Darf der Lehrer ein kostenpflichtigen Ausflug erzwingen?
Hey Leute
Ich bin 20 Jahre alt und Schüler einer schulischen Ausbildung am Oberstufenzentrum.
Unsere eine Lehrerin wollte mit uns einen (für uns) kostenpflichtigen Ausflug machen. Da wir jedoch schon einmal dort waren und ich es total sch**** fand wollte ich nicht noch einmal mit und dafür noch Geld aus meiner eigenen Tasche bezahlen(somal ich ziemlich knapp bei Kasse bin und für sowas sinnloses kein extra Geld ausgeben kann)
Also habe ich mich geweigert, hab ihr mein Problem geschildert, bin auf taube Ohren gestoßen und hab letztendlich dafür 4 Fehlstunden bekommen.
Ich bin der Meinung, dass mich keine Lehrkraft zwingen darf mein privates Geld auszugeben. Schließlich habe ich ihr angeboten, dass ich stattdessen ein Vortrag oder ähnliches ausarbeite. Ohne Erfolg.
Nunja... jetzt wollte ich mal nachfragen, ob das so überhaupt Rechtens ist. Schließlich habe ich nicht unterschrieben, dass ich einverstanden bin. Wäre vielleicht ganz gut, wenn jemand irgendein § kennt, welcher das umfasst. Dann kann ich ihr paar Fakten auf den Tisch knallen xD
Natürlich will ich das ganze so friedlich wie möglich lösen, aber ich will auch mein Recht behalten. Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Danke
10 Antworten
Hast du mit deinen Eltern darber gesprochen und sie wollten dir das Geld nicht bezahlen?
Hast du es deinen Lehrern schriftlich mit unterschrift deiner Eltern mitgeteilt das du nicht teilnehmen wirst?
Wenn du diese 2 punkte getan hast geh zum direktor und beschwere dich. Du hast den Lehrer rechtzeitig darüber informiert das du nicht mitfährst.
Also wenn mir der Fragesteller schreibt das er 20 ist. Dann weiß ich das dann brauche ich keine 2 extra kommentare die das gleiche nochmal sage.
Für mich klingt das so als hätte der Lehrer es überhaupt nicht mitgekriegt das du nicht mitfährst. Aus diesem Grund gibt man für sowas immer schriftliche absagen, dann ist man auf der sicheren seite. Eventuell braucht man sie garnicht und eine mündliche hätte gereicht aber z.b. für diese Situation hätte es geholfen.
Der Fragesteller ist 20, da haben die Eltern nix mehr mit zu tun.
Ich bin 20 und wohne seit 2 Jahren nicht mehr bei meinen Eltern.
zu 2. ich habe ihr gesagt, dass ich dafür kein Geld ausgeben werde. Mündlich.
Darf sie auch nicht, wenn du das Geld nicht hast, hast du es eben nicht, du kannst es dir nicht aus dem Ärmel schütteln. Du kannst nicht gezwungen werden dein (mehr oder minder vorhandenes) Geld für etwas auszugeben das du nicht willst und nicht brauchst. Geh zum Chef, stell die sache richtig.
Zwingen darf der Lehrer dich nicht zu dem kostenpflichtigen Ausflug. In begründeten Fällen sagen die Lehrer schon mal okay brauchst nicht mit,bspw. wenn man nicht laufen kann aufgrund einer Erkrankung, Gelenkschädigung.Verletzung etc. Aber dann sollte der Schüler auch kompromissbereit sein und entweder den Tag in eine andere Klasse gehen oder zu Hause Aufgaben bearbeiten, wobei ich es bei gesundheitlichen Gründen eigtl. für ungerechtfertigt halte, weil es ja dann nicht aus Unlust ist. Aber nun ja, schaden kann es ja dann auch nicht.
Anders hätte es jetzt ausgesehen, wenn du einen Krankenschein gehabt hättest oder sonstwie terminiert gewesen wärst, das wäre dann ein begründetes Fehlen.
Versuche nochmal mit der betroffenen Lehrkraft zu reden.
lg, jakkily
Zumal du diesen Ausflug schon mal gemacht hast gibt es keinen Grund dich zu zwingen. Schulen haben die Möglichkeit ihren Schülern Ausflüge zu bezahlen, wenn diese das nicht selber können. Das hat man dir offensichtlich nicht angeboten. Mach ein Gespräch mit der Schulleitung.
da der ausflug auch schule ist, ist teilnahme pflicht. welcher §? Kommt auf das bundesland an, da die schulgesetze ländersache ist. guck mal hier vielleicht findest du was. wahrscheinlich hätetst du in der zeit eine andre klasse besuchen müssen. http://www.bildungsserver.de/Mitwirkung-der-Schuelerinnen-und-Schueler-562.html
und wo steht in deinen netten link das es pflicht ist an einer kostenpflichtigen veranstaltung teil zu nehmen?
ich hab ja geschrieben viellleicht findest du dort was. Ich konnte es dir nicht raussuchen, weil ich nicht weiß in welchem bundesland du bist. Also erst dort dein bundesland eingeben , dann kannst du das schulgesetz deines landes lesen. ok?
ne man findet nix^^
tut mir leid.
Mit 20 ist der Schüler volljährig und braucht nichts von den Eltern irgendwo vorlegen. Genauso muss die Absage nicht schriftlich sein, wenn die Einladung dazu auch nicht schriftlich war, da die Lehrerin es sicher nur mündlich angekündigt hat.