Stornogebühren wie läuft das?

4 Antworten

Also, erstmal zwei Dinge.

1. Du hast gekündigt. Zu welchem Termin? Und dieser Termin würde auch bestätigt?

2. Das Studio hat dir den Beitrag abgebucht. Der war höher als sonst. Du hattest das verpeilt und hast die Abbuchung rückgängig gemacht.

Ob du das Zahlen musst, hängt von Punkt 1 ab. Sofern die Kündigung akzeptiert und bestätigt ist zum 31.10. Musst du nix zahlen.

Wenn die Kündigung nicht wirksam ist, musst du schon zahlen. Und dann musst du auch die Stornierung zahlen. Du hast es ja auch herbeigeführt. (Verursacherprinzip)

Wie das läuft steht in den AGB, die du bei Vertragsabschluss akzeptiert hast.

Laabomba 
Beitragsersteller
 01.11.2018, 21:39

Es steht auch drinne kosten bei rückbuchung

das Mitglied ist verpflichtet dafür zu sorgen dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich sind die dadurch entstanden kosten vom Mitglied zu tragen.

Bitterkraut  01.11.2018, 21:43
@Laabomba

Genau, also mußt du zahlen, wenn die Kündigung nicht korrekt war.

Laabomba 
Beitragsersteller
 01.11.2018, 21:37

Also es steht nichts davon drinne wenn du es zurück gebucht hast und nichts davon drinne das ich Storno Gebühren zahlen soll

erst wenn ich zwei Monatsrechnungen nicht bezahlt habe

Bitterkraut  01.11.2018, 21:41
@Laabomba

Das Zurückbuchen kostet Geld. Das meinen die mit Storno. Du hast die Abbuchung storniert. Dass sie dir die Kosten aufbrummen ist normal.

Der Zahlungsempfänger ist freilich bestrebt, die ihm durch das Fehlschlagen einer Lastschrift entstehenden Kosten als Schadensersatz vom Zahlungspflichtigen erstattet zu bekommen. Soweit es sich um Kosten für solche Lastschriften handelt, deren Fehlschlagen der Zahlungspflichtige verschuldet hat, ist gegen dieses Ansinnen im Grundsatz auch nichts einzuwenden. Ein Zahlungspflichtiger, der den Zahlungsempfänger beauftragt, fällige Beträge im Lastschriftverfahren von seinem Konto einzuziehen, verletzt seine vertraglichen Pflichten, wenn er einen erfolgreichen Lastschrifteinzug etwa durch eine nicht ausreichende Kontodeckung oder eine grundlose Stornierung der Lastschrift vereitelt. Es entspricht der gesetzlichen Regelung des § 280 Abs. 1 BGB, das jemand, der seine vertraglichen Pflichten schuldhaft verletzt, der anderen Vertragspartei für den entstandenen Schaden aufkommen muss. Nach § 280 BGB kann der Zahlungsempfänger freilich nur den im Einzelfall tatsächlich entstandenen Schaden ersetzt verlangen, dessen Höhe er im Streitfall nachweisen muss.https://www.deutscher-verbraucherschutzverein.de/aktuelles_thema/monatsthema_201012_AGB_Ruecklastschriftgebuehr_Ruecklastschrift_Einzugsermaechtigung.html

Klär das mit der Kündigung! Wurde sie bestätigt?

was steht denn im Vertrag ?

Laabomba 
Beitragsersteller
 01.11.2018, 21:40

Es steht auch drinne kosten bei rückbuchung

das Mitglied ist verpflichtet dafür zu sorgen dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich sind die dadurch entstanden kosten vom Mitglied zu tragen.

Lotttchens  01.11.2018, 21:42
@Laabomba

und sonst nichts zur Kündigung?

Laabomba 
Beitragsersteller
 01.11.2018, 21:44
Lotttchens  01.11.2018, 21:46
@Laabomba

dann sind die Gebühren nicht statthaft.

Laabomba 
Beitragsersteller
 01.11.2018, 21:49
@Lotttchens

Ok vielen Dank :)

Mahngebüren dürfen nur so hoch sein, wie die tatsächlichen Kosten, für die entstehung der Mahnung plus Zinsen.

2,50 werden normalerweise für die Aufsetzung des Mahnbriefs und Versand angesetzt. Allerdings kostet eine Lastschriftrückbuchung Gebühren, in der Regel je nach Bank zwischen 3-6€. Diese kann das Studio natürlich von dir zurückverlangen, wenn deine Rückbuchung ungerechtfertigt war.

Also währen in deinem Fall 6-9€ Aufschlag angemessen.

Frag sie, wie die 10€ zustande kommen.