Dürfen Lehrer vergessene Strafarbeiten direkt mit 6 bewerten?
Guten Tag,
Ich habe heute vergessen eine Strafarbeit abzugeben, die ich gestern ohne wirklichen Grund aufbekam, abzugeben. Die Reaktion des Lehrers war direkt einen 6. Jetzt stell ich mir die Frage ob er das überhaupt darf?
Nach meinem Wissen sind Noten keine Disziplinierungsmaßnahme, sondern ein Mittel um die Leistung eines Schülers zu messen. Wohne in Rheinland Pfalz
9 Antworten
Eine nicht erbrachte Leistung wird mit 6 bewertet, wie ein leeres Blatt. Total normal. Außerdem hast du die Strafarbeit nicht vergessen sondern absichtlich nicht gemacht.
Nach meinem Wissen sind Noten keine Disziplinierungsmaßnahme, sondern ein Mittel um die Leistung eines Schülers zu messen.
Okay, den Grund muss der Lehrer dir erklären, aber wenn du die "Strafarbeit" nicht erledigst, ist das eine Leistungsverweigerung, die durchaus mit 6 bewertet werden kann. Sprich deine Leistung war ungenügend.
Bevor du dich dafür entscheidest die Aufgabe nicht zu tun, solltest du dich mit deinem Lehrer unterhalten und nach dem Warum fragen.
MfG
http://www.lehrerforen.de/index.php?thread/25545-strafarbeiten/ also gegen die 6 kann man nichts mehr machen? Finde die Reaktion schon ein wenig überzogen
Hey :)
Eine Strafarbeit ist eben auch eine Arbeit, die du für die Schule anfertigst und die bewertet werden darf und wenn du den Abgabetermin nicht einhälst, ist es eine nicht erbrachte Leistung ---> folglich eine 6. Somit bewertet der Lehrer deine Leistung ganz korrekt.
Wenn es für irgendetwas eine Frist gibt, gilt sie. Fristverlängerungen sind ein Entgegenkommen und nicht selbstverständlich. Weder in der Schule und außerhalb dieser noch weniger.
Was du von der Strafarbeit hälst spielt dabei (leider) keine Rolle. Manche Lehrer vergeben sie unverhältnismäßig häufig oder aus noch so unerheblichen Gründen, dann ist das natürlich sehr ärgerlich. Dennoch, eine Aufgabe ist eine Aufgabe und sie muss erledigt werden.
LG
Es ist immer das Gleiche!
Sich erst nicht an Vorgaben halten und dann, wenn die Konsequenzen folgen, flennen!
Nein eben nicht…. ich habe die geschrieben nur daheim liegen
lassen. Eine komplette Seite abschreiben und übersetzten. Es wäre mir ja egal
hätte der Lehrer ein Grund. Dies war aber nicht der Fall... Tischnachbar redet
ich werde verwarnt und auf Protest dagegen bestraft….
Es ist ja auch eine Strafarbeit, für etwas. Wenn du die nun nicht machst, dann ist es ja keine Strafe gewesen, deshalb die Reaktion mit einer 6. eine zweite Strafarbeit hätte es ja wohl nicht gebraucht.
klar sind Noten theoretisch keine Disziplinierungsmaßnahme, aber praktisch scheinabr schon. Unser Lehrer hat extra einen Punkt weniger auf Zeugnis geschrieben, als Motivation! So viel dazu!
Wenn du die Strafarbeit für nciht angemessen hälst, dann musst du zum Direktor und das bestreiten. Demenstprechend auch die 6. Ansonsten wie gesagt, war es ja als Strafe egdacht, da muss es ja auch irgendwie fruchten, sonst hat es keinen Sinn.
Lieben Gruß,
Murrka