Strafarbeit in der schule rechtens?

9 Antworten

Ob die Lehrerin das Recht hat, Dir eine Strafarbeit zu geben, entscheidest Du und nicht sie. Wenn Du sie erledigst, dann durfte sie, wenn Du sie nicht erledigst, dann durfte sie nicht. Es ist doch völlig egal, was im Gesetz steht. Nach dem Gesetz war auch die Prügelstrafe mal erlaubt. War sie deshalb richtig? Nein!


Strafarbeiten heißen heute Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen und die entsprechenden Paragraphen und Verordnungen sind schwammig formuliert. Ein Lehrer wird es immer verstehen, seine Machtposition auszunutzen. Ich empfehle Dir deshalb, nicht auf der rechtlichen Ebene zu argumentieren.

Es darf bezweifelt werden, dass das hundertmalige Aufschreiben ein und desselben Satzes verhältnismäßig und angemessen ist. Genau das sollen Erziehungsmaßnahmen laut Gesetz aber sein. Da es, wie Du schreibst, bir Dir äußerst selten und bei dieser Lehrerin vermutlich noch nie vorgekommen ist, dass Du etwas vergessen hast, Darf man ihr den Vorwurf machen, unpädagogisch gehandelt zu haben. Aber wie gesagt, ich würde gar nicht auf der rechtlichen Ebene argumentieren.

Wenn Du die Aufgabe erledigst, wird die Lehrerin denken, sie hätte richtig gehandelt und es das nächste Mal wieder so machen. Du scheinst Dich aber ungerecht behandelt zu fühlen, deshalb solltest Du widersprechen und die Aufgabe nicht erledigen. Völlig egal wie die Lehrerin dann reagiert.

Also, selbst wenn sie Dir nach dem Gesetz so eine bekloppte Aufgabe geben dürfte, heißt das ja nicht, dass Du so bekloppt sein musst, diese auch zu erledigen. DU entscheidest das, nicht die Lehrerin.

Wenn Du die Aufgabe dennoch erledigen willst, schreib des Satz am Computer. Die Tastenkombination für "kopieren" und "einfügen" wirst Du wohl kennen

Außerdem kannst Du Dir mal durchlesen, was auf der Seite lehrerfreund.de zu diesem Thema steht:

http://www.lehrerfreund.de/schule/1s/strafe-paedagogisches-mittel/3731

Oder auch im Focus

http://www.focus.de/familie/rechte/was-duerfen-lehrer-unterricht_id_2030293.html

Gruß Matti



Kuhlmann26  07.04.2016, 17:19

Ein User hat mal auf eine änliche Antwort von mir, mit dem "längeren Hebel" argumentiert, an dem der Lehrer sitze. Ich habe folgendes geantwortet:

Die Lehrer sitzen nur so lange am längeren Hebel, wie man sie
da sitzen lässt. Auch sie sind lernende Wesen und werden irgendwann
begreifen, dass Entscheidungen, die nicht auf Basis der Vernunft,
sondern von Macht getroffen werden, nicht wirklich hilfreich sind; auch
für die Lehrer selbst nicht. Warum wohl zählt die Berufsgruppe der
Lehrer zu denen, wo es die meisten Frühverrentungen und Burnouts gibt?

Lehrer sind schnell psychisch am Ende, wenn sie fortwährend im Wiederstand mit ihrem Gegenüber sind. Sie mögen in der einzelnen Auseinandersetzung der Sieger sein; unter anderem, weil sie die stärkeren Waffen haben. Am Ende können sie jedoch nicht gewinnen.

Das geschieht natürlich nur dann, wenn man als Schüler in den Widerspruch zum Lehrer geht. Natürlich nicht wie ein bockiges Kind, sondern sachlich. Ich habe nicht umsonst geschrieben, dass, wenn die Fragestellerin die Aufgabe unwidersprochen erledigt, der Lehrer im Glauben bleibt, seine Erziehungsmaßnahme sei sinnvoll und so weiter machen wird. Je öfter man sich dagegen wehrt, desto schneller wird der Lehrer merken, dass seine Methoden nicht wirken.

paulklaus  08.04.2016, 13:35
@Kuhlmann26

Wie immer HERVORRAGENDE Antwort und ein ebensolcher Kommentar ! Derlei Strafarbeiten waren schon in den 60ern nicht mehr originell !

Ich würde mir ZUMINDEST die Freiheit erlauben, die Lehrerin nach dem PÄDAGOGISCHEN Sinn einer solch' bescheuerten Maßnahme zu fragen !!

pk, Lehrer 

also 100 mal finde ich auch drakonisch bin angehender Lehrer und es hat einen so finde ich sehr züchtigenden Effekt... würde aber lieber mit deiner Lehrerin verhandeln in dem du ihr versprichst es nie wieder zu vergessen und wenn doch du ihr z.B. das vergessene Buch abschreibst, das zeigt ihr dann das du es ernst meinst und die Strafe vllt leicht überzogen ist, als Lehrer also aktiver würde ich das durchgehen lassen nur musst du dann zu deinem Wort stehen und auch wenn es die Buddenbrocks sind :D :P 

Luckybear 
Beitragsersteller
 07.04.2016, 14:27

Ihr seid ja alle mal wieder bestens informiert nicht war qugart? Sei so lieb und bleib bitte beim Thema anstatt eine derartige unproduktive Antwort von dir zu geben . Danke

Simonfragtjetzt  07.04.2016, 14:29
@Luckybear

sorry das ist mein Studium und er hat recht, du wirkst sehr sehr wütend und das kann der Lehrerin sehr missfallen haben, denn Demut ist sehr wichtig wenn du dem aus dem Weg gehen möchtest... wollte ich nur mal anmerken

Luckybear 
Beitragsersteller
 07.04.2016, 14:32

und das ich gerade eben nicht die beste Laune ist doch wohl völlig verständlich nach einer derartigen Situation ...

Simonfragtjetzt  07.04.2016, 14:36
@Luckybear

glaube ich und das ist der Sinn so einer Arbeit :P

paulklaus  08.04.2016, 13:40
@Simonfragtjetzt

Demut gegenüber der Lehrerin ?!?! Es gäbe nichts Schrecklicheres, als sich höchst unsinnigen Strafarbeiten auch noch kleinlaut zu beugen ! So erzieht man spätere Mitnicker, Ja-Sager !!

pk, Lehrer

Luckybear 
Beitragsersteller
 07.04.2016, 14:30

man kann das nicht vergleichen schließlich bin ich jetzt aus der schule. Würde ich so eine Tonart der Lehrerin gegenüber am Tag legen sehe meine Konsequenz definitiv schlimmer aus.

Simonfragtjetzt  07.04.2016, 14:35
@Luckybear

okay denke ich auch.... also ich würde sie anrufen und jammernd ihr das Angebot machen denn Lehrer wird man weil man Kinder mag (ich zähle mal unverschämter weise alle bis 20 dazu) und da will man nicht das es denen schlecht geht und würde ihr aber auch entgegenkommen und mich die nächsten 2 Wochen reinhängen bis zum geht nicht mehr... bis zum "Knochen k*tzen" wie man so schön sagt..... und dann würde ich wieder so sein wie immer..

Luckybear 
Beitragsersteller
 07.04.2016, 14:23

Ich hatte es bis jetzt jedes mal dabei weswegen ich mich ja auch so aufrege, ich vergesse nie meine Materialien. . . Deswegen frage ich mich was der Frau über die Ritze gelaufen ist

qugart  07.04.2016, 14:26
@Luckybear

Ich tippe daruf, dass es dein Verhalten war, dass zu der Strafarbeit geführt hat und nicht das Vergessen des Buches.

Simonfragtjetzt  07.04.2016, 14:27
@qugart

denke auch an de Verhalten... durch Demut kommt man schneller ans Zeil

Das nennt sich "Pädagogische Maßnahme" und ist u.a. auch in der Schulordnung deiner Schule so festgelegt und natürlich erlaubt.

JuraErstie  07.04.2016, 15:29

Unverhältnismäßig war sie, weil es beim ersten Fehlverhalten bereits eine nicht erforderliche und geeignete Maßnahme gibt. Die erfüllt auch keinen legitimen Zweck o.Ä. Das sagt mir mein Judiz.

paulklaus  08.04.2016, 13:45
@JuraErstie

NOCHMALS: Eine UNSINNIGE STRAFRBEIT kann keine pädagogische (!) Maßnahme sein !!

pk, Lehrer

JuraErstie  07.04.2016, 14:50

Auch hier nochmal:

Jede Maßnahme muss in einem angemessenen Verhältnis zum Fehlverhalten der Schülerin oder des Schülers stehen.

§49 Abs. 1 HmbSG.

Und das wird in JEDEM Schulgesetz stehen. So oder so ähnlich.

qugart  07.04.2016, 14:54
@JuraErstie

Woher deine Annahme, dass die Strafarbeit unverhältnismäßig war? Bauchgefühl? Gefühle in Recht? Schlechte Entscheidung.

JuraErstie  07.04.2016, 14:26

Das hat nichts mit mehr mit pädagogischer Maßnahme zu tun. Er schreibt ERSTMALS. Wenn dir das einmal passieren würde, würdest du dich ja auch nicht auf "pädagogische Maßnahmen" einstellen.

qugart  07.04.2016, 14:35
@JuraErstie

Die Tatsache (so es denn eine ist und keine Mutmaßung) dass die pädagogische Maßnahme aufgrund des einmalig vergessenen Buches durchgeführt wurde, führt nicht zu einer unrechtmäßigen Auslegung der geltenden Schulgesetze.

nein ganz im gegenteil, finde ich sogar richtig so....

Luckybear 
Beitragsersteller
 07.04.2016, 14:20

Du spinnst genauso wie sie.

Tommkill1981  07.04.2016, 14:21
@Luckybear

Was ist daran so schlimm eine Strafarbeit von der Lehrerin zu bekommen. Das war bei uns damals genauso....gut 100 mal einen satz schreiben ist übertrieben da gibt es auch andere Möglichkeiten..

JuraErstie  07.04.2016, 14:25

Es geht um's Prinzip. Wenn du einmal vergisst dir morgens die Zähne zu putzen, dann schlägt dir die auch keine aus, oder? Nennt sich Verhältnismäßigkeit.

Luckybear 
Beitragsersteller
 07.04.2016, 14:22

DAMALS ist nicht heute! merk dir das !

Tommkill1981  07.04.2016, 14:23
@Luckybear

Oh eine ganz schlaue....Selber Schuld hab einfach alles dabei oder mache deine Hausaufgaben dann hast so ein Problem nicht...

Nein, darf er nicht. Sinnloses wiederholtes aufschreiben von Sätzen ist verboten.

Finde ich auch total überzogen. Eine einfache Rüge doch bitte dran zu denken hätte es beim ersten mal übrigens auch getan.

qugart  07.04.2016, 14:25

Wo steht, dass das verboten? Jetzt rein aus Interesse....

Nordseefan  07.04.2016, 14:28
@qugart

In den meisten Schulgesetzen, die sind aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich

qugart  07.04.2016, 14:36
@Nordseefan

Nein. Da steht kein einziger Satz über ein Verbot von pädagogischen Maßnahmen.

paulklaus  08.04.2016, 13:42
@qugart

Eine hochgradig UNSINNIGE Strafarbeit ist KEINE pädagogische Maßnahme !!

pk, Lehrer

Nordseefan  08.04.2016, 16:58
@paulklaus

Päadagogische Maßnahmen sind ja auch nicht verboten.

Es wäre zwar auch überzogen, aber erlaubt gewesen wenn du  einen Aufsatzt hättest schreiben müssen, warum es sinnvoll ist , seine Unterrichtsmaterialien mitzubringen.

Aber bei reinem mehrmaligen schreiben lernt man nicht wirklich was. deshalb verboten