Inkassobrief erhalten trotz gedecktem Konto wurde vom Fitnessstudio kein Geld abgebucht was soll ich tun & kann dies überhaupt Rechtens sein?
Ich brauche dringend Hilfe. Hab heute einen Brief von einem Inkassobüro in Wuppertal erhalten mit einer Forderung in Höhe von 789,11€.
Ich bin seit mehreren Jahren in ein und dem selben Fitnessstudio angemeldet. Ich lag im September wegen einer Knieop im Krankenhaus und hatte somit nicht die Möglichkeit mein Bankkonto zu verfolgen. Da ich viel um die Ohren hatte die letzten Wochen (OPs, Private Probleme, etc.) hab ich einfach immer nur danach geschaut, dass mein Konto immer genügend gedeckt ist für alle monatlichen Kosten.
Nun kam heute der Brief indem steht ich solle den Betrag bis 21. Dezember 2015 zahlen! Und zwar die fehlende Zahlung von September bis jetzt Dezember und das komplette nächste Jahr weil mein Vertrag mit einer 12 Monatskündigungsfrist gekündigt wurde!! Nun hab ich folgendes Problem:
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Mein Konto war von September bis jetzt ausreichend gedeckt! Und habe auf meinem Vertrag eingewilligt, dass das Fitnessstudio eine Einzugsermächtigung hat!
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In dem Inkassobrief steht ich hatte am 7. Dezember 2015 bereits die erste Mahnung bekommen. ICH HATTE NIEMALS ZUVOR EINEN BRIEF BEKOMMEN MIT EINER ZAHLUNGSERINNERUNG!!!! Einfach nur erlogen, dass ich eine Mahnung erhalten hätte. Da ich auf diese nicht reagiert hätte wäre nun dieser Betrag zu zahlen.
Also habe weder kein Geld auf dem Konto gehabt, noch eine Mahnung erhalten. Und das Fitnessstudio hat eine Einzugsermächtigung!
Und ich habe dann heute erst meine Komtoauszüge abgeglichen und bemerkt, dass seit September nichts mehr abgebucht wurde!
Bitte helft mir ich bin Schülerin und hab total viel um die Ohren in den letzten Wochen. Mich lässt dass hier nicht mehr schlafen.
10 Antworten
Mein Konto war von September bis jetzt ausreichend gedeckt! Und habe auf meinem Vertrag eingewilligt, dass das Fitnessstudio eine Einzugsermächtigung hat!
Damit ist die Sache klar.
- Das Fitnessstudio hat dir keine Kündigung geschickt? Dann besteht der Vertrag weiter. Selbst wenn dir eine Kündigung zugegangen wäre, so können nicht 100% der Kosten als Schadenersatz veranschlagt werden.
- Das Inkassobüro und das Studio wird mal freundlich auf § 293 BGB hingewiesen. Wenn ein gültiges SEPA-Mandat bestand und man nicht bucht, befindet man sich in Annahmeverzug.
- Du verlangst also vom Studio, dass die die Beiträge bei dir einziehen und dem Inkassobüro kündigst du an, wenn sie dich noch mal belästigen, wirst du gegen den Betreiber Strafanzeige stellen wegen versuchter Nötigung und versuchtem Betrug. Ebenso beschwerst du dich beim aufsichtsführenden Oberlandesgericht.
Mich lässt dass hier nicht mehr schlafen.
Merke für die Zukunft: Inkassobüros sind private Dienstleister. Sie sind belanglos. Sie können nichts und dürfen nichts, was der Gläubiger nicht selbst auch darf und kann. Es ist das gesündeste diese weitgehend zu ignorieren.
1. solche Vertragsklauseln wären einfach mal unwirksam, weil sie zu einer unberechtigten Bereicherung des Studios führen würden.
2. Hast du erfunden
3. Wenn die Forderung bestitten wird, kann die Inkassofirma überhaupt nichts ausrichten. Dann wäre auch ein Mahnbescheid sinnlos, da dem widersprchen wird.
Wer Ratenzahlungen mit einer Inkassofirma vereinbart hat keine Ahnung oder zu viel Geld.
Sich mit dem Gläubiger zu einigen, kann sinnvoll sein. Die Inkassofirma bleibt dabei komplett außen vor.
Wer eine strittige Forderung an eine Auskunftei meldet, wird wegen Kreditgefährdung verklagt.
Inkassofirmen gibt man grundsätzlich kein Geld. Wer sie als Dienstleister anheuert, darf die auch bezahlen.
Die müssen keine Kündigung schicken.
Doch müssen sie, denn eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung.
dass fehlende Zahlungen oder Rücklastschriften die Kündigung auslöst und dann die ganze Summe bis zum Vertragsende auf einen Schlag fällig wird.
Das ist korrekt, aber hier nicht gegeben. Es lag schließlich laut Aussage der Fragestellerin ein Lastschriftmandat vor, man hat nur nicht gebucht.
Es gab mind. eine Rücklastschrift.
Reine Vermutung und durch KEINE Stelle in der Frage belegt.
Annahmeverzug, gibt es im Übrigen nur bei Bringschulden und nicht bei Holschulden.
§ 293 BGB im Volltext: Der Gläubiger kommt in Verzug, wenn er die ihm angebotene Leistung nicht annimmt.
Geht also woraus hervor? § 293 BGB ganz sicher nicht. Wenn mein Konto gedeckt ist und ich eine Einzugsermächtigung zeitlich unbefristet erteilt habe, bin ich raus aus der Nummer als Schuldner.
Sie belästigen daher nicht, sondern handeln im Auftrag.
Generell in Ordnung, aber auch im Auftrag darf ich keine haltlosen Forderungen eintreiben. Beauftrage ich jemanden damit einen Mord zu begehen werde ich genau so bestraft, wie der, der ihn ausführt. Eine widersprochene Forderung darf nicht weiter außergerichtlich betrieben werden. Macht der Schuldner klar, dass er die Forderung oder Teile davon nicht anerkennt MUSS der Gläubiger das gerichtliche Mahnverfahren einleiten oder klagen, alles andere wäre Nötigung und lässt sich auch zivilrechtlich durchsetzen (strafbewehrte Unterlassungserklärung).
Derbe gegen sie vorzugehen könnte Mahn-/Vollstreckungsbescheid mit Schufa-Einträgen auslösen.
Ein Eintrag bei der Schufa bedingt IMMER der Zustimmung des Schuldners und folgender Voraussetzungen:
- Das eintragende Unternehmen ist Mitglied der Schufa. Machen nicht alle, kostet nämlich Geld.
- Der Schuldner hat bei Vertragsschluss einer wirksamen Schufaklausel zugestimmt. Gibt es im Telekommunikationsbereich oder in der Finanzdienstleistung, bei Autokäufen etc. Bei Fitnessstudios habe ich es bisher noch nicht gesehen.
- Die Forderung ist fällig (ja), der Schuldner in Verzug (nein), sie wurde angemahnt (nein) und auf die Folgen des Eintrags mind. 14 Tage vorher hingewiesen und vor allem muss die Forderung unbestritten (nein) sein
Anstelle der Zustimmung (welche auch durch Unterlassen des Widerspruchs konkludent erteilt werden kann) bedarf es der gerichtlichen Feststellung der Schuld. In jedem anderen Fall wäre ein Eintrag eine Kreditgefährdung (§ 824 BGB) und das Inkassüro macht sich schadenersatzpflichtig.
Einem gerichtlichen Mahnbescheid widerspricht man durch ankreuzen und rechtzeitiges Zurücksenden, damit endet das Mahnverfahren (§§ 688 ff ZPO). Ein Vollstreckungsbescheid (§§ 699 ff ZPO) bedingt das vorher einem Mahnbescheid nicht fristwahrend widersprochen wurde oder es einen Beschluss oder Urteil in einem streitigen Verfahren gegeben hat.
Sie kennen sich gut im Schuldwesen aus.
Deutsche Gerichte sehen das anders und meine persönliche Erfahrung in 11 Jahren als Unternehmer auch. Inkassogebühren werden gegenüber Verbrauchern i.d.R. komplett gestrichen, selbst bei berechtigter Hauptforderung, weil der Gläubiger durch das Inkassobüro keinen Mehrwert erhält (§ 254 BGB gilt entsprechend), das Inkassobüro oft auch Erfolgsbasis arbeitet und dem Gläubiger nie eine Rechnung stellt, ergo gibt es auch keinen Verzugsschaden, der zu ersetzen wäre.
Das Gesündeste ist es sich mit dem Gläubiger zu einigen.
100% Zustimmung. Der soll einfach seine dämlichen Ausstände abbuchen, wenn er doch ein SEPA-Mandat hat und das ganze Affentheater absagen.
Wenn er das Inkassobüro als seinen Vertreter bestimmt hat, dann greifen diese voll durch, wenn man die ignoriert
Inkassobüros sind NICHT zur Vertretung des Auftraggebers im streitigen Verfahren vor Gericht berechtigt. Das RDG behält diese Aufgabe ausschließlich den Rechtsanwälten vor. Womit wir wieder bei § 254 BGB wären. Rechtsdienstleister die dem Gläubiger keinen Mehrwert bieten, gehen niemals zu Lasten des Schuldners.
Die tragen dich bei Schufa und Creditreform oder Bürgel ein und erwirken auch Vollstreckungsbescheide oder bringen den Vorgang vor Gericht.
Das dies gequirllter Schwachsinn ist, haben wir mittlerweile erörtert. Wenn die Fragestellerin die Wahrheit sagt, schmeißt der Richter das mit Eingang der Klageerwiderung kostenpflichtig für den Gläubiger raus.
Illegale, zweifelhafte Inkassobüros sind Betrüger
Jedes Inkassobüro, dass im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen ist, ist erstmal legal vom Amts wegen her. Das heißt aber nicht, dass deren Vorgehensweise immer korrekt ist. Es kommt gelegentlich schonmal vor, dass Inkassobüros die Lizenz entzogen bekommen, weil sie sich Methoden wie Nachstellung, Nötigung oder versuchtem Betrug bedienen.
http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/
@Georg63
Deine Antwort zeigt viel Halbwissen. Ich habe jetzt keine Lust alles zu belegen und zu beweisen. Vielleicht überzeugt dich der Link von der Schuldnerberatung.
1+2. Habe ich nicht erfunden. Das ist Standartklausel von vielen, ja fast allen Fitnessclubverträgen. Mit Unterschrift hat man sie anerkannt und sie sind nicht Bereicherung, da es den Vertragsbruch regelt
3. Bestrittene Forderungen nehmen anständige Inkassobüros erst gar nicht an. Die werden gleich zum Anwalt durchgewunken.
Ab Punkt 3 kommt nur noch Polemik in dem Beitrag. Ich sprach deutlich nur von unbestrittenen Forderungen. (Die liegt hier nicht vor.) Milchkatzee mach es besser nicht, sonst erlebst du dein blaues Wunder. Frag besser mal einen Anwalt wie er diese Ratschläge findet.
Viele verstehen nicht den Unterschied zwischen einem zugelassenem und eine nicht-zugelassenem Inkassobüro. Das muß man trennen genauso wie berechtigte und bestrittene Forderungen.
Mein Gott so viel Quatsch in einem Beitrag.
Milchkatzeee, bevor du darauf hörst, geh besser zur Verbraucherzentrale oder einem Anwalt.
Milchkatzeee, bevor du darauf hörst, geh besser zur Verbraucherzentrale oder einem Anwalt.
Bezahlt du ihr das? Der Schwachsinn war in deinem Beitrag, den hab ich auseinandergenommen.
Alles was ich geschrieben habe kann ich durch Gesetzestexte oder Urteile belegen. Du brauchst nur fragen.
Vergiss es einfach. Es ist schlichtweg falsch, was du schreibst. Und ja, das, was Kevin und Georg schreiben, ist vollkommen korrekt. Verträge sind immer dazu da, dass sie beiderseitig eingehalten werden. Eine fristlose Kündigung bei Annahmeverzug durch den Gläubiger ist schlichtweg unmöglich. Das wird auch jeder Anwalt und jeder Verbraucherzentralen-Mitarbeiter gerne erklären.
Und nein, Geldschulden sind nicht automatisch "Schischulden", bei denen es nie einer Mahnung bedarf. Das ist rechtlicher Blödsinn.
Und wenn das Konto stets gedeckt war und es keine Rücklastschrift gab laut TE, kannst du nicht einfach erfinden, dass es sehr wohl eine gab.
@mepeisen
Realitis hat das sehr fein formuliert und alle lesen darüber hinweg. Sie hat das sehr geschickt gemacht und Ihnen fiel es nicht einmal auf.
Also wenn ich Realisti richtig lese hat sie nicht gesagt: Geh zu einer Verbrauchzentrale, sondern "bevor du auf Kevin hörst" geh dahin.
Ja, Verträge müssen von beiden eingehalten werden. Mit der fehlenden Bezahlung werden in den meisten Studioverträgen immer die ganze Summe bis zum Vertragsende fällig. Dafür muss man den nicht einmal kündigen. Das ist Bestandteil des Vertrages. Die Kündigung ist noch ein weiteres Thema und unabhängig von der Bezahlung. Mit der sofortigen Fälligstellung der Summe wird nicht automatisch gekündigt. Sie darf also bis zum Ende noch dort trainieren, muß aber schon alles bezahlen. Im Gegenteil, die Fragestellerin muß sogar noch eventuell selber kündigen, wenn der Vertrag sich nicht automaitsch verlängern soll. Unbedingt im Vertrag nachlesen! Das könnte dort drinstehen. Notfalls mal nachfragen.
Ja, Geldschulden sind nicht automatisch Schickschulden. Es ging ja auch nicht um Bring- oder Schickschulden sondern um die Tatsache, dass der Lastschriftvertrag nicht eingelöst wurde. Der Begriff "Annahmeverzug" ist hier nicht glücklich gewählt. Vermutlich kommt dabei raus, dass es ein Ablauffehler, Systemfehler oder Ähnliches ist. Realisti reagiert auf die Begrifflichkeit nicht auf den Zahlungsausfall.
Dass eine Rücklastschrift vorliegt, wird Realisti aus dem Kontext geschlossen haben. Warum sonst sollte ein Studio auf ein Mitglied verzichten wollen und es verärgern?
Ich denke, die Fragestellerin macht jetzt einfach Folgendes:
- Eine ärztliche Bescheinigung besorgen für die Ausfallzeit mit Begründung
- Die Bankunterlagen und die Post prüfen (nicht eingelöste Lastschriften werden meist schriftlich von der Bank bestätigt)
- Dann ins Studio stiefeln und mit denen reden und es erklären lassen. Dabei darum bitten, dass sie den Inkassoauftrag zurücknehmen. Das Studio bei der Inkassofirma!
Welche Inkassobude war das denn? Dann googlen wir die mal. Dann gucken wir mal, ob es ein eingetragenes und registriertes Inkassobüro ist.
Die müssen keine Kündigung schicken.
Falsch. Erstens widerspricht das dem aktuellen Verbraucherrecht, und zweitens ist eine Kündigung *immer* eine empfangsbedürftige Willenserklärung. Wenn der Vertragspartner nicht erfährt, dass eine Kündigung erfolgt ist, ist sie nie rechtswirksam geworden.
Im Vertrag ist meistens geregelt, dass fehlende Zahlungen oder Rücklastschriften die Kündigung auslöst
Das ist richtig, jedoch siehe oben entsprechend zu kommunizieren (und vorbehaltlich der Frage, ob die Klausel überhaupt gültig ist)
und dann die ganze Summe bis zum Vertragsende auf einen Schlag fällig wird
Das ist von vorneherein rechtsunwirksam. Der BGH hat bereits mehrfach entschieden, dass nur der angemessene Schadenersatz berechnet werden kann, der sich aus den monatlichen Kosten lt. Vertrag abzüglich der Einsparung aufgrund des Wegfalls der Nutzung berechnet. Das sind regelmäßig nichtmal 50% dieser Summe.
Es gab mind. eine Rücklastschrift.
Lt. Aussage des OP nicht. Und falls nicht, ist das gesamte Verfahren hinfällig.
Somit hat sie einseitig den Vertrag gebrochen. Annahmeverzug, gibt es im Übrigen nur bei Bringschulden und nicht bei Holschulden.
Völliger Quatsch. Setzen, sechs.
Das Inkassobüro wurde vom Gläubiger beauftragt.
Das ist aber das Problem des Gläubigers, nicht des Schuldners.
Sie belästigen daher nicht,
Haha.
sondern handeln im Auftrag. Derbe gegen sie vorzugehen könnte Mahn-/Vollstreckungsbescheid mit Schufa-Einträgen auslösen.
Abstruser Unfug. Das ist genau die Art von ominösen Nebelkerzen, mit denen Inkassos herumfuchteln mangels juristischer Substanz. EIn Inkasso kann weder einen Schufa-Eintrag noch einen MB/VB auslösen (was immer das heißen soll). Falls es das täte, beginge es eine Straftat und würde zudem selbst einen Grund geben, bei der zuständigen Aufsichtsbehörde den sofortigen Entzug der Lizenz zu beauftragen.
Wir sprechen hier ja nicht von erfundenen sondern von realen Schulden aus seinem Vertragsverhältnis.
Nein. Genau davon ist hier nirgends die Rede. Bitte Brille putzen.
Eine übereifriger Strafantrag vergiftet die Situation könnte dazu führen, dass der Kostenapparat aufgebläht wird bzw. sie aus Verärgerung keine Ratenzahlungen etc. mehr akzeptieren.
Man handelt keine Ratenzahlungen mit einem Inkassobüro aus. Niemals.
Deine verschwurbelten Einlassungen hier lassen leider die Vermutung aufkommen, dass Du selbst für ein Inkasso arbeitest. Ansonsten kann ich mir nicht erklären, wie man soviel Unsinn und Falschinformationen so geballt abladen könnte.
Gnothi seauton.
Haha, du vermutest mich in einem Inkassobüro. Genauso könnte ich bei deinen Stammtischparolen glauben, du bist erfahrener Schuldner.
Für dich zum Mitschreiben. (Ich schreibe für dich auch extra langsam ;-)
Wenn du keine Betrügerbutze hast sondern ein ganz normales Inkassobüro dann haben die sehr wohl einen festen Vertrag mit der Schufa, Creditreform, Bürgel oder was auch immer. (Zu sehen an dem Werbesiegel auf deren Unterlagen. Dafür braucht man deren Genehmigung.) Sie melden dort auch fleißig ein. Das ist je nach Form der Eingabe (z. B. nur Adressabgleich bis hin zu gleich ganz titulierte Forderung) verschieden lang sichtbar. Das kostet nur 2,00 € pro/Einmeldung. Ein Inkassobüro hat durchaus die Kenntnisse einen Mahnbescheid zu erwirken oder einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen. Doch vorher gucken die sich an, ob es sich auch rechnet. Nur Betrüger scheuen das.
Bestrittene Sachen werden nicht eingemeldet sondern wandern zum Rechtsanwalt. Das hat keinen Einfluß auf die Lizenz. Da würde dann auch eher die Schufa strafend aktiv, weil gegen die Benutzungsrichtlinien verstoßen wurde. Die Lizenz wird entzogen, wenn sie z.B. Leute bedrohen. Das darf niemand, weden wir noch der Gläubiger noch ein IK-Büro.
Wenn wie hier die Forderung bestritten wird, hat sie nichts, aber auch gar nichts bei einem Inkassobüro zu suchen. Da stimme ich dir voll und ganz zu. Normalerweise kenne ich auch meine Vertragspartner. Ein Olaf Tank hat es heute schwerer. Doch dann reagiere ich früher. Ich weiß doch ob meine Rechnungen bezahlt sind.
Bevor ich alle Beteiligten anzeige und vergrätze, rede ich erst mit ihnen. Dabei bleibe ich.
Wenn du keine Betrügerbutze hast sondern ein ganz normales Inkassobüro dann haben die sehr wohl einen festen Vertrag mit der Schufa, Creditreform, Bürgel oder was auch immer.
Das ist ja schön und gut, aber der Fragesteller nicht, wenn er keine Klausel unterschrieben hat. Wenn zwei Leute einen Vertrag schließen tangiert das keine dritte Partei.
Ein Inkassobüro hat durchaus die Kenntnisse einen Mahnbescheid zu erwirken oder einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen.
Klar, das Mahnverfahren einzuleiten ist ja nicht so schwierig. Geht online. Gerichtsvollzieher wird aber nur Eier schaukeln, bis man ihm die vollstreckbare Ausfertigung eines Titels vorlegt.
Dem Rest stimme ich zu.
Haha, du vermutest mich in einem Inkassobüro.
Zumindest argumentierst Du genauso.
Genauso könnte ich bei deinen Stammtischparolen
Aha.
glauben, du bist erfahrener Schuldner.
Kaum. Allerdings seit über 20 Jahren Selbstständiger - und Du darfst mir schon glauben, dass ich weiss, wie man Forderungsmanagement betreibt.
Für dich zum Mitschreiben. (Ich schreibe für dich auch extra langsam ;-)
Ich glaube kaum, dass Du schneller Schreiben kannst, als ich Lesen.
Wenn du keine Betrügerbutze hast sondern ein ganz normales Inkassobüro
Sprich eine Betrügerbutze (um bei Deinem eigenwilligen Jargon zu bleiben).
dann haben die sehr wohl einen festen Vertrag mit der Schufa, Creditreform, Bürgel oder was auch immer.
Durchaus korrekt. Das hat aber auch gar niemand bezweifelt.
(Zu sehen an dem Werbesiegel auf deren Unterlagen. Dafür braucht man deren Genehmigung.) Sie melden dort auch fleißig ein.
Das können sie gerne tun - solange die Einmeldungen juristisch und formal korrekt sind. Das aber setzt genau voraus, dass
- der Schuldner die Forderung nicht bestreitet,
- die entsprechenden Formvorschriften beachtet wurden, und
- der angebliche Schuldner mit dem tatsächlichen Schuldner identisch ist.
Ist dies nicht der Fall, macht sich das Inkasso schadenersatzpflichtig. Insbesondere in Bezug auf den letzten Punkt passiert das praktisch ständig.
Das ist je nach Form der Eingabe (z. B. nur Adressabgleich bis hin zu gleich ganz titulierte Forderung) verschieden lang sichtbar. Das kostet nur 2,00 € pro/Einmeldung.
Und dann willst Du mir erzählen, Du würdest nichts mit Inkassodiensten zu tun haben? Sehr glaubwürdig. Woher wüsstest Du sonst, was SCHUFA, Bürgel und Co so als Gebühr nehmen?
Ein Inkassobüro hat durchaus die Kenntnisse einen Mahnbescheid zu erwirken
Klar. Das hat allerdings jeder andere, der über Internetzugang verfügt, ebenso. Und? Das Amtsgericht prüft ja schließlich nicht, ob die Forderung zurecht besteht. Das kann auch ein dressierter Schimpanse eingeben.
oder einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen.
Lachhaft - nicht ohne VB. Und dahin ist ein langer Weg.
Doch vorher gucken die sich an, ob es sich auch rechnet. Nur Betrüger scheuen das.
Falsch. Einen MB würde ein Inkasso schon beantragen - vorausgesetzt, die Forderung wäre dann eben auch gerichtlich durchsetzbar. Genau daran scheiden sich die Geister - denn die Gerichte streichen die Fantasiegebühren in den wenigen Fällen, die tatsächlich mal als Klage vor eben selbigem landen, in aller Regel auf fast Null zusammen. *Deswegen* geht das so gut wie nie vor Gericht. Und genau deswegen ist die Einschaltung eines Inkassos auch reine Schikane, und dient in vermutlich 99% aller Fälle gerade nicht der Forderungseinbringung des Gläubigers.
Die Lizenz wird entzogen, wenn sie z.B. Leute bedrohen. Das darf niemand, weden wir noch der Gläubiger noch ein IK-Büro.
AHa. Du arbeitest also nicht beim Inkasso - dann bleiben wohl nur die erfurchtgebietenden Dienste wie infoscore etc.pp - deren Datenbanken vermutlich auch Kleintiere, Aliens und internetverbundene Hausgeräte enthalten. Zumindest ist die Datenlage da so grottenschlecht, dass deren Benutzung eigentlich schon Schmerzensgeld für die Kunden inkludieren müsste.
Bevor ich alle Beteiligten anzeige und vergrätze, rede ich erst mit ihnen. Dabei bleibe ich.
Dem zumindest ist zuzustimmen. Nur - Beteiligte sind hier alleine Gläubiger und Schuldner. Mit dem Inkasso hat der Schuldner nichts zu tun.
Realitis hat das sehr fein formuliert und alle lesen darüber hinweg
Der Verweis, sich doch an eine Verbraucherzentrale zu wenden, ist auch OK. Aber das war nicht Realistis einziger Satz. Daneben steht leider viel Unfug und eingesehen hat er es auch nicht, dass Unfug daneben stand.
Wenn man sich dann heute informiert in einem Forum und jemand schreibt schlichtweg falsche Infos und bleibt nach Klarstellung sogar noch dabei, unterstellt denen, die das alles korrekt darstellen gefährliches und falsches Halbwissen, dann ist das schlimm. Wenn dann später jemand vorbei kommt und nicht liest, dass die Angaben von Realisit, woher soll er denn wissen, was richtig und was falsch ist, wenn es niemand klar stellt aus Angst, dass Realisti beleidigt ist?!?
Das ist Bestandteil des Vertrages
Du musst grundsätzlich zwischen Schuldnerverzug und Gläubigerverzug unterscheiden. Es gibt einige Gesetze, über die man sich weder vertraglich noch per AGB einfach mal so hinweg setzen kann. Die fristlose Kündigung, die das Studio hier vornehmen will, ist ein gravierender Eingriff in den Vertrag. Die fristlose Kündigung ist nur möglich, wenn es dafür einen gravierenden Grund gibt.
Darüber hinaus will das Studio aber nicht nur fristlos kündigen, es will Schadensersatz ohne weitere Leistungen zu vollbringen. Und das ist der Knackpunkt, um den es hier geht. Natürlich: Es wurde nicht bezahlt und die ausstehenden Monate müssen bezahlt werden. Aber Schadensersatz gibt es grundsätzlich nur dann, wenn der Schuldner den Schaden verursacht hat. Das BGB ist eindeutig und lässt sich nicht via Vertrag aushebeln. Wenn der Gläubiger wegen Annahmeverzug dieses Problem überhaupt erst verursacht hat, steht ihm kein Schadensersatz zu. So einfach ist das.
Mit der sofortigen Fälligstellung der Summe wird nicht automatisch gekündigt
Was du konstruieren willst (Umwandlung von monatlicher Zahlweise auf Vorauszahlung bis Vertragsende bei ausbleibender Zahlung) ist unmöglich. Denn auch hier gilt: Verträge sind erst mal so zu erfüllen, wie sie abgeschlossen wurden. Solch eine Vertragsänderung ist nicht möglich. Klar, in einer Theorie kann man sich so ein Konstrukt überlegen aber auch hier würde der Kunde einseitig benachteiligt und damit würde diese Klausel der Inhaltskontrolle zum Opfer fallen.
In der Praxis kommen solche Konstrukte auch nicht vor. Da wird einfach fristlos gekündigt und dann bis Vertragsende Schadensersatz gefordert. Davon ging ich auch aus.
Der Begriff "Annahmeverzug" ist hier nicht glücklich gewählt.
Er ist bewusst so gewählt, denn das ist der Wortlaut aus dem BGB ;-) So findet Dr. Google auch die richtigen Bezüge. ;-)
Vermutlich kommt dabei raus, dass es ein Ablauffehler, Systemfehler oder Ähnliches ist
Und auch dann ist und bleibt es beim Annahmeverzug. Bei einem nicht vom Schuldner zu vertretenden Problem. Das Problem ist erst dann vom Schuldner zu vertreten, wenn es von ihm oder seinem Erfüllungsgehilfen (=seiner Bank) verursacht wurde. Das sind die Spielregeln. Der Schuldner hat die Zahlung angeboten via Lastschriftermächtigung und der Gläubiger hat sie nicht angenommen, warum auch immer. Ob dabei die Katze des Studiobesitzers den Vertrag aufgefressen hat (meine Katze kämpft auch mit allem, was aus Druckern kommt) oder ob es die Bank vom Gläubiger war oder ob der Gläubiger es vergessen hat, ist egal für das Verhältnis zwischen Anbieter und Kunde.
Warum sonst sollte ein Studio auf ein Mitglied verzichten wollen und es verärgern?
Niemand geht von Absicht aus. Aber das ist halt das Problem, wenn alles voll automatisiert ist und man kein Bock hat, irgendwelches kaufmännisches Personal einzustellen, was wenigstens nochmal drüber schaut, bevor es das ganze ans Inkasso abgibt. Geiz ist geil...
Das ändert aber an der zivilrechtlichen Beurteilung nichts, ob nun Absicht oder Fahrlässigkeit vorliegt beim Gläubiger.
@realisti
Hand aufs Herz
Das ist eine extreeeem wohlwollende Darstellung des Inkassogeschäftes
Und so ein kraftvolles juristisch fundiertes Auftreten , wie von Dir geschildert , haben Inkassofirmen auch nicht
Sind ja keine Anwaltskanzleien ;)
Hier ist § 293 BGB nicht angesagt. Hier geht es um nicht angenommene Leistungen.
§ 286 (4) BGB. Das triffts dann wohl eher:
Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat.
Hier ist § 293 BGB nicht angesagt. Hier geht es um nicht angenommene Leistungen.
Erklär mir das bitte mal!
Die Dame war krank. Das Fitnessstudio ist seiner Pflicht den Zugang zu den Räumen zu ermöglich nachgekommen, die Leistung wurde also bereitgestellt. Wie oft und wann sie davon Gebrauch macht ist doch ihr überlassen. Mein Internetprovider kann mir auch nicht vorschreiben wie lange ich mindestens im Monat für das Geld was ich bezahle zu surfen habe. Ebenso interessiert es meinen Vermieter herzlich wenig ob ich in der Wohnung lebe oder nur Miete bezahle damit sie hübsch da steht.
Es lag eine Einzugsermächtigung vor und trotzdem wurde nicht gebucht. Es bleibt wie du es drehst und wendest ein Annahmeverzug. Das Fitnessstudio hat exakt Anspruch auf die Monatsbeiträge für September bis Dezember, NICHTS anderes.
Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat.
Eben, meine Rede. Es liegt kein Zahlungsverzug vor.
Wenn vertraglich die Lastschrift vereinbart war und das Konto gedeckt war, dann ist es Aufgabe des Gläubigers, die angebotene Leistung in Form von auf dem Geld befindlichen Konto, per Lastschriftauftrag vom Konto abbuchen zu lassen, sie also anzunehmen. Du kannst versuchen, da herumzureden, wie du willst. Du liegst mit deinen Ausführungen einfach nur falsch.
Der Schuldnerverzug kann nur entstehen, wenn im Einflussbereich des Schuldners die Lastschrift verhindert oder ihr widersprochen wird oder wenn Überweisung vereinbart war.
Bist du schon über 18 Jahre alt?
Da gibt es nur Eines. Geh zum Studio und kläre das ab. Wenn sie dich als Kunden behalten wollen, dann sollen sie den Inkassoauftrag wieder zurückziehen. Dafür werden sie die ausstehenden Raten haben wollen. Nimm bitte ein Attest vom Arzt mit. Normalerweise hätteste du das schon im September klären sollen. Zumindest solltest du den Restbetrag bis zum Ende des Vertrages abtrainieren dürfen.
Wenn die partout nicht wollen, dann mußt du versuchen beim Inkassobüro eine Ratenzahlung auszuhandeln. Versuche dich zu vergleichen (also die Summe zu drücken). Beginne erst mit den Raten, wenn ihr euch geeinigt habt. Am besten mit schriftlicher Bestätigung. Dann sollen sie nach BGB §367 (1) verrechnen. (Erst auf die Forderung und danach auf die Kosten). Prüfe auch den Inkassoanteil. Der sollte angemessen sein.
Mit Inkassobüros Ratenzahlungen zu vereinbaren ist Schwachsinn und zwar ein riesiger Schwachsinn. Die wollen ihre stets ungerechtfertigten Gebühren anerkannt sehen und schlagen ihre Rateneinigungsgebühr noch drauf. So blöd das klingt: Aber ein Vollstreckungsbescheid mit Ratenzahlung beim Gerichtsvollzieher ist stets billiger. Dieses Grundwissen sollte man haben, wenn man hier beim Inkasso-Thema mitdiskutieren will.
Da hat aber jemand noch nicht viele verschiedene Vollstreckungsbescheide studiert.
Ein cleveres Inkassobüro hat seine Kosten sofort mit in den Vollstreckungsbescheid eingestrickt und läßt sie vom Gerichtsvollzieher gleich miteintreiben. Wenn es anders wäre, wären sie ja schön doof.
Ratenverträge sollen vor dem Vollstreckungbescheid verhindern, dass es zu einem kommt.
Ein cleveres Inkassobüro hat seine Kosten sofort mit in den Vollstreckungsbescheid eingestrickt und läßt sie vom Gerichtsvollzieher gleich miteintreiben. Wenn es anders wäre, wären sie ja schön doof.
Natürlich versuchen sie das. Aber ein halbwegs intelligenter Schuldner wird beim Zugang des Mahnbescheids bei berechtigtet Hauptforderung zumindest Teilwiderspruch einlegen, eben gegen die Inkassokosten und rechtswidrigen Schwachsinn wie ggf. Kontoführungsgebühren (Inkassobüros sind keine Banken!)
Dann landen sie auch nicht im Vollstreckungsbescheid. Wer hier auf dem Baum pennt, ist eben selbst schuld, wenn die am Ende mittituliert werden.
Ratenverträge sollen vor dem Vollstreckungbescheid verhindern, dass es zu einem kommt.
Natürlich, hier ist das Inkassobüro ganz Kaufmann und Kapitalist. Es verdient ja mehr dran.
Vor dem VB kommt der MB, dem man teilweise widersprechen kann. Als einzige Gebühren laufen auf: Gerichtsgebühr(32€ bei entsprechend niedrigem Streitwert) und die 25€ Inkassogebühr gemäß §4 RDGEG. Daneben laufen für die Einschaltung des Gerichtsvollziehers bei beispielsweise 6 Raten etwa 50€ Gebühren auf inkl. RVG.
Macht unterm Strich als Beispiel etwa 110€. Die Inkassogebühr von 70,20€ und die Rateneinigungsgebühr von noch mehr liegt deutlich darüber.
Bevor du hier denkst, ich hätte keine Ahnung, informiere dich bitte. Du lehnst dich hier in deinen Beiträgen viel zu weit aus dem Fenster.
Wenn die partout nicht wollen, dann mußt du versuchen beim Inkassobüro eine Ratenzahlung auszuhandeln.
Es gibt überhaupt keinen Grund für eine Ratenzahlung, schon gar nicht mit den Neppern vom Inkassobüro.
Es gibt überhaupt keinen Grund für eine Ratenzahlung, schon gar nicht mit den Neppern vom Inkassobüro.
Das kann ganz böse nach hinten losgehen. Mein Nachbar war genauso schlau wie "kevin1905". Er hat jetzt einen Schufaeintrag und einen Vollstreckungsbescheid an der Backe mit dem doppelten Betrag, wie urspünglich gefordert.
Der hatte sogar schon deshalb einen Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen. Ich weiß auch nicht ob der Nickname "Kevin" ein Gütesiegel ist. ;-) (Sorry, Kevin 1905, aber der Nick ist ein Steilvorlage für so einen Spruch)
Du weißt doch am Besten selber, ob es eine erfundene oder echte Forderung ist.
Dein Nachbar hat sich vermutlich sehr ungeschickt angestellt.
Ich habe noch nie einen Cent an eine Inkassofirma bezahlt - nicht mal an deren Anwälte - komischerweise kam nie eine Klage^^
Das wollen Inkassofreunde immer nicht so gern hören oder gar lesen, aber es ist so - wer sich auf Inkassofirmen einlässt ist selber schuld. Da ist selbst der Gerichtsvollzieher billiger.
@ Georg63
Der Nachbar hat am Stammtisch auch immer wieder gehört: "Inkassobüros sind alle Betrüger, den mußt du ignorieren." Das hat er fleißig gemacht.
Viele Mahnungen die man bekommt (besonders über email) stammen aus dubiosen Quellen und verlangen viel Geld für merkwürdige Dinge. Das sind die schwarzen Schafe. Beispiel: Moskau Inkasso. Die machen viel Wirbel und dürfen ohne Zulassung noch nicht einmal kassieren.
Aber es gibt auch die nomalen Inkassobüros. Was z.B. macht ein Handwerker, der für seine gute Arbeit kein Geld sieht? Der hat mal Maler, Automonteur oder Tierarzt gelernt. Nur, wie ein Mahnwesen funktioniert oder wie man Mahnbescheide ausfüllt wurde denen nicht wirklich beigebracht. Auch der sucht sich ein anständiges Inkassobüro, welches das für ihn erledigt. Die Handwerker haben vor lauter Aufträgen oft gar keine Zeit Rechnungen zu schreiben oder gar noch die offenen Posten zu verwalten und stehen dann hilflos vor einem Schuldenberg. Ein Großteil der Ein-Mann-Betriebe scheitert genau daran.
Eine Klage ist ja auch gar nicht das Ziel eines Inkassobüros. Das ist der Broterwerb von Anwälten. Das IK springt in die Lücke zwischen mahnen und klagen: "Unbestrittene Forderung wird nicht bezahlt." Sie finden heraus: Ist das Geld verloren, lohnt sich eine Klage und wirft man dem guten Geld noch schlechtes hinterher?
Es gibt auch unterschiedlich harte Schufa-Einträge. Z.B. nur das Gucken ob die eidesstattliche Versicherung abgegeben wurde und die Adressüberprüfung von IK sind nur ein paar Tage sichtbar. Eine richtige Einmeldung bleibt bis zur Verjährung und Insolvenzen sieht man auch noch 3 Jahre nach erreichen der Restschuldbefreiung.
Das kann ganz böse nach hinten losgehen. Mein Nachbar war genauso schlau wie "kevin1905". Er hat jetzt einen Schufaeintrag und einen Vollstreckungsbescheid an der Backe mit dem doppelten Betrag, wie urspünglich gefordert.
Gerichtspost in gelben Briefen ist etwas anderes als schnöde Inkassobriefe.
Wer Gerichtspost ignoriert ist nunmal ein Idiot. Ein Inkassobüro ist aber keine Behörde, kein Organ der Rechtspflege, keine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Es kann also nichts verbindliches verschicken oder veranlassen.
Inkassobriefe sind so viel wert wie Klopapier.
Der hatte sogar schon deshalb einen Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen.
Gleiches Thema, wer Gerichtspost ignoriert ist selber schuld. Du hast aber in deinem Beitrag aufgezeigt, dass deine Kenntnisse von BGB und vor allem der ZPO im Bezug auf den Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens gegen null tendieren.
Ich weiß auch nicht ob der Nickname "Kevin" ein Gütesiegel ist. ;-) (Sorry, Kevin 1905, aber der Nick ist ein Steilvorlage für so einen Spruch)
Untermauert nur meine Aussage von vorhin. Deinen Beiträgen fehlt es inhatlich an Substanz also musst du dich über meinen Namen lustig machen, nicht mal gut, füge ich hinzu.
Du weißt doch am Besten selber, ob es eine erfundene oder echte Forderung ist.
Die Hauptforderung, zumindest für die Monate September bis Dezember ist sicher berechtigt.
Die Fragestellerin hat einen Vertrag mit dem Fitnessstudio und muss diesen erfüllen. Ihre Hauptpflicht ist das Bezahlen der Beiträge dies wäre die Bringschuld. Diese Bringschuld ist durch Erteilung eines Lastschriftmandats erbracht, wenn das Konto gedeckt ist und abgebucht werden könnte.
Wenn du eine Pizza bei mir bestellst und ich sie dir liefere kannst du auch die Bezahlung nicht verweigern, weil ich sie dir nicht vorkaue.
Der Nachbar hat am Stammtisch auch immer wieder gehört: "Inkassobüros sind alle Betrüger, den mußt du ignorieren.
Stammtische sind keine besonders verlässliche Informationsquelle. Ich bin seit 11 Jahren selbständiger Unternehmer, hauptsächlich als Finanzdienstleister, aber auch im Online-Einzelhandel. Meine Ausbildung habe ich lustigerweise bei einem Rechtsanwalt gemacht.
Die machen viel Wirbel und dürfen ohne Zulassung noch nicht einmal kassieren.
Korrekt. Wer nicht im Rechtsdienstleistungsregister steht hat nichts zu fordern.
Was z.B. macht ein Handwerker, der für seine gute Arbeit kein Geld sieht?
Forderung anmahnen, gerichtliches Mahnverfahren einleiten, Neukunden nur gegen Anzahlung und/oder Vorkasse bedienen.
Wenn ich Forderungsrückstände habe gehe ich auch so vor. Hauptsache schnellstens ein Titel her. Den kann ich dann vollstrecken oder verkaufen und der schnellste Weg zum Titel ist eben das gerichtliche Mahnverfahren. Bei schwierigen Fällen beauftrage ich meinen Rechtsanwalt. Meine RSV ist schließlich teuer genug.
Ein Großteil der Ein-Mann-Betriebe scheitert genau daran.
Habe ich wenig Mitleid mit.
Wer von kaufmännischen Dingen keine Ahnung hat, lässt das mit der Selbständigkeit lieber sein oder aber lagert diese Dinge aus an Steuerberater, Unternehmensberater, Rechtsanwalt, Notar etc. Diese Leute kosten Geld (Betriebsausgaben), aber bringen Zeit. Zeit die man mit Geld verdienen verbringen kann.
Es gibt auch unterschiedlich harte Schufa-Einträge.
Das ist richtig.
Jedes meiner Konten und Depots steht in der Schufa, ebenso mein Handyvertrag sowie die privaten und betrieblichen Telefonverträge. Diese Einträge sind aber nicht inherrent negativ, im Gegenteil, wenn deren Nummer überschaubar ist.
Negativ ist aber wenn bei einem Dauerschuldverhältnis drin steht "gekündigt wegen vertragswidrigem Verhalten" oder noch schlimmer "Saldo tituliert"
Genau diese Art der Einträge sind nur unter denen in meinem anderen Kommentar geschrieben Voraussetzungen möglich, bzw. rechtlich statthaft.
Das hat nichts mit ungeschickt zu tun... kann man nicht sofort zahlen und will der Gläubiger keine Ratenzahlung direkt akzeptieren sondern nur übers Inkassobüro (was je nach Schuldner auch sinnvoll sein kann, insb. wenn es vor dem Inkassobüro schon Ratenzahlungsvereinbarungen gab die gebrochen wurden) dann hat man die Möglichkeit die Raten vom Inkasso zu akzeptieren oder sofort alles zu zahlen. Kann man das nicht kann es tituliert werden mit Schufa Eintrag und Gerichtsvollzieher.
Es ist eben immer eine Abwägungssache, auch wenn man tunlichst versuchen sollte Ratenzahlungen ans Inkasso zu vermeiden. Ich persönlich würde eher zähneknirschend ans Inkasso zahlen ohne Schufa eintrag wie an den GF mit Schufa eintrag.... bei vernünfiger Kommunikation mit dem Gläubiger kommt es aber vermutlich gar nicht erst an ein Inkassobüro.
Aber es gibt auch die nomalen Inkassobüros.
Aha. Das sind dann nur Leichtbetrüger, was?
Was z.B. macht ein Handwerker, der für seine gute Arbeit kein Geld sieht?
Einen Anwalt beauftragen. Einen MB beantragen. Die Buchhaltung samt Mahnwesen an seinen StB geben. *Das* machen normale "Handwerker".
Der hat mal Maler, Automonteur oder Tierarzt gelernt.
Interessante Definition von Handwerk.
Nur, wie ein Mahnwesen funktioniert oder wie man Mahnbescheide ausfüllt wurde denen nicht wirklich beigebracht.
Das ist ja auch Supergeheimwissen, für das man den supergeheimen Decoderring braucht. Mann, mann, mann...
Auch der sucht sich ein anständiges Inkassobüro, welches das für ihn erledigt.
Nein. Er sucht sich entweder ein vernünftiges Buchführungsbüro, welches das Mahnwesen gleich mit übernimmt, oder s.o. lässt das seinen StB oder gleich den Anwalt erledigen. Ein "Handwerker" hat kein Geld zu verschenken, und schon gar nicht ist der an jahrelangen tröpfelnden Ratenzahlungen durch ein NepperSchlepper-Büro interessiert.
Die Handwerker haben vor lauter Aufträgen oft gar keine Zeit Rechnungen zu schreiben oder gar noch die offenen Posten zu verwalten
Mag sein. Das ist aber wohl kaum ein Problem, welches den Kunden/Schuldner zu kümmern hätte.
und stehen dann hilflos vor einem Schuldenberg. Ein Großteil der Ein-Mann-Betriebe scheitert genau daran.
Und zwar zurecht. Wer seine eigene Existenz zielstrebig dadurch ruiniert, dass er
- keine vernünftige, zeitnahe Buchführung,
- keine vernünftiges, zeitnahes Forderungsmanagement und
- kein funktionierendes Backoffice
betreibt, hat im Wirtschaftsleben auch nichts verloren. Der soll sich dann bitte einen Angestelltenjob suchen, weil er schlicht kein Unternehmer ist.
Aber es gibt auch die nomalen Inkassobüros.
Aha. Das sind dann nur Leichtbetrüger, was?
Mein Chef hat schon öfters mal was mit einem Inkassobüro eintreiben lassen. Vorher hat er sich natürlich schlau gemacht. Es gibt wie in allen Branchen schwarze und weiße Schafe. Diese pauschale Verurteilung zeigt nur, dass sich da jemand nie ernsthaft mit diesem Thema auseinander gesetzt hat. Nicht alle IK heißen Moskau-Inkasso. Für Zulassung seines Brüos diesen Zweig muß man sogar eine Prüfung ablegen und sich um eine Zulassung beim Landgericht bewerben. Auch wenn ihr einfach so darüber hinweggeht, die Zahl der Bürger die ihre Rechnungen nicht bezahlen steigt jedes Jahr enorm weiter. Mietnormaden oder Käufer mit verheimlichter eidesstattlicher Versicherung werden immer mehr. Genauso sind immer mehr hart arbeitende Menschen Opfer dieser Betrüger und geraten oft selber dadurch in Not. Wer von uns kennt nich komplette Schuldnerdynastien. Das neue Insolvenzrecht macht es ihnen auch zu einfach.
Was z.B. macht ein Handwerker, der für seine gute Arbeit kein Geld sieht?
Einen Anwalt beauftragen. Einen MB beantragen. Die Buchhaltung samt Mahnwesen an seinen StB geben. *Das* machen normale "Handwerker".
Wenn sie denn bezahlt worden wären, hätten sie auch das Geld für einen Anwalt oder eine Buchhaltung. Gerade in den ersten Gründungsjahren zahlen sie ja auch viel "Lehrgeld", da sie alle Aufträge annehmen (müssen).
Der hat mal Maler, Automonteur oder Tierarzt gelernt.
Interessante Definition von Handwerk.
Arbeiten Tierärzte mit den Füßen?
Nur, wie ein Mahnwesen funktioniert oder wie man Mahnbescheide ausfüllt wurde denen nicht wirklich beigebracht.
Das ist ja auch Supergeheimwissen, für das man den supergeheimen Decoderring braucht. Mann, mann, mann...
Da kippen sie erst das "Meisterrecht" im Handwerk und dann wird europäisiert. Diese neue Generation Chefs hat keinen deutschen kaufmännischen Backrount mehr. Einen Mahnbescheid über ein Inkassobüro erstellen zu lassen kostet nur ein Bruchteil, von dem was ein Anwalt nimmt. Bestritten werden auch die Bescheide vom Anwalt. Selbst von denen sah ich schon MB ohne Zinsen oder mit fehlenden Kosten.
Auch der sucht sich ein anständiges Inkassobüro, welches das für ihn erledigt.
Nein. Er sucht sich entweder ein vernünftiges Buchführungsbüro, welches das Mahnwesen gleich mit übernimmt, oder s.o. lässt das seinen StB oder gleich den Anwalt erledigen. Ein "Handwerker" hat kein Geld zu verschenken, und schon gar nicht ist der an jahrelangen tröpfelnden Ratenzahlungen durch ein NepperSchlepper-Büro interessiert.
Ein Buchführungsbüro bucht und mahnt bis zu einem gewissen Grad. Die sind auch überfordert, wenn sich dreiste Kunden einfach nicht an die Regeln halten oder einer versucht den anderen auszutricksen.
Die normalen Inkassobüros die ich kenne holen sich die Kosten nicht beim Gläubiger sondern von den Schuldnern. Kennst du die Inkassobüros nur als Schuldner?
Warum reicht heute nicht mehr der Handschlag? Das geht den Inhabern an die Sbustanz finanziell und mental. Da geben sie es ab und sagen: "Ärgert euch mit denen rum, ich kann und will nicht mehr." So weit sind heute schon viele erfahrene Meister.
Die Handwerker haben vor lauter Aufträgen oft gar keine Zeit Rechnungen zu schreiben oder gar noch die offenen Posten zu verwalten
Mag sein. Das ist aber wohl kaum ein Problem, welches den Kunden/Schuldner zu kümmern hätte.
Wenn die Zahlungsmoral in den Keller rutscht, dann wundern sich die Schuldner, dass die Gläubiger sich wehren?
...und stehen dann hilflos vor einem Schuldenberg. Ein Großteil der Ein-Mann-Betriebe scheitert genau daran.
betreibt, hat im Wirtschaftsleben auch nichts verloren. Der soll sich dann bitte einen Angestelltenjob suchen, weil er schlicht kein Unternehmer ist.
Soso, die ganzen mutigen Männer und Frauen, die noch unerfahren in die Geschäftsgründung gehen müssen dort schon perfekt und erfahren starten?
Bin schon 23
Ganz einfach: Es liegt Annahmeverzug seitens des Gläubigers vor. Weise die Forderung vollumfänglich zurück. Auch eine Kündigung ist natürlich unwirksam. Der Gläubiger darf gerne abbuchen, es liegt ein gültiges Mandat vor. Du brauchst weiter nichts zu unternehmen.
Prüfe, welche Beträge nicht abgebucht wurden und ob eine Rücklastschrift vorliegt.
Überweise einfach die aktuell offenen Beiträge und falls es eine Rücklastschrift gab noch 10 Euro zusätzlich.
Dann gehst du zum Studiochef und klärst ab, wie es weiter geht. Entweder die buchen ab der nächten Rate weiter ab oder du überweist halt monatlich.
Natürlich gehst du weiter fleißig trainieren, denn die Kündigung gilt ja erst zum Ende nächsten Jahres - falls sie sich nicht ganz rückgängig machen lässt (falls du das überhaupt willst).
Sollte dir das Training verweigert werden, gibt kein Geld mehr.
Die Wunschgebühren der Inkassofirma werden natürlich nicht bezahlt.
Die Inkasso Firma muss beweisen das Du den Brief von denen erhalten hast. Können sie das nicht dann haben die Pech gehabt.
Hatte auch mal eine Mahnung von einem Inkasso Dienst im Briefkasten das ich denen 50.- € überweisen soll weil ich auf den ihre erste Mahnung nicht reagiert hätte. Habe die angerufen und gefragt ob sie beweisen können das die mir ein Schreiben geschickt haben (Einschreiben, etc.). Natürlich kam von denen am Telefon sofort das sie das nicht müssten. Da habe ich zu denen gesagt "ohne Beweis von denen sind alle Schreiben incl. der kommenden nicht gültig", seitdem habe ich nie wieder was von denen gehört, das ist jetzt ein Jahr her. Geeinigt habe ich mich persönlich mit dem Gläubiger über die 5,50 €. Habe denen das Geld auf ein Separates Konto überwiesen und die Sache war erledigt.
Sprich mit dem Chef vom Fitness Studio persönlich und kläre die Sache dort. Nimm zur Not die Kontoauszüge mit.
Unsinn. Natürlich muss der Gläubiger auch den Zugang einer Mahnung nachweisen, so sie denn notwendig für Verzug ist.
Direkt mit dem Gläubiger zu verhandeln ist immer schlau. Die niedrige Summe wird dir geholfen haben. Somit hatten die kein Interesse am Auftrag. War ja nicht viel zu verdienen.
Aber die Inkasso-Firma muß nicht beweisen, dass du den Brief erhalten hast. Sie müssen nur beweisen, dass die Forderung zu Recht besteht und der Gläubiger dich gemahnt hat. Dann können die loslegen. Ein anständiges Büro schreibt natürlich erst einmal an um ihre Kosten anzumelden und um Mißverständnisse aufzudecken. Es könnte ja schon bezahlt sein, oder bestritten.
zu 1. Die müssen keine Kündigung schicken. Im Vertrag ist meistens geregelt, dass fehlende Zahlungen oder Rücklastschriften die Kündigung auslöst und dann die ganze Summe bis zum Vertragsende auf einen Schlag fällig wird.
zu 2. Es gab mind. eine Rücklastschrift. Somit hat sie einseitig den Vertrag gebrochen. Annahmeverzug, gibt es im Übrigen nur bei Bringschulden und nicht bei Holschulden.
zu 3. Das Inkassobüro wurde vom Gläubiger beauftragt. Sie belästigen daher nicht, sondern handeln im Auftrag. Derbe gegen sie vorzugehen könnte Mahn-/Vollstreckungsbescheid mit Schufa-Einträgen auslösen. Diese Vorgehensweise ist nur bei illegalen Inkassobüros anzuraten: nicht beim Landericht zugelassene und beauftragten Inkassobüros. Das müßte eigentlich schon auf dem Brief stehen, ob das Büro eine Zulassung hat. Wir sprechen hier ja nicht von erfundenen sondern von realen Schulden aus seinem Vertragsverhältnis. Eine übereifriger Strafantrag vergiftet die Situation könnte dazu führen, dass der Kostenapparat aufgebläht wird bzw. sie aus Verärgerung keine Ratenzahlungen etc. mehr akzeptieren.
Es gibt legale und illegale Inkassobüros. Hier schein ein gerechtfertigter Auftrag vorzuliegen, der per legalem Inkassobüro eingetrieben werden soll.
Merke für die Zukunft:
Legale, zugelassene Inkassobüros sind private Dienstleider. Sie kennen sich gut im Schuldwesen aus. Sie arbeiten für den Gläubiger und bearbeiten nicht bestrittene Schuldverhältnisse. Das Gesündeste ist es sich mit dem Gläubiger zu einigen. Wenn er das Inkassobüro als seinen Vertreter bestimmt hat, dann greifen diese voll durch, wenn man die ignoriert. Die tragen dich bei Schufa und Creditreform oder Bürgel ein und erwirken auch Vollstreckungsbescheide oder bringen den Vorgang vor Gericht.
Illegale, zweifelhafte Inkassobüros sind Betrüger, Denen gibt man keinen Cent. Sie erfinden Rechnungen und Schulden. Da besteht kein Vertrag mit einem Gläubiger. Die darf man ignorieren. Trotzdem muß man aufpassen und zur Not die Verbraucherzentrale einschalten. Dort kostet es ca. 100 € - 150 € wenn man über sie einen Anwalt einschaltet. Besser die bekommen das Geld, als diese Abzocker.