Straftat anzeigen als Unbeteiligter?

11 Antworten

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Wenn sich wirklich nur 2 Streithähne prügeln und nicht zugetreten wird oder Messer o.ä. im Spiel sind, handelt es sich um eine "einfache" Körperverletzung (§ 223 StGB ) für die ein Strafantrag erforderlich ist, damit es verfolgt werden kann. Hier würde eine Anzeige von Dir also nix bringen, weil ein Strafantrag fehlt.

Eine Strafanzeige an sich ist aber lediglich eine Mitteilung an die Polizei, daß eine Straftat begangen wurde / geschehen ist. Das kann jeder machen. Auch Unbeteiligte.

DonFredericus 
Beitragsersteller
 31.01.2012, 00:11

Ermittelt die dann auch? Es heißt dort ja auch dass es zwar ein Antragsdelikt sei, aber im Interesse der Öffentlichkeit gibt es Ausnahmen?

skyfly71  31.01.2012, 00:18
@DonFredericus

Ja, das stimmt. Die Staatsanwaltschaft kann einen Strafantrag durch das "besondere öffentliche Interesse" ersetzen. Das passiert in der Regel dann, wenn der Täter in der Vergangenheit schon öfter aufgefallen ist.

DonFredericus 
Beitragsersteller
 31.01.2012, 07:55
@skyfly71

Danke :) Nur wenn er aufgefallen ist oder genügt es hier dass es die beiden in Kauf genommen haben dass auch Weitere verletzt werden könnten, da sie sich mitten in der Menschenmenge prügelten?

skyfly71  31.01.2012, 08:02
@DonFredericus

Das kommt immer auf den Einzelfall an - in diesem Fall, ob eine realistische Gefahr bestand, daß noch mehr Menschen verletzt werden. Auch dann könnte ein öffentliches Interesse bestehen.

als Unbeteiligter raushalten, höchstens dem Wirt klar machen das du das lokal künftig meidest und wenn er keine Strafanzeige stellt - aber wenn er keine Zeugen hat und auch die bösen Buben nicht kennt verläuft das sowieso im Sande. Wo gesoffen wird gibts immer wieder mal Randale - und da hier scheinbar keiner verletzt wurde, bringt es nix. In dem Fall such dir ein anderes ordentlich geführtes Lokal und meide solche Spelunken. Die Menschen kannst nicht ändern-sie sind wie sie sind - und wenns besoffen sind rasten viele völlig aus wegen Nichtigkeiten - also grundsätzlich lieber gleich den Kontakt mit so nem Gschwerl vermeiden

DonFredericus 
Beitragsersteller
 30.01.2012, 08:34

Die Leute sind bekannt. Es kommt dort eigtl. auch zu keiner Streiterei. Deshalb hart durchgreifen dass es so bleibt.

Nein, das kannst du gar nicht, weil du kein Mitglied der Polizei bist. Und beliebt wird du auch nicht wenn du andere anzeigst.

DonFredericus 
Beitragsersteller
 30.01.2012, 08:32

Man kann es doch "melden" aber wird es dann auch verfolgt?

Es geht um die Info ob es möglich ist; den Rest lass mal meine Sorge sein...

Meldest du das der Polizei, wir diese die Beteiligten kontaktieren und fragen ob die Opfer/Geschädigte eine Anzeige aufgeben möchten. Sagen diese allerdings aus das sie sich bereits außergerichtlich geeinigt haben und alle beteiligten sich damit zufrieden geben, gibts es keinen Grund einer Anzeige...

DonFredericus 
Beitragsersteller
 30.01.2012, 07:36

Es geht nicht um den Grund (er wurde beschrieben) sondern um die Möglichkeiten als Unbeteiligter aber sorgender Bürger einer der Öffentlichkeit zugänglichen Lokalitäten.

Weiß noch wer Rat? :)

Sind das Antragsdelikte oder ermittelt die Polizei sobald sie was mitbekommt da es die öffentliche Sicherheit betrifft?

Still  30.01.2012, 11:15

Körperverletzung, noch dazu in geschlossenen Räumen, sind Antragsdelikte. Antragsberechtigt dürfte eigentlich nur der Geschädigte sein. Die Typen, die du beobachtet hast, werden schon wissen, warum sie sich nicht an die Polizei gewandt haben.

DonFredericus 
Beitragsersteller
 31.01.2012, 00:09
@Still

Da zählt ein öffentlich zugangliches Lokal dazu? Bzw. was muss erfüllt sein dass die Polizei ermittelt (im Sinne der Ausnahmeregelung bei diesem Antragsdelikt)?