Strafe 90 TS erweitertes Führungszeugnis?
Hallo , studiere Lehreamt und wurde zu 90 TS verurteilt kann ich Probleme kriegen wegen der Verurteilung ? Die steht doch im nur im erweiterten Führungszeugnis oder ?
3 Antworten
In ein Führungszeugnis für Behörden werden Einträge bereits nach 3jahren nicht mehr aufgenommen, da die Frist für die Nichtaufnahme drei Jahre beträgt, § 34 Abs. 1 Nr. 1 a) BZRG. (jede Art von Führungszeugnis)
Die Tilgungsfrist beträgt nach § 46 Abs. 1 Nr. 2 BZRG 5 Jahre. Das bedeutet die Tilgungsfrist abgelaufen. (Bundeszentralregister)
Von dieser Zeit an werden die Einträge in keiner Auskunft mehr erscheinen.
Die endgültige Entfernung wird ein Jahr später erfolgen aus dem Bundeszentralregister.
.... nö, nur später keinen Job als Lehrer.
Im Rahmen der Bewerbung wird nach Vorstrafen gefragt.
Nein 89 wäre egal 90 TS ist eine blitzsaubere Vorstrafe da hat dich der Richter nicht gemocht, weswegen? Wegen Drogen?
Da kannst du Lehramt abharken