Meine Rechte bei einem Diebstahl

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Du hast das Recht das die Polizei hinzugezogen wird. Du musst dem Angestellten nicht folgen, du musst dich von ihm nicht durchsuchen lassen auch deine Tasche ist tabu. Die Anschuldigung musst du dir natürlich erst einmal Gefallen lassen nur kann durch je nachdem wie das ganze abläuft Schadenersatz verlangen wenn dir ein wirklicher Schaden entsteht. Du musst halt selber entscheiden ob du kooperativ bist oder auf stur schaltest. Ich persönlich würde das vom Verhalten der Beteiligten abhängig machen, wenn man mir klar erklärt warum man glaubt das ich eine Ladendiebstahl begangen habe und ich diesen Ausführungen folgen kann bin ich kooperativ wenn nur dummes Gelaber kommt bestehe ich auf die Polizei und wenn die kommen würde ich auch erst einmal drauf bestehen das geklärt wird ob ein ausreichender Tatverdacht vorliegt, den nur weil irgend ein Ladendetektiv meint ich könnte etwas geklaut haben heißt das noch lange nicht das eine Durchsuchung durch die Polizei gerechtfertigt ist.

Ergebnis soll sein , wie kann die Fragestellerin etwas entwenden und den Schuh umdrehen, zu Lasten des Marktes

Viele

Nein

Nein

Ja

Im Einzelnen : Du musst deine Tasche nicht öffnen, die Angestellten dürfe n dich bitten ,du darfst dich aber weigern. Ausnahme: Es besteht ein konkreter Verdacht, sprich, du wurdest beobachtet, als du etwas in die Tasche gesteckt hast, aber selbst dann darfst du darauf bestehen, ds die Polizei gerufen wird und DIESE deine Tasche inspiziert.. Der Supermarkt hat kein Recht, die Taschenbeschau sonst durchzusetzen.

Ohne diesen konkreten Verdacht darf man dich auch nicht ins Büro "zerren" oder sonst wie festhalten. Macht der Markt das trotzdem, ist das Freiheitsberaubung. Die Unterstellung des Diebstahles ist eine Beleidigung, in deinem Fall könnte sogar Nötigung dazu kommen, aber Nötigung ist immer schwierig.

Was der Markt darf, ist deine Personalien feststellen, der Rest ist Sache der Polizei.. IMMER vorausgesetzt, es besteht, wie bereits gesagt, ein konkreter Verdacht.

Wobei in deiner Frage fehlt, ob die Polizei dazu geholt wurde. Wenn nicht, hat de Markt heftigst Probleme....

Eine Anzeige gegen den Supermarkt wird erfolgreich sein...

Hier noch mal ein Link dazu.,

http://ulrics1.wordpress.com/2013/06/19/taschenkontrollen/

GoetheDresden  03.10.2014, 11:57

Die Unterstellung eines Diebstahles ist keine Beleidigung. Märchenstunde ist nur Sonntag Nachmittag. Und Nötigung ist die Erpressung einer Handlung zum Nachteil des Genötigten unter Androhung von Gewalt! Also erst richtig informieren und dann schreiben, statt so einen Unfug zu erzählen. Bei Verdacht eines Diebstahles ist der Markt (bzw. der Markt-Detektiv) berechtigt, dich bis zum eintreffen der Polizei - notfalls auch mit körperlicher Gewalt (falls der mutmaßliche Dieb um sich schlägt oder anderweitig agressiv wird) festzuhalten. Also dein 2. Absatz ist grundlegend falsch. Der Rest stimmt aber.

Anton96  13.10.2014, 07:41
@GoetheDresden

Bei einem reinen Verdacht ist das Festhalten eine Freiheitsberaubung wenn kein Diebstahl vorliegt. Es muss schon ein begründeter Verdacht vorliegen und das bedeutet für die Haus Sicherheit sie muss den Diebstahl praktisch beobachtet haben oder die Beobachtungen lassen nur den Schluss zu das ein Diebstahl vorliegt. Bitte eines nicht vergessen gegen eine ungerechtgertigte Festnahme darf ich mich im Rahmen der Notwehr verteidigen. Wenn sich also der vermutete Diebstahl nichtbestätigt hat sowohl der Ladendetektiv als auch der Laden die Arschkarte gezogen.

Falsche Anschuldigungen sind strafbar, Du solltest eine Anzeige stellen, direkt zur Staatsanwltschaft damit.

Zivielrechtlich hast Du einen Anspruch auf Entschädigung, ich würde dafür 400,- € verlangen. Und sogar mit dem Gericht drohen.

Am besten ist es immer nicht mitzugehen, dass Mußt Du sagen und stehenbleiben bis die Polizei da ist.

Bei Eintreffen der Polizei sagst Du, dass Du deshalb nicht in einen anderen Raum geht, weil Du ungewollten Sex vermeiden willst.

Du musst auf jeden Fall da bleiben musst aber nicht deine Tasche öffnen aber der Polizei musst du den Inhalt zeigen Wenn man dich auf Verdacht Kontrollieren will also wen dich keiner bei etwas beobachtet hat oder haben kann, kannst du denjenigen wegen Nötigung Anzeigen

Viele werden sagen wen du nichts zu verbergen hast kannst du ihnen ja deine Tasche zeigen

Ich hatte mal das Problem mit einen Lehrling ich Hänge immer meinen Einkaufsbeutel an den Wagen der wollte jedes mal rein schauen ich habe dann jedes mal nein gesagt und das ich langsam sauer werde mich auf verdacht kontrollieren zu lassen und habe ihn mit einer Anzeige gedroht und ihm geraten sich mal genauer darüber zu informieren

Grüße Nasch1