Ist es eine Straftat wenn man standesamtlich verheiratet ist, aber eine Person Islamisch heiratet und eine Hochzeitsfeier macht?
Ich wollte nur wissen, ob es möglich ist. Oder ist es eine Straftat, da die Person immernoch auf papier verheiratet ist. Kann die "noch Frau" den noch Ehemann anzeigen ?
4 Antworten
Grundsätzlich ist bereits die Bigamie, also das Eingehen einer zweiten Ehe, in Deutschland gemäß § 1306 BGB unzulässig und wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft (siehe § 172 StGB). Das gesetzliche Verbot der Mehrehe in Deutschland verhindert jedoch nicht ohne weiteres die Wirksamkeit tatsächlich erfolgter weiterer Eheschließungen; so ist selbst eine in Deutschland geschlossene Zweitehe (z. B. wenn der Standesbeamte die erste Ehe wegen Täuschung nicht erkannt hat) normalerweise wirksam und kann lediglich wieder aufgehoben werden. Praktisch relevant sind vor allem Fälle, in denen eine verheiratete Person im Ausland erneut heiratet oder eine Auslandsheirat in Deutschland vollständig verschwiegen und somit eine weitere Heirat ermöglicht wird.
Grundsätzlich ist nur die Schließung einer weiteren Ehe strafrechtlich verboten, nicht die Führung der Ehe an sich.
Nein, es sei denn die "islamische Hochzeit" ist in dem entsprechenden Land einer standesamtlichen Ehe gleichgestellt.
man würde dann die Hochzeitsfeier in Deutschland machen aber auch in Deutschland islamisch heiraten. Auch wenn derjenige noch verheiratet ist und die Scheidung läuft.
Das ist kein Problem, sind beides private Veranstaltungen ohne rechtliche Relevanz.
Danke, hilft mir schon weiter. Also es gibt kein Hindernis.
Ich glaube in der Türkei ist so eine Feier eine Straftat.
Die kirchliche oder islamische "Hochzeit" hat rechtlich keinerlei Bedeutung. Nur die standesamtliche Ehe ist vom Gesetz geschützt, eine zweite standesamtliche Ehe ist nicht erlaubt (aber auch keine Straftat).
Grundsätzlich ist bereits die Bigamie, also das Eingehen einer zweiten Ehe, in Deutschland gemäß § 1306BGB unzulässig und wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft (siehe § 172StGB).
Danke! Also doch eine Straftat ;-)
ja aber keine standesamtliche Ehe sondern eine islamische ehe und für diese Ehe wird auch eine Feier gemacht. ist es dann eine Straftat?
Eine "islamische Ehe" kann in Deutschland für einen nach deutschem Recht standesamtlich Verheirateten kein Straftatbestand sein, weil dies keine Ehe nach deutschem Recht darstellt, also auch keine Bigamie ist. Auch die "Hochzeitsfeier", sei sie auch noch so groß, zieht keine strafrechtlichen Folgen nach sich.
Ich danke dir für die Antwort
Kommt auf das jeweilige Landesrecht an
Deutschland ? oder Frankreich ?
Da, wo man zum zweiten Mal heiraten will
Also diese Person ist noch auf papier verheiratet und die Scheidung läuft. und will eine Person noch Islamisch heiraten und eine Hichzeitsfeier organisieren. Kann die noch Ehe frau rechtlich vorangehen ?
In Deutschland ist nur die standesamtliche Hochzeit bindend.
Du kannst buddhistisch noch zusätzlich heiraten, muslimisch - oder sonstwie nach anderen Riten anderer Religionen, gesetzlich bindend ist nur die standesamtliche Hochzeit.
Ausnahmen gibts nur für Migranten aus anderen Ländern, in denen es keine ähnliche (standesamtliche) Heirat gibt, oder eben bei Flüchtlingen, da werden diese Ehen meist anerkannt von DE.
ja, das weiss ich meine Frage ist auch ob es eine Straftat ist wenn man eine Feier macht. ? kann die noch ehe frau rechtlich was machen?
Nein, Feiern ist keine Straftat...
Also diese Person ist noch auf papier verheiratet und die Scheidung läuft. und will eine Person noch Islamisch heiraten und eine Hichzeitsfeier organisieren. Kann die noch Ehe frau rechtlich vorangehen ?