Bezahlt Jobcenter Strafbefehl?
Hallo,
habe einen Strafbefehl zu 80 Tagessätzen zu je 15€ erhalten (insg. 1200€) habe auch eine Ratenzahlung bei der Staatsanwaltschaft beantragt, diese wurde abgelehnt :-/
Jetzt ist das Problem dass ich entweder 480 Arbeitsstunden ableisten muss oder 80 Tage in Knast muss... Kann man beim Jobcenter ein zinsloses Darlehen o.ä. dafür bekommen? Ich mein ich wäre dann nicht für den Arbeitsmarkt verfügbar oder wäre von Obdachlosigkeit bedroht... gäbe es eine andere institution die das eventuell übernehmen würde?
Ich will eventuell auch anmerken dass ich schon seit mehreren Jahren an Depressionen leide und durch einen Kalten Drogenentzug vor 4 Jahren immer noch nicht ganz "klar" bin, schaff es aber nicht zu einem Arzt, würde das überhaupt was bringen in dieser Situation?
Danke schonmal !!
13 Antworten
Der Staat kommt ja für vieles auf, aber nicht für deine Straftaten.
Leiste die Arbeitsstunden ab - im Moment ist das ja zeitlich kein Problem für Dich. Sobald Du eine neue Arbeitsstelle gefunden hast, kannst Du dich mit der Staatsanwaltschaft erneut in Verbindung setzen und über eine Reduzierung der Arbeitsleistung oder Rückwandlung ind Restgeldstrafe verhandeln. Die werden Dir dabei nicht groß im Wege stehen, wenn Du den Willen erkennen läßt, zu einem geregelten Lebenswandel zurückzukehren.
Nein, bezahlen die nicht. Was stimmt denn nicht mit dir?
"durch einen kalten Drogenentzug vor 4 JAHREN!!! immer noch nicht ganz "klar" bin..."
Alleine der Satz beweist, dass du dich hier selbst anlügst. Wer vor 4 Jahren einen Drogenentzug gemacht hat (ob kalt oder mit Hilfsmitteln) merkt doch 4 Jahre danach nichts mehr davon, außer er war rückfällig - was soll dir da ein Arzt helfen? Wegen der Depressionen geht man zu nem Therapeuten, aber das ist dir wahrscheinlich auch zu viel.
Ich würde dir empfehlen, die Sozialstunden zu machen, dann liegst wenigstens nicht uns auf der Tasche - deine Ersatzhaft würden ja wieder wir Steuerzahler bezahlen. Aber ich glaube kaum, dass jemand der es nicht mal zum Arzt schafft in 4 Jahren, in denen er scheinbar auch nicht gearbeitet hat, es schafft regelmäßig für Lau zu arbeiten... Also nimm die Haft wenigstens wie ein Kerl, wenn du sonst schon keiner bist...
sowas kann man behandeln, wenn man es denn zum arzt "schafft".....du machst es dir sehr bequem und andere sollen dafür herhalten. nö! ganz einfach: NÖ!
wenn du in den letzten 4 Jahren nicht zu derealsiert warst um zu arbeiten, was hinder tdich jetzt daran. Scheinbar hat dich deine Derealisation (was auch immer das sein möge, eine psychatrische Diagnose ist es sicher nicht), bisher ja nicht beeinträchtig. Du machst dir was vor.
Wende dich nochmal ans Gericht wegen Ratenzahlung oder such dir eine Job, bevor der Haftbefehl rausgeht, Dann hast du ne neue Verhandlungsbasis.
https://de.wikipedia.org/wiki/Derealisation Wahrscheinlich auch noch mit Depersonalisation?
Ist ziemlich unangenehm, glaub mir.
frage Eltern, Freunde ob die Dir aushelfen, falls Du keine Überziehungsspielraum hast oder versuche einen Kredit zu bekommen,
verkaufe evtl. vorhandene Wertgegenstände, arbeite gegen Aufwandsentschädigung in der Nachbarschaft, Verein, helfe auf Flohmärkten :) &&&&& gehe zur Tafel auch so sparst Du , kannst über eine Mitwohnzentrale auch Tageweise Deine Einnahmen ein büschen aufbessern
alles Gute
na also so eine Art Nebenverdienst ist nicht anzuraten. Wenn das rauskommt...
meinst Du die Aufwandsentschädigungen?, die dürfen angenommen werden, ist seit ein paar Jahren schon erlaubt, ging damals auch darum um Nachwuchsprobleme in den Vereinen entgegen zu wirken ..
m. lieben Gruß ;)h
da schau her! Danke für die Info :)
♥
lach... glücklich .. meins ♥ schlägt auch für Dich ;)h ich
betrifft das nicht nur Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche? Wenn ich meine Wohnung untervermiete, ist das ja wohl ne andere Sache.
Das hier meinst du?:
Der Freibetrag von 175 Euro gilt nach dem neuen § 11b Abs. 2 S. 3 SGB II für folgende Tätigkeiten: - Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen (so auch für kommunale Mandatstätigkeit) - Einnahmen als Übungsleiter - Einnahmen aus Tätigkeit für gemeinnützige, karitative oder kirchliche Verbände und Organisationen (bislang: anrechnungsfrei bis 500 Euro pro Jahr) - Aufwandsentschädigung für gesetzlichen Betreuer (Vormund). http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-anrechnung-von-aufwandsentschaedigungen-2011.php
Von Wohnung vermieten steht da nix. Und von in der Nachbarschaft arbeiten auch nicht.
Das von der Aufwandsentschädigung ist mir über unseren Sportverein bekannt, ein paar Trainer dürfen die annehmen ohne deswegen einen geringeren Regelsatz zu erhalten. Auch dürfen wir denen das Essen auf unseren Treffen bezahlen oder Trainerscheine, Ersthilfe-Kurse
Natürlich ist es auch Regelsatzempfängern erlaubt gute nachbarschaftliche Beziehungen, Freundschaften zu pflegen :))
Nachbarschaftshilfe, Gefällligkeit und Selbsthilfe darf jeder leisten :), sofern die nicht "nachhaltig auf Gewinn" gerichtet sind!
unter Nachbarschaftshilfe wird das verstanden:::
Die geleistete Arbeit wird von Personen aus dem näheren Umfeld wie etwa Verwandten, Freunden oder Nachbarn erbracht.
Sie beruht auf gegenseitiger Unterstützung.
Sie wird unentgeltlich oder nur gegen ein geringes Entgelt erbracht.
zur Mitwohngelegenheit, das hätte ich besser schreiben müssen.., darum nochmal so..
solange die sich zeitlich im Rahmen von einer üblichen Urlaubszeit befindet...... auf Gegenzeitigkeit .. beruht spricht da nichts gegen.. 21 Tage darf man woanders auch auf Urlaub sein .. Man kann doch eine Städtereise machen und wohnt dann mal da oder dort :)
m.l.G. ;)h
ja, klar kann man nebenbei schwarz ein bischen Geld verdienen - aber erlaubt ist das nicht. Besser wärs, ne richtige Arbeit zu suchen. Oder sich im Falle einer psychischen Erkrankung in Behandlung zu begeben, damit man wieder arbeitsfähig wird, statt bei den Nachbarn um ein bischen Geld zu betteln.
meine Anregungen sind keine Schwarzarbeiten und bedenke wir können soziale Wesen sein :) Verständnis für Mitmenschen in schwieriger Situation aufbringen.. freundlich helfend
m.l.G. ;)h
Keine Chance, nimm die Sozialstunden, alternativ die 80 Tage, solltest Du während der Zeit das Glück haben einen Ein-Euro-Job, oder eine Maßnahme vom Amt zu haben, lässt die Justiz in den meisten Fällen sogar mit sich reden, sprich manwird ortsnah inhaftiert und muss nur über Nacht in den Knast, was wiederum bedeuten würde, dass man weiterhin Anspruch auf sein ALG II hätte.
Ist aber ein riesen Papierkrieg, hierzu solltest Du Dich mal mit einer Arbeitsloseninitiative vor Ort, oder mit einem fitten Sozialarbeiter unterhalten,
Nein, die Steuerzahler bezahlen deine Strafe nicht. Egal, wie du es drehst und wendest. Sie geben dafür auch kein Darlehen.
ich meinte damit dass ich seit 4 Jahren unter einer Derealisation leide... und ich habe in den letzten 4 Jahren sehr wohl gearbeitet, und nicht gerade wenig !