Kann jemand der in den USA lebt jemanden in Deutschland anzeigen?
Hallo,
ich habe da eine Freundin die in den USA lebt. Sie ist Amerikanerin. Jedoch kennt sie eine Person aus Deutschland und wird von dieser Person erpresst. Diese Person hat sehr private Bilder von ihr und droht ihr damit, sie zu verbreiten und ins Internet zu stellen. Kann sie in den USA zur Polizei gehen und dort eine Anzeige erstatten? Kümmert das die Polizei überhaupt? Habe hier und da mal gelesen, dass bei "kleinen" oder "unwichtigeren" Straftaten nicht über Grenzen hinweg Anzeige erstattet wird usw. Würde mich freuen, falls jemand uns weiterhelfen kann.
MfG
6 Antworten
Wenn sie weiß, wo die Person wohnt, kann und sollte sie direkt eine Anzeige über die "Onlinewache" machen.
Einfach "Onlinewache Bundesland" googlen. Man kann in Deutschland auch direkt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten.
Ob das die US-Polizei interessiert und die das weiter geben, wage ich zu bezweifeln.
Hallo Eduardo66,
Ich bin was Interkontinentales Recht angeht leider kein Fachmann, würde mir aber anstelle deiner Freundin einen (in Deutschland zugelassenen) deutschen Anwalt besorgen und das mit Ihm klären.
Ich gehe davon aus das er dann in Ihrem Anliegen Anzeige erstatten kann.
LG und viel Erfolg
Die Polizei in USA kann da wenig machen. Der Täter is ja nicht dort und die eigentliche Tat wird auch nicht dort begangen. also was sollen die machen ?
Da das aber eine nicht gerade kleine Straftat ist, kann sie jederzeit einen Brief an die deutsche Staatsanwaltschaft schreiben. Denen ihr Job ist es solche Dinge zu verfolgen wenn die auf deutschem Staatsgebiet passieren.
Ja durchaus, es ist möglich. Sie muss mal bei der örtlichen Polizei nachfragen.
Für eine Strafverfolgung sind jene Organe zuständig in welchen diese Straftat begangen wird.
Inwieweit dann bei grenzüberschreitenden Verbrechen eine Kooperation besteht hängt von den zwischenstaatlichen Abkommen ab.
Sinnvollerweise sucht sie also hier in D einen Anwalt für Strafrecht zur Strafrechtsverfolgung. Empfehlenswert ist dann lieber zunächst eine vielleicht kleine Gebühr zu investieren um die Frage zu klären ob der Fachmensch auf die Thematik spezialisiert ist.
Ist sie spezialisiert lässt sich auch über FAX eine Vertretungsvollmachtserklärung abgeben. Aber solche Fragen werden dann mit der gefundenen Fachkraft im Detail besprochen.