Stornogebühr bei Raummiete durch mündlichen Vertrag?
Hallo,
einige Freunde und ich haben für eine Feier eine Location in einem Restaurant Hotel gemietet. Wir hatten den Termin festgemacht und wenige organisatorische Dinge besprochen. Wir waren 3/4 Leute dabei und die Co-Chefin des Restaurants.
Jetzt wollten wir allerdings absagen, da wir eine neue Location gefunden haben. Nun verlangen die allerdings eine Storno Gebühr, da wir angeblich einen mündlichen Vertrag abgeschlossen hätten. Wir haben allerdings nie etwas davon gehört oder AGBs bekommen und es ist auch damals nicht das Wort Stornogebühr gefallen.
Das Restaurant hat meine Kontaktdaten. Die anderen wollen den Betrag nicht zahlen, da sie sich nicht abzocken lassen wollen. Ich möchte das allerdings nur ungerne nicht machen, da ich angst habe angeklagt zu werden.
Können die die Stornogebühren einklagen? Müssen wir zahlen oder nicht?
(PS: Wir sind Schüler, volljährig)
3 Antworten
Ein Rechtsgeschäft, hier Mietvertrag, kommt durch eine gegenseitige, gleichlautende Willenserklärung zustande. "zu welchem Preis vermieten sie uns den Raum am xx.xx xx.xx" "wir vermieten Ihnen den Raum für xxx,xx €" "ja, dann mieten wir ihn" ist ein verbindlicher Mietvertrag zu dessen Erfüllung beide Parteien verpflichtet sind. Ihr könnt euch darauf verlassen das der Wirt den Raum für Euch freihält und der Vermieter kann sich auf die Bezahlung verlassen.
Darüber hinaus ist der Vermieter nun gebunden und kann den Saal nicht anderweitig vermieten, andernfalls müsste er den für euch entstandenen Schaden ersetzen und zusätzlich eine empfindliche Konventionalstrafe an euch zahlen.
Der Vermieter hat aber auch gleichzeitig ein Anrecht auf den Gewinn der sich für ihn aus der Vermietung und Bewirtung ergeben hätte und genau dazu seit ihr nun Zahlungspflichtig. Die Forderung lässt sich leicht auch gerichtlich durchsetzen.
Die Gesetze sind für alle gleich und wenn ihr den Raum gemeinsam gemietet habt und später auch diese Entscheidung gemeinsam revidiert habt, bist du keinesfalls allein Schadensersatzpflichtig und an deiner stelle würde ich die Stornogebühren keinesfalls alleine tragen.
Ich will mich davor auch nicht drücken, ich wäre sofort bereit die Storno zu bezahlen. Nur die anderen halt nicht ... und deshalb die Nachfrage was da rechtens ist und dann wirs nach dem bestehenden Recht gehandelt
Je nachdem zwischen wem der Vertrag zustande gekommen ist, habt ihr den Raum gemeinsam gemietet seit ihr gemeinsam schadensersatzpflichtig. Der Vermieter will nur seinen Gewinn, deshalb reicht ihm bereits ein Name und die Adresse. Auch einem Richter ist es egal ob er dem Wirt Recht gegen eine Person oder eine Gruppe ausspricht. Meist ist bei solchen Geschäften nur einer stellvertretend für die Gruppe haftbar, leider kann auch nur der verklagt werden und trägt mindestens die rechtlichen Konsequenzen alleine. Oft wird dieser Stellvertreter leider auch finanziell von seinen Freunden allein gelassen und muss die Summe schlimmstenfalls alleine zahlen. Das Geld von allen Beteiligten erstattet zu bekommen, kann leicht in einem weiteren Zivilprozess enden.
Bei Geld hört die Freundschaft auf..
Trifft leider immer wieder zu
Auch ein mündlicher Vertrag ist voll gültig.
Sich dann aus dem Vertrag heraus zu lügen ist einfach schäbig.
Ersetze "lügen" durch "stehlen", dann stimmt es 100%.
Nur wenn beiden Parteien die wesentlichen Vertragsinhalte bekannt waren. Wo hier gelogen wird, seh ich nicht.