dürfen lehrer taschen durchsuchen?

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Ich kann dir helfen komm aus Ö: Also 1. darf sie nicht einmal dein Handy durchsuchen und wenn du solche dinge oben hättest macht das auch nichts!! 2. deie Tasch darf si nur untersuchen wenn es um Schulischie Dinge z.B hefte Bücher handelt!!!!

sellari3 
Beitragsersteller
 11.03.2010, 21:45

wieso würde das nix machen? die hat meine mutter angerufen, und ihr gesagt, dass sie ihr mein handy bringen soll, weil sie mich sonst wegen verstößen gegen das jugendschutzgesetz, verhetzung, wiederbetätigung uvm... anklagt. wie mach ich jez also weiter? was sind die nächsten schritte, wie ich vorgehen muss?

LeaderG  11.03.2010, 22:22
@sellari3

Ich komme zwar aus der BRD aber ich denke auch in Ö ist das anklagen der Staatsanwaltschaft vorbehalten. Lass sie macgen, sie kann dir nichts. Du solltest aber eine beschwerde bei der schulleitung einreichen und villt. liegt sogar nötigung vor.

BBaron  11.03.2010, 21:27

nein auch nicht bei büchern oder heften!

Das darf nur die Polizei und auch nicht einfach so. Und dass sie es vor versammelter Klasse gemacht hat, macht es noch schlimmer.

Nein darf sie nicht. Das dürfen nur zuständige Beamte Polizei, Zoll etc.

Grundsätzlich darf sie das nicht. Wenn sie den Verdacht hat, eine Straftat läge vor, müßte sie diese zur Anzeige bringen. Nur die Polizei ist berechtigt, solch ausgedehnte Kontrollen durchzuführen. Hosentaschen ect. kommt schon fast einer Leibesvisitation gleich. Ich würde diesen Vorfall einfach bei der Schulbehörde melden und ein Disziplinarverfahren gegen sie anstrengen. Strafrechtlich kommt da in keinem Fall viel raus. Sowas wird meist wegen Geringfügigkeit eingestellt. Es gäbe noch die Möglichkeit, sie wegen falscher Verdächtigung, bzw. übler Nachrede anzuzeigen, wenn Du von ihr falsch verdächtigt wurdest. In jedem Fall aber ist es moralisch nicht vertretbar, wenn schon überhaupt, sowas vor versammelter Mannschaft durchzuführen. Ich rate Dir, wende Dich an die Schulleitung und wenn das nix hilft, an die Schulbehörde.

Die Taschendurchsuchung ist immer freiwillig, solltest du dich wehren geht es zum Schulleiter. Besteht ein Verdacht auf eine Straftat kann auch die Polizei hinzugezogen werden.