Stornogebühren wie läuft das?
Hallo, also ich hab mein fitnessstudio gekündigt und hab mich gefragt warum die aufeinmal so viel abziehen dann hab ich per Mail nachgefragt keine Antwort
dann hab ich mein Geld eingezogen
darauf hin haben Sie mir geantwortet warum der Betrag diesmal höher ist
und nächsten Tag schicken Sie mir eine Zahlungserinnerung mit einer Stornogebühr von 10,11€
ich seh ehrlich gesagt nicht ein das ich das zahlen soll
muss ich das echt zahlen ?? Müssen die nicht erst mal irgend ein anderes schreiben rausschicken bevor sie noch mehr Geld verlangen ?
4 Antworten
Also, erstmal zwei Dinge.
1. Du hast gekündigt. Zu welchem Termin? Und dieser Termin würde auch bestätigt?
2. Das Studio hat dir den Beitrag abgebucht. Der war höher als sonst. Du hattest das verpeilt und hast die Abbuchung rückgängig gemacht.
Ob du das Zahlen musst, hängt von Punkt 1 ab. Sofern die Kündigung akzeptiert und bestätigt ist zum 31.10. Musst du nix zahlen.
Wenn die Kündigung nicht wirksam ist, musst du schon zahlen. Und dann musst du auch die Stornierung zahlen. Du hast es ja auch herbeigeführt. (Verursacherprinzip)
Wie das läuft steht in den AGB, die du bei Vertragsabschluss akzeptiert hast.
Genau, also mußt du zahlen, wenn die Kündigung nicht korrekt war.
Also es steht nichts davon drinne wenn du es zurück gebucht hast und nichts davon drinne das ich Storno Gebühren zahlen soll
erst wenn ich zwei Monatsrechnungen nicht bezahlt habe
Das Zurückbuchen kostet Geld. Das meinen die mit Storno. Du hast die Abbuchung storniert. Dass sie dir die Kosten aufbrummen ist normal.
Der Zahlungsempfänger ist freilich bestrebt, die ihm durch das Fehlschlagen einer Lastschrift entstehenden Kosten als Schadensersatz vom Zahlungspflichtigen erstattet zu bekommen. Soweit es sich um Kosten für solche Lastschriften handelt, deren Fehlschlagen der Zahlungspflichtige verschuldet hat, ist gegen dieses Ansinnen im Grundsatz auch nichts einzuwenden. Ein Zahlungspflichtiger, der den Zahlungsempfänger beauftragt, fällige Beträge im Lastschriftverfahren von seinem Konto einzuziehen, verletzt seine vertraglichen Pflichten, wenn er einen erfolgreichen Lastschrifteinzug etwa durch eine nicht ausreichende Kontodeckung oder eine grundlose Stornierung der Lastschrift vereitelt. Es entspricht der gesetzlichen Regelung des § 280 Abs. 1 BGB, das jemand, der seine vertraglichen Pflichten schuldhaft verletzt, der anderen Vertragspartei für den entstandenen Schaden aufkommen muss. Nach § 280 BGB kann der Zahlungsempfänger freilich nur den im Einzelfall tatsächlich entstandenen Schaden ersetzt verlangen, dessen Höhe er im Streitfall nachweisen muss.https://www.deutscher-verbraucherschutzverein.de/aktuelles_thema/monatsthema_201012_AGB_Ruecklastschriftgebuehr_Ruecklastschrift_Einzugsermaechtigung.html
Klär das mit der Kündigung! Wurde sie bestätigt?
was steht denn im Vertrag ?
Es steht auch drinne kosten bei rückbuchung
das Mitglied ist verpflichtet dafür zu sorgen dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich sind die dadurch entstanden kosten vom Mitglied zu tragen.
und sonst nichts zur Kündigung?
Nein
dann sind die Gebühren nicht statthaft.
Ok vielen Dank :)
Mahngebüren dürfen nur so hoch sein, wie die tatsächlichen Kosten, für die entstehung der Mahnung plus Zinsen.
2,50 werden normalerweise für die Aufsetzung des Mahnbriefs und Versand angesetzt. Allerdings kostet eine Lastschriftrückbuchung Gebühren, in der Regel je nach Bank zwischen 3-6€. Diese kann das Studio natürlich von dir zurückverlangen, wenn deine Rückbuchung ungerechtfertigt war.
Also währen in deinem Fall 6-9€ Aufschlag angemessen.
Frag sie, wie die 10€ zustande kommen.
Es steht auch drinne kosten bei rückbuchung
das Mitglied ist verpflichtet dafür zu sorgen dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich sind die dadurch entstanden kosten vom Mitglied zu tragen.