Polizeikontrolle - Was dürfen die alles?
Tach!
Da ich fast jedes Wochenende in eine Kontrolle komme und immer schön anständig bin und alles mit mir machen lasse wollte ich mal wissen was den die Polizei alles darf.
Auf die Frage ''Wohin fahren sie'', darf ich darauf antworten ''Geht sie nichts an'' ? Darf die Polizei mein Handschuhfach öffnen ? Kofferraum ? Den Inhalt im Kofferraum, Tasche o.ä ? Muss ich mich mit der Polizei überhaupt unterhalten ? Darf ich alles Verweigern, wenn sie z.B die hinteren Türen beim Fahrzeug aufmachen um reinzuschauen ?
Dankbar über jeden Rat :-)
-- Wenn es heisst ''Fahrzeug ausschalten'' und ich antworte ''Meine Batterie ist recht Schwach'' müssen die mich Überbrücken oder darf ich den Motor laufen lassen ?
10 Antworten
In den Kofferaum schauen dürfen die nicht,dass dürfen nur die Kollegen vom Zoll.Da du aber das Warndreieck und den Verbandskasten im Kofferraum hast,mußte den ja notgedrungen öffnen.Denn den mußt du vorzeigen.Allerdings dürfen die dir kein Knöllchen geben wenn der Verbandskasten abgelaufen ist.Das Verfallsdatum ist eine Angabe vom Hersteller wie bei Lebensmittel auch.Und abgelaufenen Jogurt oder Konserven kann man ja auch noch essen.
Also, wenn die Vorrausetzungen dafür gegeben sind geht das alles recht einfach.
Du musst nicht antworten wo du hinfährst, meist gehört das auch zum netten Gespräch. Im Grenzbereich ist es allerdings wichtig für zb Drogen oder Einreisekontrollen bzw Zoll.
Öffnen Handschuhfach oder Kofferraum wäre i.d.R. eine Durchsuchung nach §102 oder 103 StPO. Eher selten nach dem Polizeigesetz. Dann liegen meist Tatsachen vor die die Annahme rechtfertigen das zb Drogen aufgefunden werden können! Teils braucht man nur Vermutungen bzw. Kriminalistische Erfahrung.
Ohne das irgendwas passiert ist sollte dir niemand der Beamten einfach dein Handschuhfach/Kofferraum öffnen.
Wenn du hinten die Scheibengetönt hast (zb) dann wäre das erforderlich,öffnen der Tür, 1. zwecks Kontrolle (weitere Personen etc) oder auch 2. wegen der Eigensicherung.
Das Fahrzeug solltes du ausschalten 1. Umwelt 2. Eigensicherung 3. Vorbeugung Straftaten / Ordnungswidrigkeiten.
Wenn du es nicht machst kann man zb nach dem Landesimmissionsschutzgesetz gehen. unnötiges "laufen" lassen des Motors zb. dann bekommst du ein Verwarngeld.
Überbrücken muss dich die Polizei nicht, es sei den du stellst gerade im Verkehr eine konkrete Gefahr im Straßenverkehr dar. I.d.R. nicht, da du ja nicht üblicherweise mitten auf der Autobahn angehalten wirst.
Höfliche Fragen wegen Motor laufen lassen, werden je nach Einzelfall ja auch sinnvoll beantwortet.
Bei einer anlassbezogenen (aktuelle Fahndung z. B.) muss Dir gesagt werden warum. Werden nur Papiere kontrolliert. Natürlich ist die Frage nach Warndreieck und Verbandskasten legitim, da dies Dinge meist im Kofferraum liegen hat der Polizist meist seinen Blick in den Kofferrraum.
Fragen nach dem woher, wohin und warum müssen nicht beantwortet werden.
Im Grunde empfiehlt es sich jedoch, wenn man nichts zu verbergen hat, sich kooperativ zu geben. Es passieren da manchmal seltsame Dinge die man, mangels Zeugen, hinterher nicht beweisen kann.
Moin,
bei ner so genanten "allgemeinen" Verkehrskontrolle musst du nur deine Papiere vorzeigen, (nichtmal aushändigen), evtl noch Warndreieck u. Verbandkasten.
Alles was darüber hinaus geht, halte ich für ne gezielte Kontrolle.
Da muss dir dann der Anlass genannt werden.
Um 8im Handschuhfach zu schnüffeln benötigen die sogar n Beschluss.
Ich muss grundsätzlich niemandem nichts aushändigen.
In dem § steht nur, dass ich den Weisungen folge zu leisten habe.
Ich muss mich ausweisen und die Papiere> zeigen, sonst nix.
D.h. der Polizist darf meinen Ausweis o. Papiere lesen, während ich das Alles schön fest halte.
Ob das vernünftig ist, steht woanders.
Auch solche Sachen, wie Ausweispapiere kopieren usw. muss man nicht mit sich machen lassen.
Dass solche Spitzfindigkeiten die Situation nicht wirklich entspannen, dürfte klar sein.
Aus der Hand geben muss ich aber NIX.
Doch. Du hast die Pflicht! Steht in Kommentaren zum Gesetz. Und die ergeben sich aus der Rechtssprechung. Wie soll ich sonst kontrollieren ob dein FS gefälscht ist...
Kannst es ja gerne mal ausprobieren. Ich hab sowas schon mit Zwang durchgesetzt. Die anschließende Beschwerde des "ach so klugen Verkehrteilnehmers" wurde mit dem Hinweis auf die Rechtmäßigkeit abgebügelt.
Du bist nicht verpflichtet Angaben zu machen, wohin Du fährst. Du solltest auch einer Durchsuchung widersprechen. Allerdings darfst Du Dich nicht gegen polizeiliche Maßnahmen wehren.
Vorsichtig solltest Du mit Äußerungen sein,womit Du angeeckst. Erst daduch verschärfst Du die Situation.
Mit der Polizei mußt Du Dich nicht unterhalten, Du mußt aber Angaben zu Deiner Person machen. Personalausweis zeigen, reicht da.
Woher habt ihr nur immer solchen Quatsch?
Papiere müssen auf Verlangen ausgehändigt werden!!! -> § 36 V StVO + Erläuterungen