Strafe 90 TS erweitertes Führungszeugnis?

3 Antworten

 In ein Führungszeugnis für Behörden werden Einträge bereits nach 3jahren nicht mehr aufgenommen, da die Frist für die Nichtaufnahme drei Jahre beträgt, § 34 Abs. 1 Nr. 1 a) BZRG. (jede Art von Führungszeugnis)

Die Tilgungsfrist beträgt nach § 46 Abs. 1 Nr. 2 BZRG 5 Jahre. Das bedeutet die Tilgungsfrist abgelaufen. (Bundeszentralregister)

Von dieser Zeit an werden die Einträge in keiner Auskunft mehr erscheinen.

Die endgültige Entfernung wird ein Jahr später erfolgen aus dem Bundeszentralregister.

.... nö, nur später keinen Job als Lehrer.

Im Rahmen der Bewerbung wird nach Vorstrafen gefragt.

MKausK  23.09.2017, 21:28

erst ab 91 TS ist man vorbestraft

schleudermaxe  23.09.2017, 21:32
@MKausK

 ..... ?

Geringe Strafe schon entscheidend

Auch eine geringere Strafe kann zu einem Problem werden. So wurde in Berlin ein Mann nicht als Lehrer eingestellt, weil er wegen versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt wurde.

Der Mann war ohne gültigen Fahrschein S-Bahn gefahren und hatte bei einer Kontrolle einen gefälschten Fahrschein vorgezeigt.

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass dem Mann damit die charakterliche Eignung fehle (Az.: 2 Sa 122/17).

Fragen?

MKausK  23.09.2017, 21:39
@schleudermaxe

dann war das ein Idiot, der eine Geldstrafe angegeben hat wo nach einer Vorstrafe gefragt worden ist...

kenne einige die ihre Jugendstrafen (Mopedklau, Ladendiebstahl) bei ihrer BW Bewerbung bei der Frage nach Vorstrafen angegeben haben, abgelehnt..zu doof für die Bundeswehr und das will was heißen, denn Jugendstrafen erscheinen in keinem Führungszeugnis und sind auch keine Vorstrafen

schleudermaxe  23.09.2017, 21:40
@MKausK

.... soll es dann ja wohl geben, trotz Studium.

Nadja12345694 
Beitragsersteller
 23.09.2017, 21:48
@schleudermaxe

Steht es im erweiterten Führungszeugnis ?

Nadja12345694 
Beitragsersteller
 23.09.2017, 21:26

Wie meinst du das ?

Nein 89 wäre egal 90 TS ist eine blitzsaubere Vorstrafe da hat dich der Richter nicht gemocht, weswegen? Wegen Drogen?

Da kannst du Lehramt abharken

MKausK  23.09.2017, 21:15

gehe in Revision zeige dich sehr reuig.... dann kann das noch etwaswerden

Nadja12345694 
Beitragsersteller
 23.09.2017, 21:18
@MKausK

90 TS stehen nicht im normalen Führungszeugnis .. aber ich weis nicht im erweiterten schon 

MKausK  23.09.2017, 21:20
@Nadja12345694

das ist eine Vorstrafe... die sollte im normalen Führungszeugnis stehen was haste den verbrochen

MKausK  23.09.2017, 21:22
@MKausK

du hast Glück 90 Tagessätze ist ein Kuss bei 91 steht es drinnen..letzte Warnung so zu sagen... Ladendiebstahl? oder Drogen?

Nadja12345694 
Beitragsersteller
 23.09.2017, 21:23
@MKausK

Beleidigung und persönlichkeitsrechtsverletzung

MKausK  23.09.2017, 21:24
@Nadja12345694

harte Strafe, aber das steht nicht drinnen, aber pass auf, beim nächsten mal wird es gewiß ernst

Nadja12345694 
Beitragsersteller
 23.09.2017, 21:26
@MKausK

Ja :/ findest du die Strafe hoch ? Schon oder ? Ja glaube der Richter mochte mich nicht .

Nadja12345694 
Beitragsersteller
 23.09.2017, 21:28
@MKausK

Habe Angst wegen mein Studium ..

MKausK  23.09.2017, 21:29
@MKausK

würde dringend einen Kontaktieren, zur Not in Revision gehen

Nadja12345694 
Beitragsersteller
 23.09.2017, 21:31
@MKausK

Doch hatte einen aber bringt ja nichts...

MKausK  23.09.2017, 21:31
@Nadja12345694

was sagt der denn über die Konsequenzen...

schleudermaxe  23.09.2017, 21:33
@MKausK

.... wo steht das nicht drinnen, in der Bewerbung etwa, denn da wird ja danach gefragt.

MKausK  23.09.2017, 21:35
@schleudermaxe

ist ja keine Vorstrafe, sondern eine Geldstrafe