert in der Regel dann, wenn der Täter in der Vergangenheit schon öfter aufgefallen ist.
Danke :) Nur wenn er aufgefallen ist oder genügt es hier dass es die beiden in Kauf genommen haben dass auch Weitere verletzt werden könnten, da sie sich mitten in der Menschenmenge prügelten?
Das kommt immer auf den Einzelfall an - in diesem Fall, ob eine realistische Gefahr bestand, daß noch mehr Menschen verletzt werden. Auch dann könnte ein öffentliches Interesse bestehen.
als Unbeteiligter raushalten, höchstens dem Wirt klar machen das du das lokal künftig meidest und wenn er keine Strafanzeige stellt - aber wenn er keine Zeugen hat und auch die bösen Buben nicht kennt verläuft das sowieso im Sande. Wo gesoffen wird gibts immer wieder mal Randale - und da hier scheinbar keiner verletzt wurde, bringt es nix. In dem Fall such dir ein anderes ordentlich geführtes Lokal und meide solche Spelunken. Die Menschen kannst nicht ändern-sie sind wie sie sind - und wenns besoffen sind rasten viele völlig aus wegen Nichtigkeiten - also grundsätzlich lieber gleich den Kontakt mit so nem Gschwerl vermeiden
Die Leute sind bekannt. Es kommt dort eigtl. auch zu keiner Streiterei. Deshalb hart durchgreifen dass es so bleibt.
Nein, das kannst du gar nicht, weil du kein Mitglied der Polizei bist. Und beliebt wird du auch nicht wenn du andere anzeigst.
Man kann es doch "melden" aber wird es dann auch verfolgt?
Es geht um die Info ob es möglich ist; den Rest lass mal meine Sorge sein...
Meldest du das der Polizei, wir diese die Beteiligten kontaktieren und fragen ob die Opfer/Geschädigte eine Anzeige aufgeben möchten. Sagen diese allerdings aus das sie sich bereits außergerichtlich geeinigt haben und alle beteiligten sich damit zufrieden geben, gibts es keinen Grund einer Anzeige...
Es geht nicht um den Grund (er wurde beschrieben) sondern um die Möglichkeiten als Unbeteiligter aber sorgender Bürger einer der Öffentlichkeit zugänglichen Lokalitäten.
Weiß noch wer Rat? :)
Sind das Antragsdelikte oder ermittelt die Polizei sobald sie was mitbekommt da es die öffentliche Sicherheit betrifft?
Körperverletzung, noch dazu in geschlossenen Räumen, sind Antragsdelikte. Antragsberechtigt dürfte eigentlich nur der Geschädigte sein. Die Typen, die du beobachtet hast, werden schon wissen, warum sie sich nicht an die Polizei gewandt haben.
Da zählt ein öffentlich zugangliches Lokal dazu? Bzw. was muss erfüllt sein dass die Polizei ermittelt (im Sinne der Ausnahmeregelung bei diesem Antragsdelikt)?
Ermittelt die dann auch? Es heißt dort ja auch dass es zwar ein Antragsdelikt sei, aber im Interesse der Öffentlichkeit gibt es Ausnahmen?