Möbelkaufvertrag grade abgeschlossen Ware noch nicht angezahlt und sollen bei Storno 25% Stornogebühr zahlen Vertragabschluss keine 5 min. her. Ist das okay?

9 Antworten

Hallo MarcGal,

hast du/habt ihr die AGB durchgelesen - das ist immer das Kleingedruckte, das oft auf der Rückseite abgedruckt ist?

Sicher steht da drin, wie es gehandhabt wird, wenn du/ihr vom Kaufvertrag zurücktreten wollt.

Meistens ist es so, dass ein gewisser Teil des Betrages als so genannte Stornogebühr zu bezahlen ist.

Ist ja bei einer gebuchten Reise auch so - je näher der Reisetermin liegt und man zurück tritt, desto mehr muss man an das Reiseunternehmen bezahlen :(

Also lies mal die AGB.

Ich für meinen Teil würde aber mal sagen, dass 25% für Lau ziemlich viel ist. Aber die eigene Meinung kann aber gegen die AGB des Händlers nix ausrichten.

Liebe Grüße

ichausstuggi

Ja natürlich . Ist ja keine Sozialstation , sondern ein Unternehmen bei dem die Mitarbeiter am Ultimo ihr Gehalt bekommen.

Schon mal überlegt wieviele Personen [auch mit Rechner] mit ihrer Bestellung befasst sind ? Bis hin zu den Produzenten ! Auch wenn sie plötzlich merken , das sie sich übernommen haben , die haben alle für sie gearbeitet .

Hier stellt sich doch zunächst die Frage, warum man fünf Minuten nach der Kaufentscheidung wieder vom Kaufvertrag zurücktreten will. Das bedarf einer genaueren Erklärung.

Die angebotene Ware hat  von Anfang an gefallen, sonst hätte man sich doch nicht zum Kauf entschlossen.

Abgesehen davon sind die Verkäufer in Möbelhäusern in der Regel provisionsabhängig -  und wer arbeitet schon gerne umsonst.

Trotzdem gäbe es u.U. eine Lösung, indem man sich mit dem Geschäftsführer des Hauses unterhält und ihm stichhaltige Gründe für den Rücktritt vom Möbelkauf vorträgt.

Einmal kann man vereinbaren, dass die gezahlte Stornogebühr bei einem späteren Neukauf verrechnet wird, oder aber das Möbelhaus verzichtet aus Kulanz auf die Berechnung der Stornogebühr, da der Auftrag noch nicht bearbeitet wurde, und eine Bestellung beim Hersteller noch nicht erfolgte.

Aber man sollte das Gespräch sachlich führen und an das Sprichwort denken: "Wie man in den Wald hineinruft - so schallt es heraus".

Wenn Du einen rechtsgültigen Kaufvertrag abgeschlossen hast, ist dieser für beide Vertragsparteien bindend - egal, ob der Vertrag vor 5 Minuten oder vor 3 Monaten abgeschlossen wurde! Stornierst Du also nun den Vertrag, dann hast Du zum Beispiel das Problem eben mit den Stornokosten! Darüber solltest Du Dir (auch bereits vor Vertragsabschluss) im Klaren sein!

Kaufvertrag gerade abgeschlossen! Was steht denn darin? Verträge sind da um eingehalten zu werden, bestätigt durch Unterschrift. Ich kenne den Vertrag nicht!

MarcGal 
Beitragsersteller
 05.09.2015, 16:41

Auf dem Vertrag steht lediglich das die AGB an der Kasse aushängt und wir haben den Vertrag beim Verkäufer geschlossen.