Auf Grundstück pinkeln
Letzte Nacht haben bekannte Personen auf unser Gründstück gepinkelt, nun wollen meine Eltern sie anzeigen. Meine frage ist nun, unter welchen bereich diese Straftat fällt, ist dies schon Hausfriedensbruch ?
Danke schonmal im vorraus ;)
11 Antworten
§ 123 StGB Hausfriedensbruch - Allgemein schützt dieses Verbot geschlossene Räume und offene Flächen wenn sie umzäumt sind ( es reicht wenn ein Abgrenzung zu erkennen ist).
Es hängt wohl davon ab,ob sie das Grundstück betreten oder ob sie sich über den Zaum erleichtert haben.
Verletzung der Ehre, Demütigung, Beleidigung oder einfach"nur "ein besoffener Kopf . Davon würde ich mein weiteres Handeln abhängig machen.
Bitte beschreibe Grundstück... ist es ein Offener Weg da wo jeder vorbeilaufen kann
ne is privat
Das wären gewichtige Punkte.
Wenn die Eltern das beobachtet haben, dann können diese bekannten Personen zumindest wg. Sachbeschädigung bzw. Verunreinigung des Privatgrundstückes anzeigen. Ob hier auch Hausfriedensbruch vorliegt kann sich ein Anwalt besser beurteilen. Die Anzeige können deine Eltern auf jeden Fall machen - erstmal unabhängig davon ob es etwas bringt oder nicht.
Ich fände es nicht lustig, wenn Leute (egal ob bekannt oder unbekannt) auf meinem Privatgrundstück irgendwo hinpinkeln.
oh gott was sind das den für kranke leute
geht zum anwalt der erklärt euch das schonn
Meine Meinung!
Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB liegt dann vor, sobald ein anderer vorsätzlich gegen Deinen Willen Dein Grundstück betritt.
Das dürfte doch wohl eher hier verneint werden.
Zunächst stellt die Verrichtung der Notdurft eine Sachbeschädigung da. Allerdings wird es schwer fallen, den Beweis anzutreten. Vielleicht ergibt sich ja aus dem Ortsrecht ein bestimmtes Verbot irgendwohin zu pinkeln, vielleicht aus Umweltschutzgründen. Aus irgendeinem Grund wird man ja auch gezwungen sich an die öffentliche Abwasserbeseitigung anzuschließen und darf sein ganzes Abwasser nicht selbst und vor allen noch nächstens beim Nachbarn entsorgen.
Wende dich doch mit dem Anliegen einmal an den Schiedsmann/-frau denn dieser geschilderte Sachverhalt fällt unter Nachbarschaftsrecht. In dem Gespräch drängt ihr auf künftige Unterlassung.